Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 06.08.1997

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96   

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OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96 (https://dejure.org/1996,4902)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.11.1996 - 1 Ss 216/96 (https://dejure.org/1996,4902)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. November 1996 - 1 Ss 216/96 (https://dejure.org/1996,4902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 1; StVO § 4 Abs. 1, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 92
  • NZV 1997, 283
  • NZV 1998, 39 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 07.03.1975 - 1 Ss 42/75

    Autobahn; Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Dauer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).

    Wenn infolge plötzlichen Bremsens des Vorausfahrenden der Abstand des Nachfolgenden sich schlagartig stark verringert, wenn ein Fahrzeug verkehrswidrig in einen gerade noch ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen zwei anderen Fahrzeugen einschert oder wenn ein Rechtsfahrender plötzlich kurz vor einem dort Herankommenden auf die Überholspur wechselt (OLG Hamburg, VerkMitt 1974, 91; OLG Karlsruhe VRS 49, 448 ; OLG Celle VRS 55, 448 ; Grohmann DAR 1990, 283).

  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68

    Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94

    Sicherheitsabstand; Geschwindigkeit; Fahrzeug

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Ob deshalb eine bestimmte Dauer der Abstandsunterschreitung auch dann vorliegen muß, wenn eine derartige Verkehrssituation auszuschließen ist, kann offen bleiben (zweifelnd BayObLG NZV 1994, 241 ).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1985 - 3 Ws (B) 6/85

    Geringer Abstand; Konkrete Gefährdung; Tatfrage; Umstände des Einzelfalls

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • OLG Koblenz, 03.02.1986 - 1 Ss 30/86

    Polizei; Fahrbahn; Autobahn; Abstand; Schätzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • OLG Oldenburg, 09.03.1984 - Ss 596/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • OLG Köln, 04.07.1980 - 3 Ss 505/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.2006 - Ss (Z) 203/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Nichteinhaltung des Mindestabstands für

    Für die Richtigkeit der hier vertretenen Auffassung spricht schließlich, dass der in § 4 Abs. 3 StVO geregelte Abstand in der Literatur und obiter dicta auch in der Rechtsprechung entweder ausdrücklich als Sicherheitsabstand bezeichnet oder zumindest als solcher eingeordnet wird (Hentschel, a.a.O., § 4 Rn. 6; OLG Hamm, VRS 106, 466; OLG Zweibrücken VRS 93, 208; AG Leverkusen, Schaden-Praxis 2002, 89; AG Bayreuth DAR 1999, 133).
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 349/04

    Verfahrensrüge; Verwerfungsurteil; Ausbleiben des Betroffenen,

    Die Verfahrensrüge ist in diesem Fall nämlich nur dann ausreichend begründet, wenn unter vollständiger Darlegung bestimmter, im Einzelnen anzugebender Tatsachen ausgeführt wird, weshalb das Amtsgericht das Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht als unentschuldigt habe ansehen dürfen (Göhler, a.a.O.; BayObLG NStZ-RR 1997, 92, siehe auch Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2002, 2 Ss OWi 1065/02).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.08.1997 - 1 Ss (B) 179/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5444
OLG Naumburg, 06.08.1997 - 1 Ss (B) 179/97 (https://dejure.org/1997,5444)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.08.1997 - 1 Ss (B) 179/97 (https://dejure.org/1997,5444)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. August 1997 - 1 Ss (B) 179/97 (https://dejure.org/1997,5444)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 39
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 25.10.2004 - 222 Ss 81/04

    Sicherheitsabschlag bei einer durch Hinterherfahren mit einem Fahrzeug ohne

    Zwar ist in der Rechtsprechung (siehe nur BGHSt 39, 291 ff.) die Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren in gleich bleibendem Abstand grundsätzlich als Messmethode anerkannt und ist es grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe, den von den Besonderheiten des Einzelfalls abhängenden Sicherheits- oder Toleranzabzug zu bestimmen (siehe etwa Beschluss des hiesigen 1. Bußgeldsenats vom 16. März 2004, 211 Ss 34/04 - Owi - OLG Köln MDR 1998, 650 f.; OLG Naumburg VRS 94, 298 f.).
  • OLG Celle, 16.03.2004 - 211 Ss 34/04

