Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 17.07.1996

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.06.1996 - Ss 186/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2452
OLG Oldenburg, 21.06.1996 - Ss 186/96 (https://dejure.org/1996,2452)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.06.1996 - Ss 186/96 (https://dejure.org/1996,2452)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - Ss 186/96 (https://dejure.org/1996,2452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG; § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO; § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO; § 24 Abs. 1 StVO
    Einordnung eines Trittrollers für Erwachsene als Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO §§ 24, 41 Abs. 2 Nr. 5 (Zeichen 239 bzw. 242)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung eines Trittrollers für Erwachsene als Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 207 (Ls.)
  • NStZ 1997, 270
  • NStZ-RR 1996, 347
  • NStZ-RR 1996, 347 (Volltext mit red. LS)
  • NZV 1996, 464
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Stuttgart, 11.11.2005 - 10 K 3452/03

    Zulassung eines Elektrorollers zum Verkehr bzw. Ausnahmegenehmigung zur Benutzung

    Dem steht auch die vom Kläger genannte Entscheidung des OLG Oldenburg nicht entgegen, in der lediglich zwischen Rollern für Kinder und solchen für Erwachsene nicht differenziert wird (Beschluss vom 21.06.1996 - Ss 186/96 -, NStZ-RR 1996, 347).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3644
BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96 (https://dejure.org/1996,3644)
BayObLG, Entscheidung vom 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96 (https://dejure.org/1996,3644)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 1 ObOWi 376/96 (https://dejure.org/1996,3644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Kurzinformation)

    Spätere Einsicht schützt nicht vor Fahrverbot

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3354 (Ls.)
  • NZV 1996, 464
  • BayObLGSt 1996, 110
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, kann von der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalls gerechtfertigt ist, wie dies in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (BayObLGSt 1994, 56; 1994, 100, 101; vgl. auch OLG Hamm VRS 85, 456 ).
  • OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95
    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
    Im vorliegenden Fall hat das Amtsgericht ohne erkennbaren sachlichen Verfahrensgrund die ursprünglich am 28.9.1995 begonnene Hauptverhandlung ausgesetzt und dem Betroffenen so - ersichtlich im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 5.7.1995 (ZfS 1995, 315, 316) - Gelegenheit zu einer freiwilligen Nachschulung gegeben, die der Betroffene auch ergriffen hat.
  • BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot;

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
    Vorübergehende Erschwernisse im Rahmen der Berufsausübung sind ihm zuzumuten (vgl. BayObLG DAR 1994, 458 = NZV 1994, 487 ).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
    Im Hinblick auf die durch den Verordnungsgeber erfolgte Vorbewertung, derzufolge die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert (vgl. BGHSt 38, 125, 134; 38, 231, 235), sind vorliegend keine Besonderheiten ersichtlich, die zu einer anderen Bewertung führen könnten.
  • OLG Hamm, 01.09.1992 - 4 Ss OWi 837/92

    Absehen von Fahrverbot, Abwägung, Berufsfahrer, Gebäudereiniger, auf Kfz

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, kann von der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalls gerechtfertigt ist, wie dies in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (BayObLGSt 1994, 56; 1994, 100, 101; vgl. auch OLG Hamm VRS 85, 456 ).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
    Im Hinblick auf die durch den Verordnungsgeber erfolgte Vorbewertung, derzufolge die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert (vgl. BGHSt 38, 125, 134; 38, 231, 235), sind vorliegend keine Besonderheiten ersichtlich, die zu einer anderen Bewertung führen könnten.
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
    Der Verordnungsgeber hat dadurch, daß er die Regelsätze nicht von Eintragungen im Verkehrszentralregister abhängig gemacht hat (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BKatV ), zu erkennen gegeben, daß er einer anzunehmenden günstigen Prognose allein kein entscheidendes Gewicht beimißt, sondern auch dem generalpräventiven Zweck Raum gibt, um durch Repression die gewaltig angewachsene Zahl gefährlicher Verkehrsordnungswidrigkeiten einzudämmen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1809 ).
  • BayObLG, 16.05.1991 - 1 ObOWi 88/91

