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   OLG Düsseldorf, 17.07.1996 - 2 Ss (OWi) 226/96 - (OWi) 76/96 II   

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OLG Düsseldorf, 17.07.1996 - 2 Ss (OWi) 226/96 - (OWi) 76/96 II (https://dejure.org/1996,6553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.1996 - 2 Ss (OWi) 226/96 - (OWi) 76/96 II (https://dejure.org/1996,6553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 2 Ss (OWi) 226/96 - (OWi) 76/96 II (https://dejure.org/1996,6553)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 463
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99

    Irrtum über Defekt einer Lichtzeichenanlage)

    Ein besonders gelagerter Einzelfall liegt auch nicht deshalb vor, da das Fahrverbot für den Betroffenen eine besondere Härte darstellen würde (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 463).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 397/22

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen

    Vorsatz setzt - wie dargelegt - nicht die positive Kenntnis von der exakten Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung im Zeitpunkt der Messung voraus (std. Rspr. des Senats, vgl. statt vieler Beschluss vom 22. Oktober 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 433/20 [264/20]; Beschluss vom 22. September 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 374/20 [220/20]; Beschluss vom 24. Juli 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 318/20 [193/20]; Beschluss vom 06. Juli 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 286/20 [178/20]; s. a. OLG Düsseldorf NZV 1996, 463).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 684/20

    Informationsanspruch des Betroffenen, rechtzeitige Geltendmachung, Messunterlagen

    Vorsatz setzt - wie oben dargelegt - nicht die positive Kenntnis von der exakten Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung im Zeitpunkt der Messung voraus (st. Rspr. des Senats, vgl. statt vieler: Beschluss vom 22. Oktober 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 433/20 (264/20); Beschluss vom 22. September 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 374/20 (220/20); Beschluss vom 24. Juli 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 318/20 (193/20); Beschluss vom 6. Juli 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 286/20 (178/20); siehe auch OLG Düsseldorf NZV 1996, 463).
  • OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96

    Absehen vom Fahrverbot beim leicht fahrlässigen Übersehen eines Verkehrsschildes

    Von der Verhängung eines nach der Bußgeldkatalog-Verordnung als Regelfall vorgesehenen Fahrverbotes kann daher nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert und bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art sein kann (BayObLG NZV 1996, 464 ; BayObLG NStZ-RR 1996, 21 ; BayObLGSt 1994, 56; BayObLGSt 1994, 160; OLG Hamm, VRS 85, 456 ; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 07.02.2022 - 5 RBs 12/22

    Keine exakte Kenntnis des Zuviel an Geschwindigkeit bei vorsätzlicher

    Vielmehr genügt das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v.19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss-OWi 684/20 -juris; vgl. auch BayObLG NZV 1999, 97; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 53 Ss OWi 174/20

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich einer vorsätzlich

    Vielmehr genügt das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren (vgl. Senatsbeschluss a.a.O; KG, Beschluss vom 10.12.2003 - 3 Ws (B) 500/3 - 345 OWi 401/02, zit. n. juris; BayObLG NZV 1999, 97; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463; OLG Koblenz DAR 1999, 227; Thüringer OLG VRS 111, 52).
  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Vorsatz setzt insofern gerade nicht positive Kenntnis von der exakten Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung im Zeitpunkt der Messung voraus (OLG Düsseldorf, NZV 1996, 463; OLG Koblenz, Beschluss v. 5.7.1996, Az. 1 Ss 95/96).
  • OLG Rostock, 29.04.2003 - 2 Ss OWi 262/02

    Keine Einschränkung der Verteidigervollmacht durch anderweitige

    Die Urteilsfeststellungen tragen entgegen der Auffassung der Verteidigung insbesondere auch den Schuldspruch wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung nicht zuletzt deswegen, weil der Betroffene sogar die außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h weit überschritten hat und sich der (ggf. bedingte) Tatvorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht notwendigerweise auch auf das genaue Maß des Tempoverstoßes, sondern lediglich darauf zu beziehen braucht, überhaupt schneller als zulässig zu fahren (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 463).
  • BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98

    Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Der Vorsatz braucht sich nur auf die Geschwindigkeitsüberschreitung als solche, nicht auf deren konkrete Höhe zu beziehen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 463 ; vgl. auch BayObLGSt 1996, 15).
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