Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.03.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96   

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BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96 (https://dejure.org/1996,880)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 11 B 14.96 (https://dejure.org/1996,880)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 11 B 14.96 (https://dejure.org/1996,880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fahrerlaubnis - MPU-Gutachten - Neue Tatsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 15b Abs. 1, Abs. 2
    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 332
  • DÖV 1996, 879
 
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Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96
    Sie läßt sich ohne Revisionsverfahren aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 65, 157 ) beantworten: Hat sich der Betroffene der angeordneten Begutachtung gestellt und liegt der Behörde das Gutachten vor, so ist dies eine neue Tatsache, die selbständige Bedeutung hat; ihre Verwertbarkeit hängt nicht von der Rechtsmäßigkeit der behördlichen Anordnung nach § 15 b Abs. 2 StVZO ab.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96
    Eine solche Bedeutung kommt einer Sache dann zu, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 6 K 4574/18

    Medizinal-Cannabis und Fahrerlaubnis

    vgl. zur Verwertbarkeit eines vorgelegten Gutachtens, das auf einer rechtswidrigen Gutachtenanordnung beruht, zum Nachteil des Betroffenen BVerwG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, BVerwGE 65, 157-167 = juris, Rn. 20 und Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14/96 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 20. November 2010 - 16 B 1299/10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 14 L 2328/12 -, juris, Rn. 10.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Es kommt hinzu, dass einem Betroffenen kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, die Frage der Berechtigung der Zweifel und damit der Aufforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung verbindlich klären zu lassen; er trägt daher das alleinige Risiko sowohl bei einer Weigerung, die - wenn von Behörden und Gerichten im Entziehungsverfahren als unberechtigt erkannt - regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt, als auch bei einer Befolgung, die selbst dann den Beleg seiner Ungeeignetheit erbringen kann, wenn die Aufforderung als solche sich bei einer gerichtlichen Prüfung als nicht berechtigt erweisen sollte (vgl. Beschluss vom 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157 und vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2; Beschluss vom 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 26).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94   

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https://dejure.org/1996,5688
BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94 (https://dejure.org/1996,5688)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 11 B 14.94 (https://dejure.org/1996,5688)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 11 B 14.94 (https://dejure.org/1996,5688)
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Volltextveröffentlichung

  • archive.org

    Liegt der FE-Behörde ein nachvollziehbares Gutachten vor, stellt dies eine neue verwertbare Tatsache dar, unabhängig ob die Anordnung rechtmäßig war

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 332
  • DÖV 1996, 879
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94
    Sie läßt sich ohne Revisionsverfahren aufgrund der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. BVerwGE 65, 157 [163t.]) beantworten: Hat sich der Betroffene der angeordneten Begutachtung gestellt und liegt der Behörde das Gutachten vor, so ist dies eine neue Tatsache, die selbständige Bedeutung hat; ihre Verwertbarkeit hängt nicht von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung nach § 15b II StVZO ab.

    Das Gericht sieht keinen weiteren revisionsgerichtlichen Klärungsbedarf, weil die Rechtslage ebenso zu beurteilen sei wie bei der Vorlage von Gutachten über den Stand der Kenntnisse der maßgeblichen Verkehrsvorschriften (§ 11 III Nr. 1 StVZO), wenn das Gutachten aufgrund einer rechtswidrigen Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zustande gekommen ist (BVerwG 65, 157, 162 = NJW 1982, 2885).