    Außergewöhnliche Härte; Fahrverbot; Verhängung; Absehen; Arbeitsplatz; Verlust

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
    Die hier vorliegenden gewöhnlichen Umstände schließen allerdings nicht aus, daß ein Fahrverbot im Einzelfall Härten von solchem Gewicht zur Folge hat, daß die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nicht mehr gegeben ist, wenn der Betroffene derartigen Folgen nicht mit dem Einsatz eigener zumutbarer Maßnahmen begegnen kann (vgl. BayObLG NZV 1991, 436 ).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, kann von der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalls gerechtfertigt ist, wie dies in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (BayObLGSt 1994, 56; 1994, 100, 101; vgl. auch OLG Hamm VRS 85, 456 ).
  • OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96

    Absehen vom Fahrverbot beim leicht fahrlässigen Übersehen eines Verkehrsschildes

    Von der Verhängung eines nach der Bußgeldkatalog-Verordnung als Regelfall vorgesehenen Fahrverbotes kann daher nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert und bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art sein kann (BayObLG NZV 1996, 464 ; BayObLG NStZ-RR 1996, 21 ; BayObLGSt 1994, 56; BayObLGSt 1994, 160; OLG Hamm, VRS 85, 456 ; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05

    Zur Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung bei einem Bußgeldbescheid und zum

    Dass der Betroffene nach den Feststellungen bisher verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung daher auch dann nicht, wenn dem Betroffenen eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens zugebilligt werden kann (BayObLGSt 1994, 156/157; 1996, 110/111 f.; OLG Düsseldorf VRS 89, 466/467; OLG Hamm NZV 1996, 247/248).
  • OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06

    Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4

    Der Umstand, dass der uneingeschränkt geständige Betroffene bisher verkehrsrechtlich nicht in nennenswerter Weise bzw. nicht einschlägig in Erscheinung getreten ist, rechtfertigt ein Abweichen von der vorgesehenen Regeldauer des Fahrverbots von drei Monaten daher auch in Verbindung mit der konkreten geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes von 60 km/h nach Nr. 11.1.10 der Tabelle 1a zum BKat um 1 km/h auch dann nicht, wenn dem Betroffenen eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens zugebilligt werden mag (für die Frage des Absehens von einem Fahrverbot vgl. zuletzt OLG Bamberg NJW 2006, 627/628; ferner BayObLGSt 1994, 156/157 und 1996, 110/111 f.; OLG Düsseldorf VRS 89, 466/467; OLG Hamm NZV 1996, 247/248).
  • OLG Bamberg, 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/06

    Keine Ausnahme von Fahrverbot

    Dass der Betroffene verkehrsrechtlich als nicht vorbelastet zu behandeln sein mag, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung daher auch dann nicht, wenn ihm ? etwa aufgrund seines Tatgeständnisses unter vorbehaltloser Anerkennung des polizeilichen Messergebnisses - eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens zugebilligt werden kann (OLG Bamberg NJW 2006, 627/628; BayObLGSt 1994, 156/157; 1996, 110/111 f.; OLG Düsseldorf VRS 89, 466/467; OLG Hamm NZV 1996, 247/248); erst Recht kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene als ?Raser? einzuordnen ist.
  • BayObLG, 18.07.1997 - 2 ObOWi 352/97

    Falsche Fahrbahnnutzung durch Geisterfahrer - Eigene Entscheidung des

    Dabei berücksichtigt der Senat, daß dem Fahrverbot auch generalpräventive Funktion zukommt, um durch Repression die gewaltig angewachsene Zahl gefährlicher Verkehrsordnungswidrigkeiten einzudämmen (BayObLGSt 1996, 110/112).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht