Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 27.11.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.10.1996 - 2 Ss 1172/96   

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https://dejure.org/1996,5120
OLG Hamm, 22.10.1996 - 2 Ss 1172/96 (https://dejure.org/1996,5120)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.1996 - 2 Ss 1172/96 (https://dejure.org/1996,5120)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 2 Ss 1172/96 (https://dejure.org/1996,5120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 90
  • NZV 1997, 125
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69

    Anforderungen an die Rückkehrpflicht eines an einem Verkehrsunfall beteiligten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1996 - 2 Ss 1172/96
    Den Urteilsgründen muß dann jedoch zu entnehmen sein, daß der Täter sich einen nicht ganz belanglosen Schaden zumindest als möglich vorgestellt hat (vgl. u.a. BGH VRS 37, 263 ; OLG Koblenz VRS 48, 337 ; OLG Schleswig OLGSt §, 142 StGB Nr. 7).
  • OLG Koblenz, 17.10.1974 - 1 Ss 208/74

    Unfallflucht; Vorsatz; Schaden

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1996 - 2 Ss 1172/96
    Den Urteilsgründen muß dann jedoch zu entnehmen sein, daß der Täter sich einen nicht ganz belanglosen Schaden zumindest als möglich vorgestellt hat (vgl. u.a. BGH VRS 37, 263 ; OLG Koblenz VRS 48, 337 ; OLG Schleswig OLGSt §, 142 StGB Nr. 7).
  • KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Anforderungen an die tatrichterlichen

    Der Täter muss erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass er einen Gegenstand angefahren, überfahren, jemanden verletzt oder getötet hat bzw. dass ein nicht völlig bedeutungsloser fremder Sachschaden entstanden ist (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2004 - (3) 1 Ss 299/03 (140/03) - Thüringer OLG VRS 110, 15, 16/17; OLG Düsseldorf VRS 95, 254, 255; OLG Hamm VRS 93, 166).
  • OLG Hamm, 14.08.2003 - 2 Ss 439/03

    Pflichtverteidigerbestellung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; Unerlaubtes

    Dies würde die Feststellung voraussetzen, der Angeklagte habe es zumindest für möglich gehalten, dass er nicht nur ganz belanglosen Schaden verursacht hatte (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.1996 - 2 Ss 1172/96 - = VRS Bd. 93/97, 166, 167 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.1996 - 5 Ss 348196 - = VRS Bd. 93/97, 165, 166).
  • OLG Jena, 07.07.2005 - 1 Ss 161/04

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Der Täter muss erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass er einen Gegenstand angefahren, überfahren, jemanden verletzt oder getötet hat bzw. dass ein nicht völlig bedeutungsloser fremder Sachschaden entstanden ist (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 142 StGB m.w.N., OLG Düsseldorf VRS 95, 254; OLG Hamm VRS 93, 166).
  • OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    Der Täter muss erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass ein nicht ganz unerheblicher Schaden entstanden ist (BayObLG zfs 90, 141; OLG Hamm zfs 97, 34 = DAR 97, 78 = NZV 97, 125 = NStZ-RR 97, 90 = VRS 93, 166; OLG Düsseldorf NZV 98, 383; Tröndle/Fischer a. a. O.).
  • OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96
    Selbst wenn hier genügend Umstände hätten festgestellt werden können, bei denen grundsätzlich von der Verhängung eines Fahrverbots hätte abgesehen werden dürfen (zu den nach der Rechtsprechung der Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Hamm erforderlichen Feststellungen und dem Bewertungsmaßstab siehe die Zusammenstellung in DAR 1996, 381, 387 ff. mit weiteren Nachweisen; siehe zuletzt auch Senat DAR 1997, 78 ), ist das vom Amtsgericht festgesetzte Fahrverbot nicht zu beanstanden.
  • LG Köln, 09.02.2010 - 11 S 436/08

    Eine Einwilligung des Verletzten zum Verlassen des Unfallortes und somit ein

    Für einen bedingten Vorsatz muss sich der Täter nicht ganz belanglose Fremdschäden als möglich vorgestellt haben (vgl. BGH, VRS 37, 263; NZV 97, 125).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.11.1996 - 3 Ss 364/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7494
OLG Frankfurt, 27.11.1996 - 3 Ss 364/96 (https://dejure.org/1996,7494)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.11.1996 - 3 Ss 364/96 (https://dejure.org/1996,7494)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. November 1996 - 3 Ss 364/96 (https://dejure.org/1996,7494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote;

    Anhaltspunkte, die den objektiv begründeten Verdacht tragen, dass ein Verhalten des Klägers als Beifahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs zum ersten Auffahrunfall beigetragen haben könnte und er deshalb insoweit Unfallbeteiligter gewesen wäre (§ 34 Abs. 2 StVO), sind nicht vorhanden (vgl. auch OLG Frankfurt NZV 1997, 125-126 [125]).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 4 Ss 181/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfallbeteiligung bei mittelbarer

    Insoweit müssen objektiv zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, den Unfall im vorgenannten Sinn mitverursacht zu haben (OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1996, 86, 87 und NZV 1997, 125).
  • OLG Jena, 22.06.2004 - 1 Ss 70/03

    Unfallbeteiligter kann nur sein, wer zum Unfallzeitpunkt am Unfallort anwesend

    Dies setzt nach ganz herrschender Auffassung in Rechtssprechung und Schrifttum, der sich der Senat anschließt, die Anwesenheit am Unfallort im Zeitpunkt des Unfallereignisses voraus (BGHSt 15, 1, 4; OLG Köln NJW 1989, 1683 f.; OLG Stuttgart NStZ 1992, 384 f.; OLG Frankfurt NZV 1997, 125 f.; BayObLG NZV 2000, 133 ; S/S/Cramer/Starnberg-Lieben, StGB , 26. Aufl. § 142 Rn. 21; SK-Rudolphi, StGB , § 142 Rn. 16a; Tröndle/Fischer, StGB , 51 , Aufl., § 142 Rn. 16; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 142 Rn. 29; Lackner/Kühl, StGB , 24. Aufl., § 142 Rn. 4; Janiszewski NStZ 1987, 112, 113; a.M. etwa LK-Geppert, StGB , 11. Aufl., § 142 Rn. 37. Schon der Wortlaut des § 142 Abs. 1 StGB ("nach einem Unfall vom Unfallort entfernt") macht deutlich, dass der Gesetzgeber als Normadressaten nur im Unfallzeitpunkt anwesende mögliche Unfallverursacher betrachtet hat (ebenso Tröndle/Fischer aaO.).
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