Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.09.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98 - 180   

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https://dejure.org/1998,2344
OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98 - 180 (https://dejure.org/1998,2344)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.09.1998 - Ss 395/98 - 180 (https://dejure.org/1998,2344)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. September 1998 - Ss 395/98 - 180 (https://dejure.org/1998,2344)
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Überklebtes Verkehrszeichen

§ 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte Urkunde, vom Willen getragene räumlich feste Verbindung, '2 km lange Urkunde';

§ 145 Abs. 2 Nr. 1, §§ 303, 304 StGB, Minderung der 'bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit';

§ 132 StGB, Handlung muß bei einem objektiven Betrachter den Anschein einer Amtshandlung hervorrufen (hier bejaht)

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Überkleben eines Verkehrsschildes

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Überkleben eines Verkehrszeichens - Urkundenfälschung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tempolimits selbst abändern ist verboten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verändern von Verkehrszeichen

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1042
  • NStZ 2000, 32 (Ls.)
  • NZV 1999, 134
  • VersR 1999, 991
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 04.07.1978 - 1 Ss 231/78

    Oberhemden - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98
    Da zusammengesetze Urkunden als "Zufallsurkunden" nicht denkbar sind (BGHSt 34, 375,376 f.= NJW 1987, 2384), müssen die Teile nach dem Willen des Ausstellers - i.d.R. fest - miteinander verbunden sein (vgl.BGHSt 5, 76,79; 34, 375,376 f.= NJW 1987, 2384; NStZ 1984, 73; SenE NJW 1979, 729; Cramer in Schönke-Schröder, StGB 25. Aufl.,§ 267 Rn.36 a).

    Es fehlt hier auch an der in den bisher angenommenen Fällen zusammengesetzter Urkunden (z.B. Kfz-Fahrgestellnummer, BGHSt 9, 235; Lichtbildausweis, BGHSt 17, 97; amtliches Kfz-Kennzeichen, BGHSt 18, 70; Preisauszeichnungen , SenE NJW 1979, 729; Fahrtschreiberaufzeichnungen, BayOblG NJW 1981, 774 ) gegebenen räumlichen Überschaubarkeit des Augenscheinsobjekts, auf das sich die Gedankenerklärung bezieht.

  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98
    Für diese Begehungsform des § 132 StGB genügt es, daß die Handlung - wie dies hier angesichts der Reaktion der Anwohner der Fall war - nach den Umständen bei einem objektiven Betrachter den Anschein einer Amtshandlung hervorruft und deswegen mit einer solchen verwechselbar ist (BGHSt 40, 8,13).
  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 49/87

    Unberechtigte Verwendung eines roten Kennzeichens

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98
    Da zusammengesetze Urkunden als "Zufallsurkunden" nicht denkbar sind (BGHSt 34, 375,376 f.= NJW 1987, 2384), müssen die Teile nach dem Willen des Ausstellers - i.d.R. fest - miteinander verbunden sein (vgl.BGHSt 5, 76,79; 34, 375,376 f.= NJW 1987, 2384; NStZ 1984, 73; SenE NJW 1979, 729; Cramer in Schönke-Schröder, StGB 25. Aufl.,§ 267 Rn.36 a).
  • BayObLG, 03.09.1980 - RReg. 5 St 326/79

    Herstellen einer unechten Urkunde; Schaublatt; Fahrtenschreiber; Falsch;

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98
    Es fehlt hier auch an der in den bisher angenommenen Fällen zusammengesetzter Urkunden (z.B. Kfz-Fahrgestellnummer, BGHSt 9, 235; Lichtbildausweis, BGHSt 17, 97; amtliches Kfz-Kennzeichen, BGHSt 18, 70; Preisauszeichnungen , SenE NJW 1979, 729; Fahrtschreiberaufzeichnungen, BayOblG NJW 1981, 774 ) gegebenen räumlichen Überschaubarkeit des Augenscheinsobjekts, auf das sich die Gedankenerklärung bezieht.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98
    Die Rechtserheblichkeit ihres Inhalts ergibt sich daraus, daß Verkehrsregelungen durch amtliche Vorschriftszeichen Verwaltungsakte in der Form von Allgemeinverfügungen darstellen (BVerwG 59, 221, 224).
  • BGH, 18.06.1953 - 3 StR 166/53