    Geldbuße und Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb

    Damit bewegt sich das Amtsgericht innerhalb der Rechtsprechung der hiesigen Senate für Bußgeldsachen, die bei der vorliegenden Geschwindigkeitsberechnung von einem Toleranzabzug von 20 % ausgehen (vgl. beispielsweise hiesiger 1. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 1. Juli 1993 - 1 Ss (OWi) 151/93 - vom 10. Februar 1995 - 1 Ss (OWi) 2/95 - und Entscheidung des hiesigen 3. Senats vom 24. April 1995 - 3 Ss (OWi) 40/95 - so auch z. B. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 19; OLG Naumburg NZV 1998, 39; OLG Zweibrücken VRS 102, 392).
  • OLG Celle, 25.08.2005 - 222 Ss 196/05

    Konkurrenzverhältnis zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass bei der anerkannten Messmethode der Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren (vgl. BGHSt 39, 291 ff) bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeug (maximal ganzer angezeigter Tachowert in Metern), ausreichend langer Nachfahrstrecke (mindestens fünffacher Abstand) und Ablesung des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 % ausreichend ist, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten einer solchen Messung auszugleichen (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2004, 222 Ss 81/04 - OWi , vom 9. Juli 2003, 222 Ss 164/03 - OWi ; ebenso 1. Bußgeldsenat dieses Gerichtes, Beschluss vom 16. März 2004, 211 Ss 34/04 - OWi ; BayObLG VRS 92, 26 f.; OLG Naumburg VRS 94, 298 f.).
  • OLG Zweibrücken, 28.01.2002 - 1 Ss 271/01

    Geschwindigkeitsmessung - Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Ohne diese Parameter ist es dem Beschwerdegericht nämlich nicht möglich zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine verwertbare Messung überhaupt vorliegen und ob der an sich genügende ( vgl. Senat, Beschluss vom 10. Sept. 1998 - 1Ss 197/98; Beschluss vom 1. April 1999 - 1 Ss 55/99, der sich insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung weiterer Obergerichte sieht: BayOLG NZV 1996, 462; OLG Schleswig NZV 1991, 437; OLG Naumburg NZV 1998, 39 )Toleranzabzug von 20% der abgelesenen Geschwindigkeit ausreichend ist.
  • OLG Jena, 10.04.2006 - 1 Ss 77/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit

    Wenn der Tatrichter vorliegend 20 % des Ablesewertes angesetzt hat, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle NZV 2004, 419, 420; OLG Zweibrücken VRS 102, 392; OLG Naumburg NZV 1998, 39).
  • OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09

    Feststellungen zum Sicherheits- oder Toleranzabzug bei der Ermittlung der

    Grundsätzlich ist es tatrichterliche Aufgabe, den von den Besonderheiten des Einzelfalls abhängenden Sicherheits- oder Toleranzabzug zu bestimmen (Senatsbeschlüsse aaO.; OLG Celle, Beschluss v. 25.10.2004, Az. 222 Ss 81/04 (OWi), bei juris; OLG Köln MDR 1998, 650 f.; OLG Naumburg, VRS 94, 298 f.).
  • OLG Hamm, 22.09.1998 - 4 Ss OWi 1038/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung bei Nebel, Geständnis, gleichbleibender Abstand,

    Der Tatrichter muß in seinem Urteil deutlich machen, daß er sich der möglichen Fehlerquellen bewußt gewesen ist und diese durch einen erheblichen Abschlag zugunsten des Betroffenen berücksichtigen (OLG Naumburg, NZV 1998, S. 39).".
  • AG Zeitz, 25.11.2015 - 13 OWi 732 Js 207681/15

    Messung durch Nachfahren, Bußgeldverdoppelung

    Mit der Anwendung von Sicherheitsabzügen sollen die jeweiligen Besonderheiten, Messungenauigkeiten und sonstige Fehlerquellen ausgeglichen werden (OLG Naumburg, Beschluss vom 06. August 1997 - 1 Ss (B) 179/97 -, juris).
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