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   OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96   

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https://dejure.org/1996,2414
OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96 (https://dejure.org/1996,2414)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96 (https://dejure.org/1996,2414)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 1996 - 3 Ss OWi 972/96 (https://dejure.org/1996,2414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Absehen von Fahrverbot aufgrund persönlicher Umstände, Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 281
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96
    Die Fallbeschreibungen der Katalogverordnung entfalten nämlich entsprechend der dort angewendeten Regelbeispielstechnik nur Indizwirkung und entbinden den Richter nicht von der Pflicht, dem Schuldprinzip (Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 20 Abs. 3 GG ) und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 3 GG ) durch eine Gesamtwürdigung zu entsprechen, in die alle Umstände der Tat und die Sanktionsempfindlichkeit des Betroffenen einzustellen sind (BVerfG, Beschluß vom 24. März 1996, NStZ 1996, 391, 392; vgl. auch BVerfGE 90, 145, 173).

    Ihm bleibt vielmehr, im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, daß das Fahrverbot unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstellt (BVerfG, Beschluß vom 24. März 1996, a.a.O., m.w.N.).

    Die damit erforderliche Abwägung nach Verhälnismäßigkeitsgesichtspunkten (BVerfG, Beschluß vom 24. März 1996, a.a.O.) ist Rechtsanwendung und unterliegt der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht.

  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95

    Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96
    Im Unterschied zu dem Regelfahrverbot in den Anwendungsfällen des § 24 a StVG , in denen nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende, außergewöhnliche Umstände ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes rechtfertigen können, reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119, OLG Hamm, Beschluß vom 12.10.1995, JMB1 NW 1996, 77; Senat, Beschluß vom 7. März 1996, - 3 Ss OWi 1304/95 - vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1995, 161 ).

    Insoweit hat der Senat bereits mit Beschluß vom 7. März 1996 (3 Ss OWi 1304/95) ausgeführt, daß die Entscheidung, ob trotz der Verwirklichung des Regeltatbestandes der konkrete Einzelfall Ausnahmecharakter hat, in erster Linie der Würdigung des Tatrichters unterliegt (vgl. hierzu BGH NZV 1992, 286, 287 a.E.), dem insoweit aber kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt ist.

  • OLG Celle, 29.09.1995 - 1 Ss OWi 181/95
    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96
    Das Amtsgericht hat festgestellt, daß er im Falle der Verhängung eines Fahrverbotes mit der Kündigung durch seinen Arbeitgeber zu rechnen hat (vgl. hierzu OLG Celle, NZV 1996, 291 ), was ihn als Familienvater mit vier Kindern, von denen zudem zwei Kinder noch offenbar schwerwiegender erkrankt sind, besonders hart treffen wird.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96
    Die Fallbeschreibungen der Katalogverordnung entfalten nämlich entsprechend der dort angewendeten Regelbeispielstechnik nur Indizwirkung und entbinden den Richter nicht von der Pflicht, dem Schuldprinzip (Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 20 Abs. 3 GG ) und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 3 GG ) durch eine Gesamtwürdigung zu entsprechen, in die alle Umstände der Tat und die Sanktionsempfindlichkeit des Betroffenen einzustellen sind (BVerfG, Beschluß vom 24. März 1996, NStZ 1996, 391, 392; vgl. auch BVerfGE 90, 145, 173).
  • OLG Naumburg, 07.12.1994 - 1 Ss (B) 131/94

    Keine Verhängung eines Fahrverbots, wenn nach der Persönlichkeit des Täters

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96
    Im Unterschied zu dem Regelfahrverbot in den Anwendungsfällen des § 24 a StVG , in denen nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende, außergewöhnliche Umstände ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes rechtfertigen können, reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119, OLG Hamm, Beschluß vom 12.10.1995, JMB1 NW 1996, 77; Senat, Beschluß vom 7. März 1996, - 3 Ss OWi 1304/95 - vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1995, 161 ).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96
    Im Unterschied zu dem Regelfahrverbot in den Anwendungsfällen des § 24 a StVG , in denen nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende, außergewöhnliche Umstände ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes rechtfertigen können, reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119, OLG Hamm, Beschluß vom 12.10.1995, JMB1 NW 1996, 77; Senat, Beschluß vom 7. März 1996, - 3 Ss OWi 1304/95 - vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1995, 161 ).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96
    Insoweit hat der Senat bereits mit Beschluß vom 7. März 1996 (3 Ss OWi 1304/95) ausgeführt, daß die Entscheidung, ob trotz der Verwirklichung des Regeltatbestandes der konkrete Einzelfall Ausnahmecharakter hat, in erster Linie der Würdigung des Tatrichters unterliegt (vgl. hierzu BGH NZV 1992, 286, 287 a.E.), dem insoweit aber kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt ist.
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RBs 120/10

    Schauspielerin muss Fahrverbot in Kauf nehmen

    § 4 Abs. 1 BKatV zwar möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm, JMBl NW 1996, 77; Senat, Beschluss vom 7. März 1996 3 Ss OWi 1304/95 und Beschluss vom 30.09.1996 3 Ss OWi 972/96 ; vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1995, 161).
  • OLG Hamm, 30.06.2008 - 5 Ss OWi 387/08

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; fehlende Voreintragung; geringfügige Überschreitung

    Von der Anordnung eines nach § 4 BKatV indizierten Fahrverbotes kann im Einzelfall nur dann abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen (vgl. BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm DAR 2003, 398; NZV 1997, 281; BayObLG NZV 1996, 374; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24), wobei das Abweichen von der Regelahndung in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung bedarf (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 103; VRS 91, 67; BayObLG VRS 88, 303).
  • OLG Hamm, 10.12.1996 - 3 Ss OWi 1405/96

    Umstände für das Absehen vom Fahrverbot, wirtschaftlich gut gestellter

    Im Unterschied zu dem Regelfahrverbot in den Anwendungsfällen des § 24 a StVG, in denen nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende, außergewöhnliche Umstände ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes rechtfertigen können, reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV zwar möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm, JMBl NW 1996, 77; Senat, Beschluss vom 7. März 1996 - 3 Ss OWi 1304/95 - und Beschluss vom 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96 - vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1995, 161).

    Insoweit hat der Senat bereits mit seinen Beschlüssen vom 7. März 1996 - 3 Ss OWi 1304/95 (JMBl. NW 96/246) und vom 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96 - ausgeführt, dass die Entscheidung, ob trotz der Verwirklichung des Regeltatbestandes der konkrete Einzelfall Ausnahmecharakter hat, in erster Linie der Würdigung des Tatrichters unterliegt (vgl. hierzu BGH NZV 1992,.286, 287), ihm insoweit aber kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt ist.

  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; erhebliche Fahrleistung des Betroffenen

    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senatsentscheidungen vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - 04.07.2002 - 3 Ss OWi 339/02 - 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 - 20.03.1997 - 3 Ss OWi 52/97 - 06.02.1997 - 3 Ss OWi 13/97 - 12.10.1996 - 3 Ss OWi 1405/96 - 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96 - 07.03.1996, JMBl. 1996, 246).
  • OLG Hamm, 09.05.2000 - 3 Ss OWi 115/00

    Absehen von Verhängung eines Regelfahrverbots wegen persönlicher Härte

    Vielmehr ist der dem Tatrichter so verbleibende Entscheidungsspielraum durch die gesetzlich niedergelegten oder von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insofern hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung eines Regelfahrverbots nach der BKatV zu zählen ist (vgl. Senatsentscheidungen vom 7. März 1996, JMBl. NW 96/246; vom 30. September 1996 - 3 Ss OWi 972/96 - vom 10. Dezember 1996, - 3 Ss OWi 1405/96 - ; BGH NZV 1992/286, 287).
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 3 Ss OWi 697/98

    Absehen vom Fahrverbot, Beharrlichkeit, Ausbauzustand der Straße, berufliche

    Hierfür reichen nach obergerichtlicher Rechtsprechung möglicherweise schon erhebliche Härten oder aber eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschluss vom 7. März 1996 - 3 Ss OWi 1304/95 - in JMBl. NW 1996, 246; Beschluss vom 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96 - Beschluss vom 10.12.1996 - 3 Ss OWi 1405/96 - vgl. auch OLG Naumburg NZV 1995, 161).
  • OLG Hamm, 20.03.1997 - 3 Ss OWi 52/97

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Absehen vom Fahrverbot, außergewöhnliche

    Es reichen nach obergerichtlicher Rechtsprechung außer erheblichen Härten auch eine Vielzahl von für sich genommen gewöhnlichen und durchschnittlichen Umständen aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992/117, 119; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschluss vom 7. März 1996, JMBl 1996/246; Beschluss vom 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96 - Beschluss vom 10.12.1996 - 3 Ss OWi 1405/96; Beschluss vom 6. Februar 1997 - 3 Ss OWi 13/97).
  • OLG Hamm, 09.12.1997 - 3 Ss OWi 1374/97

    Absehen von Fahrverbot, Aufhebung, Beschränkung, doppeltrelevante Tatsachen,

  • OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 13/97

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Gründe für ein Absehen von Fahrverbot,

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