    Aufhebung der Urkundeneigenschaft durch den Wegfall jeder Beweisbestimmung -

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98
    Urkunden im Sinne des § 267 StGB sind verkörperte Gedankenerklärungen , die geeignet und dazu bestimmt sind, im Rechtsleben bestimmte Tatsachen zu beweisen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (BGHSt 3, 82,85; 4,284, 285).
  • BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98
    Es fehlt hier auch an der in den bisher angenommenen Fällen zusammengesetzter Urkunden (z.B. Kfz-Fahrgestellnummer, BGHSt 9, 235; Lichtbildausweis, BGHSt 17, 97; amtliches Kfz-Kennzeichen, BGHSt 18, 70; Preisauszeichnungen , SenE NJW 1979, 729; Fahrtschreiberaufzeichnungen, BayOblG NJW 1981, 774 ) gegebenen räumlichen Überschaubarkeit des Augenscheinsobjekts, auf das sich die Gedankenerklärung bezieht.
  • BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52
    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98
    Urkunden im Sinne des § 267 StGB sind verkörperte Gedankenerklärungen , die geeignet und dazu bestimmt sind, im Rechtsleben bestimmte Tatsachen zu beweisen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (BGHSt 3, 82,85; 4,284, 285).
  • BGH, 26.06.1956 - 5 StR 179/56

    Fahrgestellnummer - § 267 StGB

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98
    Es fehlt hier auch an der in den bisher angenommenen Fällen zusammengesetzter Urkunden (z.B. Kfz-Fahrgestellnummer, BGHSt 9, 235; Lichtbildausweis, BGHSt 17, 97; amtliches Kfz-Kennzeichen, BGHSt 18, 70; Preisauszeichnungen , SenE NJW 1979, 729; Fahrtschreiberaufzeichnungen, BayOblG NJW 1981, 774 ) gegebenen räumlichen Überschaubarkeit des Augenscheinsobjekts, auf das sich die Gedankenerklärung bezieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1979 - XII A 276/76
    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98
    Die vom aufgestellten Verkehrszeichen ausgehenden Gebote oder Verbote sind deshalb als Verwaltungsakte verbindlich (BayOblG NJW 1984, 2110; VGH München VRS 82, 388; OVG Münster VRS 57, 396; Jagusch/Hentschel,a.a.O., § 45 StVO Rn.41).
  • BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83

    Verurteilung wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit

  • BGH, 01.07.1959 - 2 StR 191/59

    Urkundenqualität von vorschriftswidrig nicht mit dem Namen des Bezugsberechtigten

  • VGH Bayern, 18.09.1991 - 11 CS 91.2202
  • BayObLG, 16.05.1984 - 1 ObOWi 127/84

    Gegenüber einem ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer entfaltet ein durch

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

  • OLG München, 15.05.2006 - 4St RR 53/06

    Behinderung einer Geschwindigkeitsmessung durch Reflektoren ist keine Fälschung

    Es genügt, dass durch körperliche Einwirkung auf die Sache die bestimmungsgemäße (technische) Brauchbarkeit nachhaltig gemindert wird (BGHSt 44, 34/38; BayObLGSt 1987, 82/83 jeweils m.w.N; Schönke/Schröder/Stree aaO § 303 Rn. 8b; SK-Hoyer StGB 6. Aufl. § 303 Rn. 7; Tröndle/Fischer aaO § 303 Rn. 6; Lackner/Kühl aaO § 303 Rn. 3; NK-StGB-Zacyk aaO § 303 Rn. 5 und 6; LK/Wolff aaO § 303 Rn. 5 und 6; vgl. ferner OLG Frankfurt NJW 1987, 389/390; OLG Köln NZV 1999, 134/136).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2014 - 14 A 968/12

    Prüfung der Bewertung einer juristischen Klausur durch das Gericht

    vgl. BGH, Urteil vom 13.5.1960 - 4 StR 21/60 -, VRS 19, 130; OLG Köln, Beschluss vom 15.9.1998 - Ss 395/98 -, VRS 96, 23.
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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98   

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BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98 (https://dejure.org/1998,1001)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1998 - 4 StR 243/98 (https://dejure.org/1998,1001)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1998 - 4 StR 243/98 (https://dejure.org/1998,1001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 69 StPO; § 69 a Abs. 1 StPO; § 69 b StGB
    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis, der am innerdeutschen Kraftverkehr nicht teilgenommen werden darf

