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   OLG Hamm, 21.01.1997 - 9 U 161/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2079
OLG Hamm, 21.01.1997 - 9 U 161/96 (https://dejure.org/1997,2079)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.1997 - 9 U 161/96 (https://dejure.org/1997,2079)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 9 U 161/96 (https://dejure.org/1997,2079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 847 § 254
    Höhe des Schmerzensgeldes bei Versterben des Unfallopfers kurz nach dem Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 233
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.1997 - 9 U 161/96
    Der Bundesgerichtshof hat durch die Entscheidung vom 13.10.1992 (NJW 93, 781 = VersR 93, 327) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach bei Zerstörung der Persönlichkeit durch Fortfall der Empfindungsfähigkeit des Verletzten lediglich ein "symbolisches" Schmerzensgeld ("zeichenhafte Sühne") geschuldet sein sollte.
  • OLG Stuttgart, 02.05.1994 - 20 U 69/94

    Schmerzensgeldanspruch eines kurze Zeit nach einem Unfall verstorbenen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.1997 - 9 U 161/96
    Das Gericht hat daher "im Hinblick auf den Sühnegedanken" lediglich ein symbolisches Schmerzensgeld von 2.500,00 DM zugesprochen (VersR 94, 736).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.1996 - 1 U 52/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines tödlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.1997 - 9 U 161/96
    Es hat dies damit begründet, daß unter derartigen Umständen bei "wertender Betrachtung" der Verletzungsphase gegenüber dem nachfolgenden Tod keinerlei eigenes Gewicht zukomme und sie daher dem sofortigen Tod gleichzusetzen sei, für den nach der Regelung des § 847 BGB kein Schmerzensgeld geschuldet wird (VersR 96, 985 = r + s 96, 228).
  • OLG Oldenburg, 27.06.1995 - 5 U 30/95

    Schmerzensgeld; Bemessung; Zerstörung der Persönlichkeit; Tod

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.1997 - 9 U 161/96
    Das Gericht hat die erörterte neuere BGH-Rechtsprechung auf diesen Fall angewandt und bei der Bemessung des zuerkannten Betrages (35.000,00 DM) wesentlich auch auf die Dauer der Verletzungsphase abgestellt (VersR 96, 726).
  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 144/96

    Verpflichtung des im elterlichen Haushalt lebenden Kindes zu Dienstleistungen

    Diese Meinung wird auch in der Rechtsprechung mehrfach vertreten (OLG Celle, NZV 1997, 233; LG Paderborn, ZfS 1983, 261; LG Kiel, FamRZ 1989, 1172; vgl. auch OLG Oldenburg, Nds. Rpfl.
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner (in NZV 1997, 233 veröffentlichten) Entscheidung im wesentlichen ausgeführt, die Bemessung des auf den Kläger übergegangenen Schmerzensgeldanspruchs des Vaters auf insgesamt 28.000 DM sei nicht zu beanstanden.
  • OLG Koblenz, 25.09.2017 - 5 U 427/17

    Zur Arzthaftung wegen unterlassener Kenntnisnahme eines Laborbefundes

    So hat das OLG Hamm für einen nach einem Unfall Verletzten, der über Schmerzen klagte und nach 30 Minuten in das künstliche Koma versetzt wurde, in dem er zehn Tage später verstarb, ein Schmerzensgeld von 14.316 EUR zuerkannt (OLG Hamm, NZV 1997, 233 mit Revisionsentscheidung BGH, VersR 1998, 1034).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Entgegen der Auffassung der Kläger war bei der Schmerzensgeldbemessung zu berücksichtigen, daß Dr. L. die schweren Gesundheitsschäden lediglich rund 21 Monate ertrage mußten; es war auch nicht - sozusagen als Ausgleich hierfür - schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen, daß das Leben Dr. L. durch den Unfall frühzeitig beendet worden ist (ebenso Jaeger VersR 96, 1177, 1182; OLG Hamm NZV 97, 233, 234; OLG Oldenburg VersR 96, 726, 727; vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf VersR 96, 985 und OLG Stuttgart VersR 94, 736, 737: Nach OLG Düsseldorf gibt es bei lediglich kurzzeitigem Überleben von einigen Stunden gar kein, nach OLG Stuttgart lediglich ein symbolisches Schmerzensgeld; ablehnend insoweit allerdings OLG Hamm und OLG Oldenburg a.a.O.; a.A. dagegen - die zeitliche Dauer der Verletzungsphase als weitgehend unerheblich ansehend - OLG München OLGR 96, 111):.
  • OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 W 2/07

    Prozesskostenhilfebewilligung für eine Verkehrsunfallklage: Stillschweigender

    Unter Einbeziehung der veröffentlichten Vergleichsfälle (vgl. BGH, a. a. O., OLG Stuttgart VersR 1994, S. 736; OLG Hamm NZV 1997, S. 233) erscheint dem Senat ein Schmerzensgeld von 500, 00 EUR angemessen aber auch ausreichend.
  • OLG Hamm, 08.02.2000 - 9 U 183/99

    Schadensersatz infolge eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf Ersatz der Kosten der

    Zu dieser Problematik hat der BGH in einem ähnlich gelagerten Fall, den der Senat zu entscheiden hatte (vgl. Senat in NZV 1997, 233) in seinem Urteil vom 12.05.1988 (VI ZR 182/97 BGHZ 138, 388 = NJW 1998, 2741 - folgendes ausgeführt:.
  • OLG Köln, 21.01.1999 - 7 U 189/97

    Schmerzensgeldansprüche aus einem Unfallereignis im Straßenverkehr; Bemessung des

    Ob die vorstehenden Erwägungen auch für solche Fällen gelten, in denen der Verletzte kurze Zeit nach dem Schadensfall in ein Koma verfällt oder versetzt wird und dann nach Ablauf einer weiteren Zeitspanne stirbt, ist in der Rechtsprechung heftig umstritten (vgl. Jaeger a.a.O.; OLG Hamm NZV 1997, 233 m.w.N.).
  • LG Stade, 04.01.2007 - 4 O 434/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines tötlichen Verkehrsunfalls bei

    Mit dem Oberlandesgericht Hamm (vgl. NZV 1997, 233-234) ist auch die Kammer der Auffassung, dass für die Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer Verletzung mit anschließender Todesfolge die Dauer der jeweiligen Verletzungsphase heranzuziehen ist (vgl. OLG Jena, OLGR Jena 2003, 495-496).
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