Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.05.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5191
BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98 (https://dejure.org/1998,5191)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98 (https://dejure.org/1998,5191)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 1998 - 2 ObOWi 266/98 (https://dejure.org/1998,5191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bewertung des Videomessgeräts Proof Speed als standardisierte Messmethode für die Geschwindigkeitsfeststellung durch Nachfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren unter Verwendung eines Proof Speed Messgerätes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 316
  • NZV 1998, 421
  • BayObLGSt 1998, 109
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98
    Es genügt deshalb in der Regel, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Meßverfahrens und der nach Abzug der Meßtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt (im Anschluß an BGHSt 39, 291 und BGH NJW 1998, 321 ).«.

    a) Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren unter Verwendung eines sog. Proof Speed Meßgerätes ist nach Auffassung des Senats ein sog. standardisiertes Meßverfahren im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.8.1993 (BGHSt 39, 291 ).

    Es genügt deshalb in der Regel, wenn der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, neben dem angewandten Meßverfahren jeweils auch den berücksichtigten Toleranzwert mitteilt (vgl. BGHSt 39, 291 /302 f.).

    Mit der bloßen Rüge eines Darstellungsmangels kann das Rechtsmittel keinen Erfolg haben; Einwendungen gegen die Richtigkeit der vorgenommenen Messung wegen Nichteinhaltung der für das Meßverfahren vorgeschriebenen Richtlinien hätten - so sie überhaupt erhoben werden sollten und könnten - vielmehr in der Hauptverhandlung mit einem Beweisantrag und im Rechtsbeschwerdeverfahren mit einer Verfahrensrüge vorgebracht werden müssen (vgl. BGHSt 39, 291 /300).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98
    Es genügt deshalb in der Regel, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Meßverfahrens und der nach Abzug der Meßtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt (im Anschluß an BGHSt 39, 291 und BGH NJW 1998, 321 ).«.

    Vielmehr ist hierunter ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, daß unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. BGH NJW 1998, 321/322 = DAR 1998, 110/111).

    Insoweit unterscheidet sich dieses Meßverfahren nicht von dem Lasermeßverfahren, das als standardisiertes Meßverfahren anerkannt ist (vgl. BGH NJW 1998, 321 ).

  • BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94

    Nachfahren zur Nachtzeit

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98
    Diese Vorgaben entsprechen den allgemein anerkannten Richtwerten für die Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (vgl. BayObLGSt 1994, 135/139; Mühlhaus/ Janiszewski StVO 14. Aufl. § 3 Rn. 78 f.).
  • BayObLG, 20.05.1998 - 1 ObOWi 188/98

    Sicherheitsabschlag bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98
    b) Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist ein Sicherheitsabschlag von 10 % in aller Regel ausreichend, wenn das nachfolgende Polizeifahrzeug mit einem von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassenen, geeichten Meßgerät wie hier vom Fabrikat Proof Speed und einer damit gekoppelten Videoanlage ausgerüstet ist, und wenn sich der auf dem Videoband festgehaltene Abstand vom vorausfahrenden Fahrzeug - wovon hier nach dem vorstehend Dargelegten auszugehen ist - nicht (nennenswert) verkürzt hat (vgl. BayObLGSt 1992, 165/168; ferner Beschluß vom 20.5.1998 - 1 ObOWi 188/98).
  • BayObLG, 22.12.1992 - 2 ObOWi 438/92

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreiten; Dauerordnungswidrigkeit; Unterbrechung;

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98
    b) Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist ein Sicherheitsabschlag von 10 % in aller Regel ausreichend, wenn das nachfolgende Polizeifahrzeug mit einem von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassenen, geeichten Meßgerät wie hier vom Fabrikat Proof Speed und einer damit gekoppelten Videoanlage ausgerüstet ist, und wenn sich der auf dem Videoband festgehaltene Abstand vom vorausfahrenden Fahrzeug - wovon hier nach dem vorstehend Dargelegten auszugehen ist - nicht (nennenswert) verkürzt hat (vgl. BayObLGSt 1992, 165/168; ferner Beschluß vom 20.5.1998 - 1 ObOWi 188/98).
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung mittels PPS,

    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des "Police-Pilot-System" ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 219 = DAR 1993, 474; NJW 1998, 321 = DAR 1998, 110) anerkannt (so ausdrücklich für die ProViDa-Anlage OLG Celle NZV 1997, 188 = VRS 92, 435; OLG Köln DAR 1999, 516; für das Proof Speed Messgerät BayObLG DAR 1998, 360; vgl. ferner zum "Police-Pilot-System" KG VRS 88, 473; OLG Brandenburg DAR 2000, 278; OLG Braunschweig NZV 1995, 367 = DAR 1995, 361; OLG Stuttgart DAR 1990, 392; OLG Zweibrücken DAR 2000, 225 = VRS 98, 394).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des

    So wird etwa von der Rechtsprechung für die ProViDA-Anlage (OLG Celle VRS 92, 435; OLG Köln DAR 1999, 516), das Proof-Speed-Messgerät (BayObLG DAR 1998, 360) oder das Police-Pilot-System (OLG Hamm VRS 100, 61; KG VRS 88, 473) bei gleichbleibendem Abstand ein Toleranzabzug von 5 km/h bzw. 5% für notwendig erachtet (OLG Düsseldorf VRS 99, 297 f.; OLG Celle VRS 92, 435), wohingegen für das Messsystem ViDistA VDM-R wegen der mathematischen Berechnung anhand der Videoaufzeichnung zum Ausgleich von Messungenauigkeiten bei der Auswertung nur die Beachtung von Verkehrsfehlergrenzen sowohl bei der Zeitmessung als auch des ermittelten Weges erforderlich ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht DAR 2005, 162).
  • BayObLG, 23.07.2003 - 1 ObOWi 246/03

    Geschwindigkeitsmessung mit "Provida Proof Electronic PDRS-1245"

    Dabei handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. BGHSt 39, 291/297/300 f.; 43, 277/283 f.; BayObLGSt 1998, 109).