    a ) Ist die MPU Begutachtung gegenüber einem Mehrfachtäter angeordnet worden, obwohl bis zur letzten Verwaltungsentscheidung - Widerspruchsbescheid - als dem für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt die Tilgung einer oder mehrerer Eintragungen im Verkehrszentralregister gem. § 13 a StVZO vorzunehmen war, so kann das Gutachten dann nicht Grundlage der Würdigung der Gesamtpersönlichkeit {BVerwGE 65, 157 = NJW 1982, 2885) des Betroffenen sein, wenn es sich um Verkehrszuwiderhandlungen mit Bedeutung für die Persönlichkeitswürdigung handelt: Tilgungsvorschriften sollen die Rechte der Betroffenen wahren, die Tilgungen von Eintragungen im Verkehrszentralregister bringen den Gedanken der Bewährung zur Wirkung (BVerwGE 51, 359 = NJW 1977, 1075).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94
    Mit nachfolgender heftiger Kritik, mit überzeugenden Argumenten versehen, hat das BVerfG die Anordnung einer Begutachtung durch eine MPU für verfassungswidrig erkläre, die einen Fahrerlaubnisinhaber trat, nachdem er im Auto auf einem Parkplatz angeblich einmalig Haschisch konsumierte (BVerfGE 89, 69 = NZV 1993, 413 = NJW 1993, 2365; ausf. Epping NZV 1994, 129; krit. z.B. Franzen DVBI 1993, 998).

    c ) Nicht selten ergibt die Würdigung der Verkehrsauffälligkeiten - meist sind es sog. Halterdelikte - oder der sonstigen für die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde maßgeblich gewesenen Anlässe, daß ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Intimsphäre des Betroffenen, mithin eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt (Art. 1 1, 2 I GG, dazu BVerfGE 89, 69 [82] = NZV 1993, 413).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94
    wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • VGH Bayern, 25.07.1994 - 11 B 94.316
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß im Rechtsstreit um die Fahrerlaubnisentziehung die inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Gutachtenanordnung nicht mehr geboten ist, wenn der Betroffene sich der Begutachtung unterzogen hat und das Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde eröffnet ist (z. B. VGH München, NZV 1994, 454 |455]).
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94
    Isolierten Rechtsschutz gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein Gutachten der MPU beizubringen, gibt es heute und künftig nicht (BVerwGE 34, 248 = 1970, 1989; Pietzcker, in Schoch/Schmidt-Aßmann, VwGO, 1996, § 42 I Rdnr. 40).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94
    a ) Ist die MPU Begutachtung gegenüber einem Mehrfachtäter angeordnet worden, obwohl bis zur letzten Verwaltungsentscheidung - Widerspruchsbescheid - als dem für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt die Tilgung einer oder mehrerer Eintragungen im Verkehrszentralregister gem. § 13 a StVZO vorzunehmen war, so kann das Gutachten dann nicht Grundlage der Würdigung der Gesamtpersönlichkeit {BVerwGE 65, 157 = NJW 1982, 2885) des Betroffenen sein, wenn es sich um Verkehrszuwiderhandlungen mit Bedeutung für die Persönlichkeitswürdigung handelt: Tilgungsvorschriften sollen die Rechte der Betroffenen wahren, die Tilgungen von Eintragungen im Verkehrszentralregister bringen den Gedanken der Bewährung zur Wirkung (BVerwGE 51, 359 = NJW 1977, 1075).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94
    Dies hat sich kürzlich wieder bei der Eignungsbeurteilung von mit hohen Blutalkoholkonzentrationen noch radfahrenden Fahrerlaubnisinhabern gezeigt (BVerwG, NZV 1996, 84 m. Anm. Gehrmann, S. 85).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 2.94

    Medizinisch-psychologisches Gutachten als Voraussetzung für die Verlängerung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94
    Auf Zustimmung trat dagegen die Auffassung des BVerwG,, die an einen erfahrenen Omnibusfahrer allein wegen der Altersgrenze von 50 Jahren gerichtete Anordnung, sich einer MPU Untersuchung zu stellen, sei unverhältnismäßig belastend und damit rechtswidrig gewesen (BVerwG, NZV 1995, 370 m. Anm. Gehrmann, S. 372, ebenso krit. Czermak, DAR 1994, 208 zu VGH München, DAR 1994, 207).
  • OVG Saarland, 28.04.1993 - 1 W 32/92

