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   BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96   

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BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96 (https://dejure.org/1996,308)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1996 - 11 B 48.96 (https://dejure.org/1996,308)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1996 - 11 B 48.96 (https://dejure.org/1996,308)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an den Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Beibringung eines Drogenscreenings - Berechtigte Zweifel an der Fahreignung bei festgestelltem unerlaubtem Drogenbesitz - Hinreichend aussagekräftige Anzeichen für den ...

  • archive.org

    Anordnung Drogenscreening bei Verdacht auf regelmäßigen Haschischkonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge Haschischkonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 269
  • NVwZ 1997, 271 (Ls.)
  • NZV 1996, 467
  • VBlBW 1997, 57
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96
    Diese Aufforderung ist eine entscheidungsvorbereitende Maßnahme der Auf-Klärung des maßgeblichen Sachverhalts, dient der präventiven Kontrolle von Kraftfahrern im Interesse eines möglichst gefahrlosen Straßenverkehrs und ist - ebenso wie § 4 StVG - verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 [BVerwG 27.09.1995 - 11 C 34/94] ).

    Durch diese abgestufte Vorgehensweise wird dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dem im Zusammenhang mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts besondere Bedeutung zukommt, entsprochen (vgl. BVerfGE 89, 69 [BVerfG 24.06.1993 - 1 BvR 689/92] ; BayVGH, DAR 1995, S. 79 f.).

    Ein solcher vorrangiger Nachweis wird auch in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1993 (a.a.O., S. 86 f.) nicht gefordert.

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96
    Diese Aufforderung ist eine entscheidungsvorbereitende Maßnahme der Auf-Klärung des maßgeblichen Sachverhalts, dient der präventiven Kontrolle von Kraftfahrern im Interesse eines möglichst gefahrlosen Straßenverkehrs und ist - ebenso wie § 4 StVG - verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 [BVerwG 27.09.1995 - 11 C 34/94] ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner bereits geklärt, daß das auf § 15 b Abs. 2 StVZO gestützte Verlangen nach Beibringung eines Gutachtens rechtmäßig ist, wenn - erstens - aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel an der Kraftfahreignung des betroffenen Kraftfahrers bestehen und - zweitens - die angeordnete Überprüfung ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel ist, um gerade die konkret entstandenen Eignungszweifel aufzuklären (vgl. etwa Urteile vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 87 und vom 27. September 1995, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96
    Daraus ergibt sich, daß bei einem Fahrerlaubnisinhaber festgestellter unerlaubter Drogenbesitz je nach den Umständen berechtigte Zweifel an der Fahreignung auslösen und die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens nach § 15 b Abs. 2 StVZO rechtfertigen kann: Daß der Cannabisrausch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, entspricht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis (vgl. BVerfGE 90, 145 m.w.N.).

    Denn für die unterschiedliche Behandlung des Konsums beider Drogen sind gewichtige sachliche Gründe vorhanden, die in der unterschiedlichen Wirkungsweise, dem unterschiedlichen Wissen von ihren Auswirkungen im Straßenverkehr und den damit zusammenhängenden Unterschieden der sozialen Kontrolle begründet sind (vgl. hierzu BVerfGE 90, 145 ).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 52.88

    Erstattung von MPU-Kosten - Verdacht auf regelmäßigen Cannabis-Konsum

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner bereits geklärt, daß das auf § 15 b Abs. 2 StVZO gestützte Verlangen nach Beibringung eines Gutachtens rechtmäßig ist, wenn - erstens - aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel an der Kraftfahreignung des betroffenen Kraftfahrers bestehen und - zweitens - die angeordnete Überprüfung ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel ist, um gerade die konkret entstandenen Eignungszweifel aufzuklären (vgl. etwa Urteile vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 87 und vom 27. September 1995, a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 48.96 -,.

    Der Bescheid der Stadt Freiburg im Breisgau vom 19. Juli 1994 - 32.27.10 -, der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 8. März 1995 - 14/50/1181/22/95 -, der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. August 1995 - 4 K 724/95 -, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. April 1996 - 10 S 2683/95 - und der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 48.96 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG.

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    bb) Auch für aus Cannabiskonsum ableitbare Zweifel an der Fahreignung gelten die dargestellten Maßstäbe (vgl. Beschluss vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 48.96 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis

    Entsprechend den zu § 15 b Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung a. F. aufgestellten Grundsätzen, vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, Urteilsabdruck S. 8, vom 13. November 1997 - 3 C 1.97 -, Buchholz 442.16, § 15 b StVZO Nr. 28, und vom 15. Dezember 1989 - 7 C 52.88 -, Buchholz 442.10, § 4 StVG Nr. 87 sowie Beschluss vom 23. August 1996 - 11 B 48.96 -, NJW 1997, 269, ist der Schluss auf die Nichteignung nur zulässig, wenn die Anordnung, ein Gutachten beizubringen rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war und für die Weigerung, das Gutachten beizubringen, kein ausreichender Grund besteht.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, Urteilsabdruck S. 8 f., und Beschluss vom 23. August 1996, a.a.O..

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a.-, BVerfGE 90, 145 (181) = NJW 1994, 1577 (1581); BVerwG, Beschluss vom 23. August 1996, a.a.O..

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 1999 - 3 B 150.99 -, NZV 2000, 345 f., vom 12. Januar 1999 - 3 B 145.98 - und vom 23. August 1996, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 19 A 3204/98 -, NJW 1999, 161 f.; ferner - unter eingehender Auswertung sachverständiger Aussagen - BayVGH, Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 -, NJW 2000, 304 (307).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 1996, a.a.O. und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. August 1994 - 10 S 1430/94 -, NZV 1994, 495 (496), jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994, a.a.O., BVerfGE 90, 145 (195 f.) = NJW 1994, 1577 (1584 f.); OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 19 B 391/99 -.

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