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   OLG Saarbrücken, 03.09.1997 - 5 U 359/97 - 34   

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https://dejure.org/1997,5769
OLG Saarbrücken, 03.09.1997 - 5 U 359/97 - 34 (https://dejure.org/1997,5769)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.09.1997 - 5 U 359/97 - 34 (https://dejure.org/1997,5769)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. September 1997 - 5 U 359/97 - 34 (https://dejure.org/1997,5769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7
    Fortbewegung eines geparkten Pkw nach Inbrandsetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 822
  • NZV 1998, 327
  • VersR 1998, 972
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen

    In diesem Fall fehlt es an dem im Rahmen der Gefährdungshaftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang, weil die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (vgl. OVG Münster NZV 1995, 125, OLG Karlsruhe VRS 83, 34; OLG Saarbrücken NZV 1998, 327; Grüneberg NZV 2001, 109, 112; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 Rn. 10, Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 7 StVG Rn. 13).

    Dies gilt auch dann, wenn der Brand eines Kraftfahrzeuges zu einem Kurzschluss in einem Kabel zum Anlasser führt, der dadurch in Gang gesetzte Anlasser das Kraftfahrzeug fortbewegt und dadurch das Feuer auf andere Gegenstände übergreift (OLG Saarbrücken NZV 1998, 327; OLG Düsseldorf NZV 1996, 113).

  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 28 U 177/98
    Zwar ist anerkannt (vgl. BGH NJW 1994, 1004; Soergel-Huber, § 465 Rdn. 9; Staudinger-Honsell, 13. Aufl., § 465 BGB Rdn. 13; MünchKomm-H.P. Westermann, 3. Aufl., § 465 Rdn. 8; Palandt-Putzo, 58. Aufl., § 465 BGB Rdn. 7) und entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, daß unabhängig von den Theorien zur Rechtsnatur des Wandlungsbegehrens und der Wandlung der Verkäufer bei Verzögerung seiner von ihm zu Recht verlangten Einverständniserklärung zur Wandlung in Schuldnerverzug geraten und daraus eine Pflicht resultieren kann, die aus der Verzögerung entstehenden Schäden zu ersetzen (vgl. dazu auch im einzelnen: Muscheler, a.a.O.; vgl. auch Senat, Urteil vom 25.02.1997 im Vorprozeß 28 U 123/96, veröffentlicht in OLGReport 1997, S. 301; a.A. OLG Hamm (19. ZS), NJW 1993, 1930 ff.).
  • LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09

    Haftung des Fahrzeughalters: Beschädigung eines Pkw in Folge der Selbstentzündung

    Eine Selbstentzündung eines Kfz genügt aber ohne einen Zurechnungszusammenhang zum vorherigen Betrieb nicht, um eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG zu begründen (vgl. Saarl. OLG, Urt. v. 03.09.1997 - 5 U 359/97, VersR 1998, 972; LG Hamburg, Urt. v. 26.01.2007 - 331 O 331/06, Schaden-Praxis 2008, 27; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVG Rn. 10 mwN.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2017 - L 10 VE 2/15
    Dies könnte etwa auch bei nur geringfügigen Abwandlungen des von dem OLG Saarbrücken entschiedenen Sachverhaltes (Urteil vom 3. September 1997, Az.: 5 U 359/97-34) vorstellbar sein, in denen eine deliktische Haftung von Halter, Eigentümer oder Fahrer ausscheidet, zugleich eine Gefährdungshaftung nach §§ 7, 18 StVG aber ebenfalls nicht eingreift, weil der Schaden zwar aus einem Gebrauch, nicht aber aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges resultiert.
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