    Untersuchung; Entziehung; Fahrerlaubnis; Theoretisch; Theoretische Kenntnisse;

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94
    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (§ 80 V VwGO) darf das Gericht die Gefahrenprognose unter Verwertung der Feststellungen und Prognosen der MPU in Notfallen vielleicht gerade noch treffen (so O VG Saarlouis, DAR 1993 403), im gerichtlichen Hauptsacheverfahren ist indessen ein besonderes Gutachten eines Sachverständigen für den Kfz-Verkehr einzuholen (Gehrmann/Undeutsch, Rdnr.201).
  • OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00

    Medizinisch-psychologisches Gutachten wegen Cannabis-Konsums eines Kraftfahrers

    II. Nach der Auffassung des BVerwG steht die Rechtswidrigkeit der Anordnung, ein solches Gutachten beizubringen, seiner Verwertbarkeit nicht entgegen (BVerwG, NZV 1996, 332 = DÖV 1996, 879).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Dazu wird die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 19.3.1996 - BVerwG 11 B 14.94 -, NZV 1996, 332) heranzuziehen sein, wonach ein Gutachten bei der Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bewertet werden darf, selbst wenn die Aufforderung, ein solches Gutachten vorzulegen, rechtswidrig gewesen ist.".
  • VG Karlsruhe, 28.01.2008 - 9 K 3867/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Entziehung einer im EU-Ausland erteilten

    Hat sich ein Fahrerlaubnisinhaber einer angeordneten medizinisch-psychologischen Begutachtung gestellt und liegt das Gutachten der Behörde vor, hängt dessen Verwertbarkeit nicht mehr von der Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung ab (BVerwG, Beschl. v. 19.03.1996, DÖV 1996, 879).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.01.2011 - 2 L 411/10

    Straßenverkehrsrecht; Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anhaltspunkte für die

    Denn in den Fällen, in denen sich ein Fahrerlaubnisinhaber - wie hier der Antragsteller - einer angeordneten Begutachtung gestellt hat und diese zu einer für den Betroffenen negativen Prognose kommt, stellt dies eine Tatsache dar, die selbstständige Bedeutung hat und mithin voll verwertet werden darf (BVerwG, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14.94 -, NZV 1996, 332; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 S 65.07 - vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 11 FeV Rdnr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1999 - 19 B 1143/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen i.R.e.

    BVerwG, Beschluß vom 19. März 1996 - 11 B 14.94 -, NZV 1996, 332.
  • VG Bayreuth, 24.10.2016 - B 1 S 16.681

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Entziehung der

    Die Verwertbarkeit eines der Fahrerlaubnisbehörde tatsächlich bekanntgewordenen negativen Fahreignungsgutachtens hängt danach nicht von der Rechtmäßigkeit der Beibringungsanordnung ab (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, B.v. 19.03.1996 - 11 B 14.94; BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 11 CS 14.2267, B.v. 28.10.2013 - 11 CS 13.1746 - und B.v. 15.6.2009 - 11 CS 09.373 - juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 31.05.2011 - 2 L 65/11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis nach

    9 In diesem Zusammenhang ist zunächst festzustellen, dass es vorliegend auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Begutachtung nicht ankommt, weil in Fällen, in denen sich ein Fahrerlaubnisinhaber - wie hier der Antragsteller - einer angeordneten Begutachtung gestellt hat und diese zu einer für den Betroffenen negativen Prognose kommt, dies eine Tatsache ist, die selbstständige Bedeutung hat (BVerwG, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14.94 -, NZV 1996, 332; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 S 65.07 -).
  • VG Schleswig, 01.06.2005 - 3 A 181/04
    Ein Verwertungsverbot im Rahmen der Gefahrenabwehr gibt es aber nicht (BVerwG, Beschluss vom 19.03.1996 - 11 B 14.94 -, NZV 1996, 332).
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