Rechtsprechung
OLG Koblenz, 22.04.1996 - 12 U 849/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung für den bei einer polizeilichen Verfolgung eines entwendeten Fahrzeugs entstandenen Schaden; Rechtmäßigkeit der Verfolgung bzw. polizeilichen Maßnahme; Unvermeidbarkeit des Unfalls; Beschädigung des Fahrzeugs als Inanspruchnahme eines Nichtstörers; Zulässigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 09.05.1995 - 11 O 393/94
- OLG Koblenz, 22.04.1996 - 12 U 849/95
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1589 (Ls.)
- NZV 1997, 180
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 07.10.1987 - 11 U 40/87
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1996 - 12 U 849/95
Eine Haftung des beklagten Landes aus § 7 Abs. 1 StVG ist daher gemäß § 7 Abs. 2 StVG ausgeschlossen (so auch OLG Hamm NJW 1988, 1096 [OLG Hamm 07.10.1987 - 11 U 40/87] in einem ähnlichen Fall).
- BGH, 31.01.2012 - VI ZR 43/11
Fahrzeughalterhaftung für die bei Verfolgung eines fliehenden Verdächtigen …
Eine rechtliche Unabwendbarkeit wurde dabei auch in Fällen bejaht, in denen der Fahrer des Polizeifahrzeuges zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem fliehenden Fahrzeug herbeiführte, um es zum Anhalten zu zwingen (vgl. OLG Hamm VersR 1998, 1525; NJW 1988, 1096; OLG Koblenz NZV 1997, 180; a.A. OLG München, ZfS 1997, 125 f.). - BGH, 03.03.2011 - III ZR 174/10
Anspruch des Eigentümers eines entwendeten Kraftfahrzeugs bei Schäden aufgrund …
Dem Berufungsgericht ist darin beizutreten, dass ein solcher Anspruch aus enteignendem Eingriff - anders als es der Senat für das Verhältnis eines Anspruchs aus enteignungsgleichem Eingriff zum Ersatzanspruch wegen rechtswidrigen Verhaltens einer Ordnungsbehörde (vgl. Senatsurteile vom 2. Oktober 1978 - III ZR 9/77, BGHZ 72, 273, 276 f; vom 12. Oktober 1978 - III ZR 162/76, NJW 1979, 34, 36) oder zum Staatshaftungsanspruch aus § 1 StHG-DDR (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 1995 - III ZR 190/94, NVwZ-RR 1997, 204, 205) entschieden hat - nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil Entschädigungsansprüche wegen rechtmäßiger polizeilicher Maßnahmen in § 80 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG abschließend geregelt wären (…so aber Waechter, Polizei- und Ordnungsrecht, Rn. 831 zu § 80 Abs. 1 Satz 1 NGefAG; OLG Hamm, NJW 1988, 1096 zu § 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NRW; OLG Koblenz, NZV 1997, 180 zu § 68 POG RP). - OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 13 U 50/10
Verkehrsunfallhaftung: Eintritt von Kollisionsschäden an Polizeifahrzeugen bei …
Hierbei sei unbeachtlich, so hat das OLG Hamm auch unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 22.04.1996 zu Az. 12 U 849/95 (NZV 1997, 180) gemeint, ob die Kollision von den Polizeibeamten vorsätzlich oder fahrlässig (mit-) verursacht worden sei; denn eine rechtliche Unvermeidbarkeit liege bereits dann vor, wenn der Fahrer des Polizeifahrzeuges zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem fliehenden Fahrzeug herbeiführe, um es zum Anhalten zu zwingen.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.05.1996 - 27 U 208/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Haftungsverteilung bei zwei nebeneinander in eine Vorfahrtstraße mit abknickender Vorfahrt einmündende Nebenstraßen, wenn der Vorfahrtberechtigte in eine der beiden Nebenstraßen abbiegt
Papierfundstellen
- NZV 1997, 180
- NZV 1997, 181
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 22 U 10/12
Vekehrsunfall: Vorfahrtsrecht des Linienbusses
Eine durchgezogene Linie auf der Vorfahrtsstraße oder unterbrochene Leitlinien engen den Vorfahrtbereich nicht ein (BGH NJW 83, 2939; OLG Hamm, NZV 97, 180).