Rechtsprechung
BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96 |
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Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot und Zeitablauf
Papierfundstellen
- MDR 1997, 385
- NZV 1998, 82
- BayObLGSt 1996, 155
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00
Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame …
Dem Beschwerdeführer war daher ohne weiteres erkennbar, daß er die für seine Rechtsmittelbegründung maßgebliche Fassung in Händen hielt (vgl. BayObLGSt 1996, 155, 156). - OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99
Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)
Dabei darf dann grundsätzlich auch der lange Zeitablauf zwischen Tatbegehung und Ahndung, der derzeit schon mehr als 19 Monate beträgt, nicht übersehen werden (vgl. dazu aber auch BayObLG DAR 1997, 115; OLG Brandenburg zfs 1997, 314; AG Ulm zfs 1997, 155). - OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10
Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren
In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung geht der Senat jedoch davon aus, dass der erzieherische Sinn und Zweck der Maßregel jedenfalls dann zweifelhaft sein kann, wenn der zu ahndende Verkehrsverstoß deutlich mehr als zwei Jahre zurückliegt ( z.B. OLG Hamm VRS 109, 118; OLG Köln StrafO 2004, 287 m.w.N.; OLG Rostock ZfS 2001, 383 384;… BayObLG NZV 2004, 100, vgl. weiter die Nachweise bei König a.a.O.), wobei grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen Tat und letzter tatrichterlicher Entscheidung abzustellen ist (Senat, Beschluss vom 28.02.2011, - III-3 RBs 27/11- st. Rspr.; BayObLG NZV 1998, 82 am Ende = DAR 1997, 115; OLG Stuttgart zfs 1998, 194; OLG Hamm DAR 2000, 580f; OLG Brandenburg, NZV 2005, 278f; Schleswig-Holsteinisches OLG, DAR 2000, 584f).
- OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01
Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße; …
Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfGE 27, 36 [42] = NJW 1969, 1623 [1624]) und kann als solche seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (BayObLG DAR 1997, 115 = NZV 1998, 82 m. w. Nachw.). - OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04
Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre …
Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfGE 27, 36 [42] = NJW 1969, 1623 [1624]) und kann als solche seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (BayObLG DAR 1997, 115 = NZV 1998, 82 m. w. Nachw.). - OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - Ss Bs 59/19
Haben die Verfahrensbeteiligten nicht gemäß § 72 Abs. 6 Satz 1 OWiG auf eine …
b) Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde wird jedoch dann schon durch die Zustellung des Entscheidungstenors (ohne Gründe) in Lauf gesetzt, wenn für den Betroffenen erkennbar ist, dass die zugestellte Urkunde die für das weitere Verfahren maßgebliche Entscheidung sein soll, er mithin die für seine Rechtsmittelbegründung maßgebliche Fassung in Händen hält (vgl. BayObLG VRS 93, 175 f.;… Rebmann/ Roth/Herrmann, a. a. O., § 79 Rn. 20). - BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01
Sinnverfehlung des Fahrverbots
Wenn die zu ahndende Tat lange zurückliegt und der Betroffene sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat, kann es grundsätzlich gerechtfertigt sein, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen (unstreitig in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur; z.B. BayObLGSt 1996, 155/157; Hentschel Straßenverkehrsrecht 36.Aufl. § 25 StVG Rn.24; Schulz ZfS 1998, 361/362 jeweils m.w.N.).Einigkeit besteht allerdings insoweit, dass anerkanntermaßen für die Beurteilung, ob im genannten Sinn ein längerer Zeitraum vorliegt, sowohl eine Rolle spielt, ob es in der Zeit nach dem verfahrensgegenständlichen Verkehrsverstoß zu einem weiteren Fehlverhalten im Straßenverkehr gekommen ist (z.B. BayObLGSt 1996, 155/157) und ob die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen (z.B. OLG Köln NStZ-RR 2000, 342).
- OLG Köln, 16.06.2000 - Ss 241/00
Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Auferlegung eines Fahrverbotes von …
Als solche kann es seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (BayObLG NZV 1998, 82 am Ende = DAR 1997, 115; OLG Stuttgart zfs 1998, 194; Senatsentscheidung vom 6.08.1996 - Ss 346/96 B und vom 21.12.1999 - Ss 583/99 B; vgl. auch Senatsentscheidung vom 16.12.1999 - Ss 559/99 B = NZV 2000, 217, 218). - OLG Rostock, 27.04.2001 - 2 Ss OWi 23/01
Zur Mitteilung des berücksichtigten Toleranzwerts bei Geschwindigkeitsverstößen
Diese wird jedenfalls dann zu prüfen sein, wenn seit der Tat mehr als 2 Jahre vergangen sind, der Betroffene in dieser Zeit mit einer hohen Fahrleistung beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat und die Verfahrensverzögerungen nicht vom Betroffenen zu vertreten sind (vgl. dazu OLG Düsseldorf DAR 2001, 133 und DAR 2000, 415; OLG Schleswig DAR 2001, 40; OLG Köln DAR 2000, 484; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; OLG Stuttgart DAR 1999, 180; BayOblG ZfS 1997, 75;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rdn. 24). - OLG Köln, 16.12.1999 - Ss 559/99
Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat
Hier hat das Gericht die Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot gerade auch im Hinblick auf den Zeitablauf von mehr als zwei Jahren seit Begehung der Tat und das beanstandsfreie Verhalten des Betroffenen im Straßenverkehr seither geprüft (vgl. dazu auch BayObLG DAR 1997, 115; NZV 1998, 82; OLG Stuttgart ZfS 1998, 194). - OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09
Rechtsbeschwerde; Urteilsgründe; Fehlen; Zulassung; Beginn der Rechtmittelfrist; …
- BayObLG, 28.04.1998 - 2 ObOWi 172/98
Beginn der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde bei Nicht-Teilnahme der …
- OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss OWi 367/09
Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Fehlens der Urteilsgründe
- OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09
Urteilsabsetzungsfrist; Erkankung; Bußgeldrichter; Zulassung; Rechtsbeschwerde; …
- OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss OWi 27/07
Urteilsformel; Fassung; Urteilstenor; Inhalt; Bestimmtheit; Rotlichtverstoß; …
- OLG Köln, 03.06.2005 - 8 Ss 86/05
- OLG Jena, 02.06.2003 - 1 Ss 152/02
Fahrverbot und Verschlechterungsverbot im Rechtsbeschwerdeverfahren
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.11.1997 - 2 Ws (B) 606/97 OWiG |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1998, 82
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 432/08
Bußgeldverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Überschreitung der …
Ergibt sich aus dem Urteil selbst oder aus dienstlichen Stellungnahmen, dass der Verfahrensfehler auf einer Ursache beruht, die nicht mehr gegeben ist und bei der eine Wiederholung auch ansonsten nicht zu befürchten ist und stellt sich der Verfahrensverstoß als ein Einzelfall dar, ist die Einheitlichkeit der Rechtsordnung nicht in Gefahr, mithin die Zulassung der Rechtsbeschwerde aus Rechtgründen nicht geboten (vgl. OLG Frankfurt NZV 98, 82 - Zulassung der Rechtsbeschwerde weil die Urteilsabsetzungsfrist unbegründet überzogen wurde).
Rechtsprechung
BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/976 |
Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- NZV 1998, 82