Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 27.06.1996

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96   

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OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96 (https://dejure.org/1996,3243)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96 (https://dejure.org/1996,3243)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. November 1996 - 1 Ss (B) 370/96 (https://dejure.org/1996,3243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 215
  • NZV 1997, 85 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96
    Dabei indiziert das Vorliegen eines der in § 2 Abs. 1 BKatV genannten Tatbestände einen groben Verstoß im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (BGHSt 38, 125 ).

    Die vom Verordnungsgeber umschriebenen Verstöße sind jedoch besonders gravierend und gefahrenträchtig, so daß sie ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbaren, so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125 ).

  • OLG Jena, 20.02.1995 - 1 Ss 171/94

    Fahrlässigkeit; Verantwortungsloses Verhalten; Geschwindigkeitsübertretung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96
    »Kommt die Verhängung eines Fahrverbots gem. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG , § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKatV i.V. mit Nr. 5.3 und Nr. 5.3.3 der Tabelle 1a lit. c) des Anhangs des Bußgeldkataloges auch dann in Betracht, wenn der Betroffene fahrlässig ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen übersehen hat, ohne daß weitere Anhaltspunkte vorgelegen haben, die eine Geschwindigkeitsreduzierung nahegelegt hätten (beabsichtigte Abweichung von OLG Jena, DAR 1995, 209 ; OLG-NL 1995, 189; NStZ-RR 1996, 54 = StVE § 25 Nr. 53)?«.

    Der Senat sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Jena vom 17.01.1995 -1 Ss 73/94 - [DAR 1995, 209], vom 24.01.1995 - 1 Ss 249/94 - [OLG NL 1995, 189] und vom 20.02.1995 - 1 Ss 171/94 - [NStZ-RR 1996, 54] gehindert.

  • OLG Jena, 17.01.1995 - 1 Ss 73/94

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge Übersehens des

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96
    »Kommt die Verhängung eines Fahrverbots gem. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG , § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKatV i.V. mit Nr. 5.3 und Nr. 5.3.3 der Tabelle 1a lit. c) des Anhangs des Bußgeldkataloges auch dann in Betracht, wenn der Betroffene fahrlässig ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen übersehen hat, ohne daß weitere Anhaltspunkte vorgelegen haben, die eine Geschwindigkeitsreduzierung nahegelegt hätten (beabsichtigte Abweichung von OLG Jena, DAR 1995, 209 ; OLG-NL 1995, 189; NStZ-RR 1996, 54 = StVE § 25 Nr. 53)?«.

    Der Senat sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Jena vom 17.01.1995 -1 Ss 73/94 - [DAR 1995, 209], vom 24.01.1995 - 1 Ss 249/94 - [OLG NL 1995, 189] und vom 20.02.1995 - 1 Ss 171/94 - [NStZ-RR 1996, 54] gehindert.

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96
    Weil die Tatbestände des Bußgeldkataloges nur Indizwirkung entfalten, entbinden sie den Richter nicht von der Pflicht, dem Schuldprinzip und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip durch eine Gesamtwürdigung zu entsprechen, in die alle Umstände der Tat und die Sanktionsempfindlichkeit des Betroffenen einzustellen sind (BVerfG NZV 1996, 284/285).
  • OLG Hamm, 01.09.1992 - 4 Ss OWi 837/92

    Absehen von Fahrverbot, Abwägung, Berufsfahrer, Gebäudereiniger, auf Kfz

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96
    Von der Verhängung eines nach der Bußgeldkatalog-Verordnung als Regelfall vorgesehenen Fahrverbotes kann daher nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert und bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art sein kann (BayObLG NZV 1996, 464 ; BayObLG NStZ-RR 1996, 21 ; BayObLGSt 1994, 56; BayObLGSt 1994, 160; OLG Hamm, VRS 85, 456 ; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96
    Von der Verhängung eines nach der Bußgeldkatalog-Verordnung als Regelfall vorgesehenen Fahrverbotes kann daher nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert und bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art sein kann (BayObLG NZV 1996, 464 ; BayObLG NStZ-RR 1996, 21 ; BayObLGSt 1994, 56; BayObLGSt 1994, 160; OLG Hamm, VRS 85, 456 ; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96
    Allein der Umstand, daß der Betroffene nur für einen kurzen Zeitraum unachtsam war, stellt keinen ausreichenden Grund dar, nur eine leichte Fahrlässigkeit anzunehmen (so auch BGHZ 119, 147 für den Bereich des zivilrechtlichen Fahrlässigkeitsbegriffes, der beim Übersehen einer Rotlicht zeigenden Ampel sogar von grober Fahrlässigkeit ausgeht).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.1996 - 2 Ss OWi 226/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96
    Von der Verhängung eines nach der Bußgeldkatalog-Verordnung als Regelfall vorgesehenen Fahrverbotes kann daher nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert und bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art sein kann (BayObLG NZV 1996, 464 ; BayObLG NStZ-RR 1996, 21 ; BayObLGSt 1994, 56; BayObLGSt 1994, 160; OLG Hamm, VRS 85, 456 ; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Jena, 24.01.1995 - 1 Ss 249/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96
    Der Senat sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Jena vom 17.01.1995 -1 Ss 73/94 - [DAR 1995, 209], vom 24.01.1995 - 1 Ss 249/94 - [OLG NL 1995, 189] und vom 20.02.1995 - 1 Ss 171/94 - [NStZ-RR 1996, 54] gehindert.
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96
    Von der Verhängung eines nach der Bußgeldkatalog-Verordnung als Regelfall vorgesehenen Fahrverbotes kann daher nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert und bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art sein kann (BayObLG NZV 1996, 464 ; BayObLG NStZ-RR 1996, 21 ; BayObLGSt 1994, 56; BayObLGSt 1994, 160; OLG Hamm, VRS 85, 456 ; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Das Oberlandesgericht Naumburg hat deshalb die Sache gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage vorgelegt (NStZ-RR 1997, 215):.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss (OWi) 191/96 - (OWi) 94/96 I   

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https://dejure.org/1996,5403
OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss (OWi) 191/96 - (OWi) 94/96 I (https://dejure.org/1996,5403)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.1996 - 5 Ss (OWi) 191/96 - (OWi) 94/96 I (https://dejure.org/1996,5403)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 5 Ss (OWi) 191/96 - (OWi) 94/96 I (https://dejure.org/1996,5403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 85
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1994 - 5 Ss OWi 64/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = DAR 1994, 284 = VRS 87, 218 = VM 1994, 77; vom 22. März 1995 in VRS 89, 231 = NStZ-RR 1996, 22 = DAR 1995, 302 ; vom 31. März 1995 in VRS 89, 234 = NZV 1995, 406 ; vom 2. Juni 1995 in VRS 89, 466 = NZV 1995, 405 ).

    Einer weiteren Darlegung der Angemessenheit der Anordnung bedarf es nicht, wenn keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß sich die Tat von der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV genannten Regelfällen zugunsten des Betroffenen unterscheidet (vgl. Senatsbeschluß vom 15. März 1994 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 5 Ss OWi 204/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = DAR 1994, 284 = VRS 87, 218 = VM 1994, 77; vom 22. März 1995 in VRS 89, 231 = NStZ-RR 1996, 22 = DAR 1995, 302 ; vom 31. März 1995 in VRS 89, 234 = NZV 1995, 406 ; vom 2. Juni 1995 in VRS 89, 466 = NZV 1995, 405 ).

    Allerdings haben - häufig vorliegende - Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug selbst zu steuern, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister, eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit oder eine gut ausgebaute und trockene Straße im Zeitpunkt der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen in der Regel kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = VM 1994, 45 = JMBl. NW 1994, 70; vom 20. Juli 1993 in NZV 1993, 445 = VRS 86, 144 = VM 1994, 22 sowie vom 22. März 1995, 31. März 1995 und 2. Juni 1995 a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = DAR 1994, 284 = VRS 87, 218 = VM 1994, 77; vom 22. März 1995 in VRS 89, 231 = NStZ-RR 1996, 22 = DAR 1995, 302 ; vom 31. März 1995 in VRS 89, 234 = NZV 1995, 406 ; vom 2. Juni 1995 in VRS 89, 466 = NZV 1995, 405 ).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss OWi 208/94

    Taxifahrer: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 49 km/h

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
    Allerdings haben - häufig vorliegende - Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug selbst zu steuern, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister, eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit oder eine gut ausgebaute und trockene Straße im Zeitpunkt der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen in der Regel kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = VM 1994, 45 = JMBl. NW 1994, 70; vom 20. Juli 1993 in NZV 1993, 445 = VRS 86, 144 = VM 1994, 22 sowie vom 22. März 1995, 31. März 1995 und 2. Juni 1995 a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
    Der individuellen Feststellung eines besonders verantwortungslosen Fahrverhaltens oder der wiederholten hartnäckigen Mißachtung der Verkehrsvorschriften bedarf es indessen nicht mehr, wenn ein Regelbeispiel gemäß § 2 Abs. 1 , Abs. 2 BKatV verwirklicht worden ist (BVerfG Beschluß vom 24. März 1996 in DAR 1996, 196 ff. unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 27, 36, 42 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1993 - 5 Ss OWi 216/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
    Allerdings haben - häufig vorliegende - Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug selbst zu steuern, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister, eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit oder eine gut ausgebaute und trockene Straße im Zeitpunkt der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen in der Regel kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = VM 1994, 45 = JMBl. NW 1994, 70; vom 20. Juli 1993 in NZV 1993, 445 = VRS 86, 144 = VM 1994, 22 sowie vom 22. März 1995, 31. März 1995 und 2. Juni 1995 a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1993 - 5 Ss OWi 370/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
    Allerdings haben - häufig vorliegende - Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug selbst zu steuern, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister, eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit oder eine gut ausgebaute und trockene Straße im Zeitpunkt der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen in der Regel kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = VM 1994, 45 = JMBl. NW 1994, 70; vom 20. Juli 1993 in NZV 1993, 445 = VRS 86, 144 = VM 1994, 22 sowie vom 22. März 1995, 31. März 1995 und 2. Juni 1995 a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.1995 - 5 Ss OWi 103/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = DAR 1994, 284 = VRS 87, 218 = VM 1994, 77; vom 22. März 1995 in VRS 89, 231 = NStZ-RR 1996, 22 = DAR 1995, 302 ; vom 31. März 1995 in VRS 89, 234 = NZV 1995, 406 ; vom 2. Juni 1995 in VRS 89, 466 = NZV 1995, 405 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1995 - 5 Ss OWi 78/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = DAR 1994, 284 = VRS 87, 218 = VM 1994, 77; vom 22. März 1995 in VRS 89, 231 = NStZ-RR 1996, 22 = DAR 1995, 302 ; vom 31. März 1995 in VRS 89, 234 = NZV 1995, 406 ; vom 2. Juni 1995 in VRS 89, 466 = NZV 1995, 405 ).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
    Der individuellen Feststellung eines besonders verantwortungslosen Fahrverhaltens oder der wiederholten hartnäckigen Mißachtung der Verkehrsvorschriften bedarf es indessen nicht mehr, wenn ein Regelbeispiel gemäß § 2 Abs. 1 , Abs. 2 BKatV verwirklicht worden ist (BVerfG Beschluß vom 24. März 1996 in DAR 1996, 196 ff. unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 27, 36, 42 f.).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.1997 - 5 Ss OWi 38/97
    Allerdings haben - häufig vorliegende - Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug selbst zu steuern, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis und das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen in der Regel kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1996 in NZV 1997, 85 sowie vom 24. März 1995 in VRS 89, 218 , jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 5 Ss OWi 290/96
    Das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots kommt demgegenüber nur in Betracht, wenn derart ungewöhnliche Umstände vorliegen, daß eine Ausnahme vom Regelfall der Verhängung gerechtfertigt ist (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1996 - 5 Ss (OWi) 191/96 - (OWi) 94/96 I).
  • OLG Köln, 11.06.1999 - Ss 237/99

    Absehen von einem Fahrverbot wegen beruflichen oder wirtschaftlichen

    Derartige Nachteile, auch schwerwiegender Art, können nur in Einzelfällen, in denen die berufliche oder wirtschaftliche Existenz gefährdet ist, ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen (BayObLG NZV 1999, 51, 53; OLG Düsseldorf VRS 92, 233, 235; Senatsentscheidung VRS 88, 392; Senatsentscheidung vom 22.10.1996 - Ss 518/96).
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