Rechtsprechung
BGH, 09.10.1996 - VIII ZR 298/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Verurteilung zur Zahlung rückständiger Leasingraten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Verzugsschadensersatz - Auslegung der allgemeinen Mietbedingungen für Leasingsverträge - Unwirksamkeit der Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr in AGB ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Totalschaden oder erhebliche Beschädigung geben dem Leasingnehmer das Recht zur vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages
Papierfundstellen
- NZV 1997, 72
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 244/97
Teilunwirksamkeit einer formularmäigen Abwälzung der Sach- und …
aa) Richtig ist allerdings, daß die - leasingtypische und sonst nicht zu beanstandende - formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr auf den Kraftfahrzeug-Leasingnehmer, wie sie hier in Nr. 5 Abs. 1 Satz 1 der AGB der Klägerin (i.V.m. § 324 Abs. 1 BGB) unter Abbedingung der Vorschrift des § 542 BGB erfolgt ist, nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats im Sinne des § 9 Abs. 1 AGBG unangemessen und daher unwirksam ist, wenn nicht für die Fälle des Untergangs und der erheblichen Beschädigung des Fahrzeugs ein kurzfristiges Kündigungsrecht des Leasingnehmers vorgesehen ist (grundlegend Urteil vom 15. Oktober 1986 - VIII ZR 319/85 = WM 1987, 38 unter I 2 a bb; zuletzt Urteil vom 9. Oktober 1996 - VIII ZR 298/95 = NZV 1997, 72 unter II 1 a).Eine Änderung der Senatsrechtsprechung ist damit entgegen der Vermutung der Revision nicht beabsichtigt gewesen, wie sich schon daraus ergibt, daß in der Entscheidung auf das auch den Fall der erheblichen Beschädigung des Fahrzeuges anführende Urteil vom 15. Oktober 1986 (…aaO) verwiesen und dieses insoweit durch das nachfolgende Urteil vom 9. Oktober 1996 (aaO) ausdrücklich bestätigt worden ist.
- BGH, 15.07.1998 - VIII ZR 348/97
Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr beim …
Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß Gefahrabwälzungsklauseln jedenfalls in Kraftfahrzeugleasingverträgen nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats den Leasingnehmer unangemessen benachteiligen und daher gemäß § 9 AGBG unwirksam sind, wenn nicht für den Fall des Untergangs oder einer nicht unerheblichen Beschädigung des Leasingfahrzeugs ein kurzfristiges Kündigungsrecht des Leasingnehmers vorgesehen ist (grundlegend Senatsurteil vom 15. Oktober 1986 - VIII ZR 319/85 = WM 1987, 38 = NJW 1987, 377 unter I 2 a; ferner Senatsurteile vom 11. Dezember 1991 - VIII ZR 31/91 = BGHZ 116, 278, 287 f., vom 6. März 1996 - VIII ZR 98/95 = WM 1996, 1320 = NJW 1996, 1888, vom 9. Oktober 1996 - VIII ZR 298/95 = NZV 1997, 72 und vom 25. März 1998 - VIII ZR 244/97 = ZIP 1998, 1003, jeweils unter II 1 a). - OLG Köln, 01.07.1997 - 15 U 219/96
Kfz-Leasing-Vertrag
Nach der gefestigten Rechtsprechung ist die - leasingtypische und sonst nicht zu beanstandende - Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr in "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" eines Kraftfahrzeug-Leasinggebers im Sinne des § 9 Abs. 1 AGBG unangemessen und daher unwirksam, wenn nicht für den Fall völligen Verlustes des Leasingfahrzeugs ein kurzfristiges Kündigungsrecht des Leasingnehmers vorgesehen ist (BGH, NJW 1987, 377 ff. (378); BGH, NJW 1992, 683 ff. (685); BGH, NJW 1996, 1888 f. (1889); BGH NZV 1997, 72 f. (73); OLG Köln, NJW 1993, 1273 f. (1274)).Dies gilt entgegen der Ansicht der Klägerin nicht nur für den Fall des völligen Verlustes des Fahrzeuges, sondern auch bei einer nicht unerheblichen (so BGH, NJW 1987, 377 ff. (378)) bzw. einer erheblichen (so BGH, NZV 1997, 72 f (73)) Beschädigung des geleasten Fahrzeuges.