Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 04.02.1997 - 1 Ss 339/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Definition des Begriffs "Bereiten eines Hindernisses" im Sinne des § 315b Strafgesetzbuch (StGB); Absichtliches Aufspringen eines Fußgängers auf die Motorhaube eines fahrenden PKW als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 587
- NStZ-RR 1998, 71
- NZV 1997, 239
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf
Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.02.1997 - 1 Ss 339/96
Diese Behinderung war also nicht bloße Folge sondern - wie § 315 b StGB es erfordert - der Zweck des verbotswidrigen Handelns (BGHSt 41, 231 m.w.N.; auch OLG Stuttgart NJW 1960, 1484;… Schönke/Schröder-Cramer, aa0, Rn. 8).Ein solch enges Verständnis wird jedoch weder vom Tatbestandsmerkmal "Hindernisbereiten" gefordert noch dem Schutzzweck der Norm, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, gerecht (BGHSt 41, 231 ).
- BGH, 02.12.1982 - 4 StR 584/82
Strafbarkeit wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.02.1997 - 1 Ss 339/96
Der dazu notwendige Vorsatz (BGH VRs 64, 267 m.w.N.;… LK-Rüth, aao, Rn. 27) ist ebenfalls rechtsfehlerfrei festgestellt.
- AG Recklinghausen, 09.06.2017 - 28 Ds 52/17 So wurde in der Rechtsprechung der Sprung auf Motorhaube eines fahrenden Kfz (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.02.1997 - 1 Ss 339/96, NZV 1997, 239, beck-online) als Hindernis bereiten angesehen.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.11.1996 - 3 Ss 363/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StGB § 316
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1997, 239
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.1996 - 3 Ss 363/96
Auch wenn sich der Tatrichter den Ausführungen eines Sachverständigen anschließt, ist es unerläßlich, die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen, an die der Sachverständige anknüpft, und die Art seiner Folgerungen insoweit anzugeben, als es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 12, 311). - OLG Frankfurt, 02.11.1990 - 3 Ss 439/90
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.1996 - 3 Ss 363/96
Von diesem ist dann zu seinen Gunsten auszugehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 08.01.1991 - 3 Ss 465/90 - Beschluß vom 02.11.1990 - 3 Ss 439/90 - Urteil vom 22.09.1989 - 5 Ss 614/88 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Hamm, 17.03.2009 - 5 Ss 71/09
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Übernahme des Ergebnisses eines …
Dieser Wert ist von der durch Rückrechnung - ohne Berücksichtigung des Nachtrunks - ermittelten Tatzeit-Blutalkoholkonzentration abzuziehen, wobei die sich aus dem Nachtrunk ergebende Blutalkoholkonzentration in der Weise berechnet werden kann, dass die Alkoholmenge (in g) durch das mit dem sogenannten Reduktionsfaktor multiplizierte Körpergewicht (in kg) geteilt wird (sogenannte Widmark-Formel; vgl. OLG Köln, DAR 2001, 230; VRS 67, 459; 66, 352; KG, Beschluss vom 13. August 1999 - (3) 1 Ss 155/99 (69/99) - bei juris; OLG Frankfurt NZV 1997, 239; OLG Stuttgart, VRS 61, 379; BayObLG, VRS 58, 391;… Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 316 Rdnr. 43, 48). - OLG Frankfurt, 28.11.2023 - 3 ORs 26/23
Ausreichende Feststellungen zur Fahruntüchtigkeit
Es bedarf daher der Feststellung des Körpergewichts zum Tatzeitpunkt, der Bestimmung des Reduktionsfaktors und der Mitteilung der aufgenommenen Alkoholmenge in Gramm (vgl. Senat, Beschl. vom 28.11.1996 - 3 Ss 363/96, NZV 1997, 239).