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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.12.1997 - 2 Ss OWi 1363/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5092
OLG Hamm, 08.12.1997 - 2 Ss OWi 1363/97 (https://dejure.org/1997,5092)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.1997 - 2 Ss OWi 1363/97 (https://dejure.org/1997,5092)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 1997 - 2 Ss OWi 1363/97 (https://dejure.org/1997,5092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Bemessung der Geldbuße, Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 466
  • NZV 1998, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.10.1997 - 4 Ss 485/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9770
OLG Stuttgart, 15.10.1997 - 4 Ss 485/97 (https://dejure.org/1997,9770)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.10.1997 - 4 Ss 485/97 (https://dejure.org/1997,9770)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Oktober 1997 - 4 Ss 485/97 (https://dejure.org/1997,9770)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

    Denn maßgeblich für die Anwendung des § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG ist die Anordnung der Anhörung (vgl. BGHSt 25, 6; Senat, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 Ws (B) 185/18 -, juris und 28. Juni 2017 - 3 Ws (B) 148/17 - OLG Hamm VRS 112, 46; BayObLG VRS 105, 301; OLG Frankfurt NJW 1998, 1328; OLG Stuttgart VRS 94, 456; Gürtler in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 33 Rdn. 6a, 10; Ellbogen in Karlsruher Kommentar, OWiG 5. Aufl., § 33 Rdn. 23).
  • OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 91/01

    Ordnungswidrigkeit, Verjährung, Verfolgungsverjährung, Unterbrechung,

    Der Gesetzgeber hat diese Rechtsauffassung mit der seit dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung des § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG dadurch bestätigt, dass er neben der Bekanntgabe von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens ausdrücklich auch die entsprechende behördeninterne Anordnung, d.h. die Anordnung der Übersendung eines Anhörungsbogens, in den Katalog der Unterbrechungshandlungen aufgenommen hat (siehe auch BGHSt 25, 344, 346; OLG Stuttgart NZV 98, 214).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 5 Ss (OWi) 332/97 - (OWi) 172/97 I   

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https://dejure.org/1997,7939
OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 5 Ss (OWi) 332/97 - (OWi) 172/97 I (https://dejure.org/1997,7939)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.1997 - 5 Ss (OWi) 332/97 - (OWi) 172/97 I (https://dejure.org/1997,7939)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 1997 - 5 Ss (OWi) 332/97 - (OWi) 172/97 I (https://dejure.org/1997,7939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 214 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 5 Ss OWi 93/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 5 Ss OWi 332/97
    Für die rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung zu einem oder zwei Rotlichtverstößen des Betroffenen bedarf es - gegebenenfalls unter Verwendung eines Ampelphasenplans nebst Straßenskizze - der Auseinandersetzung mit den Wahrnehmungsmöglichkeiten der die Rotlichtverstöße bekundenden Zeugen und mit etwaigen Fehlerquellen ihrer Aussagen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 1995 in JMBl. NW 1995, 92 = NZV 1995, 197 LS = DAR 1995, 167 LS VRS 88, 469 = VM 1995, 62 und vom 29. April 1997 - 5 Ss (OWi) 93/97 - (OWi) 68/97 1).

    Sollte der Betroffene nacheinander wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßen haben, so handelt es sich - selbst bei Gleichartigkeit der Verstöße - jeweils um eine selbständige Handlung im Sinne des § 20 0WiG, wenn hier nicht ausnahmsweise eine natürliche Handlungseinheit feststellbar ist (vgl. Senatsbeschluß vom 29. April 1997 a.a.O.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., Einl. Rdnr. 150a m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.1994 - 5 Ss OWi 19/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 5 Ss OWi 332/97
    Zur konkreten Bezeichnung der Tat bedarf es bei dem Vorwurf der Mißachtung bestimmter Verkehrszeichen als orts- und situationsbezogenem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften - im Unterschied zu einem allein fahrzeugbezogenen Verstoß gegen Verkehrsregeln - genauer Ortsangaben, damit Zweifel am Umfang der Rechtskraftwirkung nicht entstehen können (vgl. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1994 in VRS 87, 51f.; BayObLG NZV 1996, 160 ).
  • BayObLG, 04.09.1995 - 2 ObOWi 536/95

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 5 Ss OWi 332/97
    Zur konkreten Bezeichnung der Tat bedarf es bei dem Vorwurf der Mißachtung bestimmter Verkehrszeichen als orts- und situationsbezogenem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften - im Unterschied zu einem allein fahrzeugbezogenen Verstoß gegen Verkehrsregeln - genauer Ortsangaben, damit Zweifel am Umfang der Rechtskraftwirkung nicht entstehen können (vgl. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1994 in VRS 87, 51f.; BayObLG NZV 1996, 160 ).
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61

    Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 5 Ss OWi 332/97
    Das Verschlechterungsverbot gemäß §§ 79 Abs. 3 Satz 1 0WiG, 358 Abs. 2 Satz 1 StPO steht einer Änderung des Schuldspruchs von Tateinheit in Tatmehrheit nicht entgegen (vgl. Göhler a.a.0. OWiG § 79 Rdnr. 37), schließt indes die Verhängung einer zweiten Geldbuße, die Erhöhung der Geldbuße und der Dauer des Fahrverbots aus (vgl. BGHSt 16, 316, 321).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1995 - 5 Ss OWi 466/94

    Die Schätzung eines Polizeibeamten ist in der Regel zum Beweis eines sog.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 5 Ss OWi 332/97
    Für die rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung zu einem oder zwei Rotlichtverstößen des Betroffenen bedarf es - gegebenenfalls unter Verwendung eines Ampelphasenplans nebst Straßenskizze - der Auseinandersetzung mit den Wahrnehmungsmöglichkeiten der die Rotlichtverstöße bekundenden Zeugen und mit etwaigen Fehlerquellen ihrer Aussagen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 1995 in JMBl. NW 1995, 92 = NZV 1995, 197 LS = DAR 1995, 167 LS VRS 88, 469 = VM 1995, 62 und vom 29. April 1997 - 5 Ss (OWi) 93/97 - (OWi) 68/97 1).
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