    Es genügt deshalb in der Regel, wenn der Tatrichter, um dem Beschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, neben dem angewandten Messverfahren den berücksichtigten Toleranzwert mitteilt (BGHSt 39, 291/302 f.; BayObLGSt 1998, 109/111).

  • BayObLG, 26.01.2001 - 2 ObOWi 17/01

    Messung der Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs durch vorausfahrendes

    Von diesen kann bei Einsatz des Proof-Speed-Meßgeräts nur dann abgesehen werden, wenn es um die Messung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs geht, weil dessen Abstand zu dem ihm folgenden Messfahrzeug - anders als der zwischen dem Messfahrzeug und dem folgenden Fahrzeug - auf dem Videoband festgehalten und damit durch den Tatrichter nachprüfbar ist (vgl. BayObLGSt 1998, 109/110 NZV 1998, 421/422).

    Schließlich reicht der vom Amtsgericht berücksichtigte Toleranzwert von 10 % nur dann aus, wenn das Geschwindigkeitsmessgerät - noch gültig - geeicht ist (BayObLGSt 1998, 109/111; BayObLG NZV 1997, 322/323).

  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12

    Geschwindigkeitsmessung; Überprüfung des Messergebnisses im Wege freier

    Fehlerquellen sind nur dann zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (zu vgl. BGHSt 39, 291/297/300 f.; BayObLGSt 1998, 109/111).
  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss OWi 1194/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

    Fehlerquellen sind nur dann zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (BGHSt 39, 291/297/300 f.; BayObLGSt 1998, 109/111).
  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11

    Alleiniges Stützen der Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen

    Fehlerquellen sind nur dann zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (BGHSt 39, 291/297/300 f.; BayObLGSt 1998, 109/111).
  • BayObLG, 26.07.2000 - 2 ObOWi 17/01 1
    Von diesen kann bei Einsatz des Proof-Speed-Meßgeräts nur dann abgesehen werden, wenn es um die Messung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs geht, weil dessen Abstand zu dem ihm folgenden Meßfahrzeug - anders als der zwischen dem Meßfahrzeug und dem folgenden Fahrzeug - auf dem Videoband festgehalten und damit durch den Tatrichter nachprüfbar ist (vgl. BayObLGSt 1998, 109/110 = NZV 1998, 421/422).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.05.1998 - 1 ObOWi 188/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7142
BayObLG, 20.05.1998 - 1 ObOWi 188/98 (https://dejure.org/1998,7142)
BayObLG, Entscheidung vom 20.05.1998 - 1 ObOWi 188/98 (https://dejure.org/1998,7142)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 1 ObOWi 188/98 (https://dejure.org/1998,7142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Toleranzabzug bei der Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen durch Nachfahren

  • rechtsportal.de

    Sicherheitsabschlag bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 421
  • VersR 1999, 1554
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 22.12.1992 - 2 ObOWi 438/92

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreiten; Dauerordnungswidrigkeit; Unterbrechung;

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1998 - 1 ObOWi 188/98
    Demnach sind alle hier in Betracht kommenden Fehlerquellen, insbesondere auch der Reifenverschleiß, bei der Messung durch Nachfahren mit dem Abschlag von 10 % ausreichend berücksichtigt (vgl. BayObLG DAR 1993, 358 ).
  • BayObLG, 23.07.2003 - 1 ObOWi 246/03

    Geschwindigkeitsmessung mit "Provida Proof Electronic PDRS-1245"

    Zwar sehen die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (Nr. 4 der Anlage 2a - Geschwindigkeitsüberwachung mit Hilfe fahrender Polizeifahrzeuge) vor, dass beim Nachfahren mit geeichtem Geschwindigkeitsmesser grundsätzlich ein Toleranzwert von 10 % zugunsten des Betroffenen abzuziehen ist (vgl. auch BayObLG NZV 1998, 421).
  • BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren unter Verwendung eines Proof Speed

    b) Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist ein Sicherheitsabschlag von 10 % in aller Regel ausreichend, wenn das nachfolgende Polizeifahrzeug mit einem von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassenen, geeichten Meßgerät wie hier vom Fabrikat Proof Speed und einer damit gekoppelten Videoanlage ausgerüstet ist, und wenn sich der auf dem Videoband festgehaltene Abstand vom vorausfahrenden Fahrzeug - wovon hier nach dem vorstehend Dargelegten auszugehen ist - nicht (nennenswert) verkürzt hat (vgl. BayObLGSt 1992, 165/168; ferner Beschluß vom 20.5.1998 - 1 ObOWi 188/98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht