Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 09.04.1997 - 2 Ss (OWi) 103/97 - (OWi) 30/97 II |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OWiG § 17 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de (Leitsatz)
OWiG § 17 Abs. 3 S. 2
Papierfundstellen
- MDR 1997, 832
- NZV 1997, 410
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 07.01.1999 - 9 V 28/98
Fahrerlaubnisentziehung; Drogenkonsum; Cannabis; Enthemmung ; Herbeiführung …
- OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09
Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen …
Die Regelsätze des BKat sind danach im Sinne von Zumessungsrichtlinien auch für die Gerichte verbindlich, weil sie mit der BKatV Rechtssatzqualität haben (vgl. BGHSt 38, 125 [134] = NJW 1992, 446 [447]; OLG Düsseldorf NZV 1997, 410 ; OLG Düsseldorf VRS 80, 362 [363] u. VRS 80, 367 [368], ferner NZV 1996, 78 u. VRS 96, 294 [295]; OLG Karlsruhe NZV 1994, 237;… Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 17 Rdnr. 31 m.w.N.).
Rechtsprechung
BayObLG, 23.10.1996 - 2 ObOWi 651/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1997, 488
- NZV 1997, 410 (Ls.)
- BayObLGSt 1996, 157
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 22.08.1997 - Ss 483/97 In einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG kann deshalb ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur dann liegen, wenn die Einspruchsverwerfung rechtsfehlerhaft war, z. B. weil wesentliche Entschuldigungsgründe nicht gewürdigt wurden (vgl. BayObLG NZV 1992, 288 = VRS 83, 180; Senatsentscheidung vom 06.05.1997 - Ss 214/97), weil die Anordnung des persönlichen Erscheinens bzw. die Aufrechterhaltung dieser Anordnung unzulässig war und infolge der Einspruchsverwerfung eine sachliche Einlassung des Betroffenen unberücksichtigt blieb (Senatsentscheidung NStZ 1988, 31; Senatsentscheidungen vom 19.11.1996 - Ss 576/96 - und vom 06.05.1997 - Ss 214/97), oder weil fehlerhaft ein Antrag auf kommissarische Vernehmung eines Betroffenen zurückgewiesen wurde und dem Betroffenen auf diese Weise die Möglichkeit der Stellungnahme genommen wurde (vgl. BayObLG VRS 92, 427, 428; OLG Oldenburg NStZ 1995, 195; OLG Zweibrücken NZV 1996, 331, 332;… Göhler a.a.O. § 73 Rn. 34 m.w.N.).
- BayObLG, 23.06.1998 - 2 ObOWi 295/98
Verletzung rechtlichen Gehörs
Es ist Aufgabe allein des Tatrichters, ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob und wie er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (BGHSt 30, 172/176; BayObLGSt 1996, 157).Der erkennende Senat hat bei einem Bußgeld von 160 DM trotz eines weiten Anreiseweges die Anordnung des persönlichen Erscheinens für rechtsfehlerfrei erachtet, weil der Tatrichter ausweislich der Begründung seiner Entscheidung die Anwesenheit des Betroffenen für seine Überzeugungsbildung vom Tatgeschehen (Verkehrsunfall) für erforderlich hielt (BayObLGSt 1996, 157).
- BayObLG, 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98
Verwurf des Einspruchs eines Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG durch das …
Im übrigen wäre diese Rüge auch unbegründet (vgl. BGHSt 30, 172/176; BayObLGSt 1996, 157). - BayObLG, 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97
Keine Anordnung persönlichen Erscheinens bei langer Anreise ohne Ausschöpfung …
Hieraus haben der Bundesgerichtshof und das Bayerische Oberste Landesgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß in Fällen der genannten Art die Anordnung des persönlichen Erscheinens sowie die Verwerfung des Einspruchs wegen Nichtbeachtung dieser Anordnung unzulässig sind, falls das Amtsgericht nicht versucht hat, die erforderliche Sachverhaltsaufklärung durch kommissarische Vernehmung des Betroffenen (§ 73 Abs. 3 OWiG ) und Ausschöpfung sonstiger in Betracht kommender Beweismittel herbeizuführen, und ein solcher Versuch auch nicht von vornherein aussichtslos erscheint (so schon BayObLGSt 1977, 156, 158; zuletzt Beschluß vom 23.10.1996 - 2 ObOWi 651/96).
Rechtsprechung
BayObLG, 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
OWiG § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2 Satz 1
Keine Anordnung persönlichen Erscheinens bei langer Anreise ohne Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten - Identitätsklärung nach Akteneinsicht und Stellungnahme - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 3455 (Ls.)
- NStZ-RR 1997, 246
- NZV 1997, 410
- VersR 1997, 1374
- BayObLGSt 1997, 29
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
Erforderlichkeit der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in der …
Sodann hätte es diese begründete Erwartung mit der Möglichkeit des Einsatzes milderer Mittel (…Göhler, OWiG, 15. Aufl. 2009, § 73 Rn. 8), etwa der Erhebung eines Lichtbildes und der Vorlage desselben an den Zeugen, mit der Bedeutung der Sache und der Zumutbarkeit der Erscheinenspflicht für den Betroffenen abwägen müssen (BayObLG DAR 2002, 133 f.; dass. NStZ-RR 1997, 246 f.; KG zfs 1999, 536;… Göhler a.a.O.).