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   BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96   

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https://dejure.org/1997,5
BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96 (https://dejure.org/1997,5)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1997 - 4 StR 638/96 (https://dejure.org/1997,5)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1997 - 4 StR 638/96 (https://dejure.org/1997,5)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 1 S. 1 StVG; § 2 Abs. 1 S. 1 BKatV
    Anforderungen an die "grobe Pflichtverletzung" als Voraussetzung zur Anordnung eines Fahrverbotes (Begriff: objektives Gewicht; subjektive Voraussetzung); Indizwirkung der Regelbeispiele in der Bußgeldkatalogverordnung und ihre Widerlegung

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an ein Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsverstößen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge einfacher Fahrlässigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anordnung eines Fahrverbotes wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • kanzlei-heskamp.de
  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1; BKatV § 2 Abs. 1 S. 1
    Kein Fahrverbot bei leicht fahrlässigem Übersehen eines Geschwindigkeitsbegrenzungszeichens

  • RA Kotz

    Kein Fahrverbot wenn man das Verkehrszeichen mit der Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen hat!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2 Abs. 1 S. 1; StVG § 25 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit beruhenden erheblichen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG; § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Die Grundsätze über das Augenblicksversagen sind auch bei Rotlichtverstößen anzuwenden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachlässigkeit schützt vor Fahrverbot

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Keine Verhängung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei nur leichter Fahrlässigkeit und keinen aufdrängenden Anzeichen für eine Geschwindigkeitsreduzierung

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
  • kanzlei-kotz.de (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot - Verkehrszeichen übersehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Fahrverbot bei Augenblickversagen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot abwenden bei Augenblicksversagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 241
  • NJW 1997, 3252
  • MDR 1997, 1024
  • NZV 1997, 525
  • NJ 1998, 42
  • VersR 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (258)

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Die mit diesem Inhalt vorgelegte Rechtsfrage ist im Ausgangsfall auch entscheidungserheblich (vgl. BGHSt 43, 241, 244; Hannich in KK aaO Rdn. 37 m.w.N.).
  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von

    (im Anschluss an BGHSt 43, 241).

    Diese Schlussfolgerung entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach davon ausgegangen werden kann, dass ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern in aller Regel wahrgenommen werden, auch wenn es dazu keine genauen, durch wissenschaftliche Erhebungen gesicherten Erkenntnisse geben mag (vgl. BGHSt 43, 241, 250; OLG Jena, DAR 2008, 35; OLG Celle, NZV 2011, 618).

  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Elektronische

    Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Verkehrsteilnehmer geschwindigkeitsbeschränkende Vorschriftszeichen, welche ordnungsgemäß - nach den Feststellungen hier beidseitig der Fahrbahn (UA S. 3) - aufgestellt sind, auch wahrnehmen (BGHSt 43, 241, 250 f.; Senat, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 OWi 3 SsBs 31/14; OLG Koblenz [2. StrS], Beschluss vom 24. September 2010 - 2 SsBs 108/10); Gegenteiliges ist vorliegend nicht geltend gemacht.
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