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis bei Teilnahme am inländischen Verkehr

  • archive.org

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 194
  • NJW 1999, 228
  • MDR 1998, 1476
  • NVwZ 1999, 218 (Ls.)
  • NZV 1999, 134 (Ls.)
  • NZV 1999, 47
  • VersR 1998, 1563
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 28.11.1980 - 3 Ss 1009/80
    Auszug aus BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98
    Da der Angeklagte einen - den Anschein zum berechtigten Fahren im Inland erweckenden - ausländischen Fahrausweis besitzt, der nicht eingezogen werden darf (§ 69 Abs. 3 Satz 2 StGB; s. aber § 69 b Abs. 2 Satz 1 StGB in der ab 1.1.1999 geltenden Fassung (BGBl 1998 I 747, 779)), ist nach dem Sinn und Zweck der §§ 69 ff. StGB nicht nur eine isolierte Sperre (§ 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB) anzuordnen, die den Schein einer für das Inland bestehenden Fahrberechtigung unberührt ließe (vgl. OLG Köln VRS 61, 28, 30), sondern auch die Fahrerlaubnis zu entziehen.
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1972 - 2 Ss 140/71
    Auszug aus BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98
    Wäre die Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis nur möglich, wenn der Fahrer berechtigterweise am inländischen Kraftverkehr teilnimmt, und - in einem Falle wie hier - die Eintragung eines Vermerks nach § 69 b Abs. 2 StGB in den ausländischen Fahrausweis nicht zulässig (so Hentschel in Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer (1990) S. 789, 810 f., 815; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot -Führerscheinentzug Bd. I, 8. Aufl., Rdn. 207 m.w.N. jeweils zu § 69 b StGB a.F.; a.A. OLG Karlsruhe NJW 1972, 1633, 1634 zu §§ 42 m bis o StGB a.F.; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 69 b Rdn. 6; Mühlhaus/ Janiszewski StVO 14. Aufl. § 69 b StGB Rdn. 2), so könnte der Verurteilte (weiterhin) seine nicht bestehende Berechtigung, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen, vortäuschen (Himmelreich/Hentschel aaO; OLG Karlsruhe aaO).
  • OLG Hamm, 27.04.1978 - 2 Ss 216/78
    Auszug aus BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98
    Daß diese Anordnung nur Wirkung im Inland entfaltet und dadurch der Verwaltungsakt der ausländischen Behörde, mit dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde, nicht beseitigt wird (vgl. OLG Hamm NJW 1978, 1757), versteht sich von selbst.
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Auszug aus BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98
    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96 = NZV 1996, 500, 502 ausgeführt hat, beim Fehlen einer Befugnis zur Teilnahme am innerdeutschen Kraftverkehr sei (nur) eine Sperrfrist anzuordnen, betraf dies den hier nicht gegebenen Fall, daß der Täter keine ausländische Fahrerlaubnis besitzt.
  • AG Böblingen, 28.03.2019 - 17 Ds 74 Js 18981/19

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Türkischen Fahrerlaubnis

    Der BGH hat sich (BGHSt 44, 194, 4 StR 243/98, Beschluss vom 03.09.1998) dazu in einem Fall geäußert, in dem der Täter eine niederländische Fahrerlaubnis hatte, mit der er in Deutschland nach § 4 IntVO aF, nicht fahren durfte.

    Dagegen wird eingewandt, dass eine "Entziehung" der inländischen Fahrerlaubnis ins Leere gehe, wenn eine solche nicht bestehe (vgl. AG Eschweiler, Beschluss vom 17.05.2001, 21 Gs 196/01; Hentschel, NZV 99, 134).

    Dies gesteht selbst die Gegenseite zu und konstatiert dazu, dass die Eintragung des Vermerks zur Vermeidung von Täuschungsmöglichkeiten auch durchaus wünschenswert wäre (Hentschel, NZV 99, 134).

  • OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 6 Ss 605/11

    Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde: Umschreibung eines falschen

    Eine entsprechende Maßregel kommt auch hinsichtlich einer ausländischen Fahrerlaubnis ohne Gültigkeit im Bundesgebiet in Betracht (vgl. BGHSt 44, 194 ff.).
  • LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
    Auch bei einer ausländischen Fahrerlaubnis ist die Entziehung der Fahrerlaubnis anzuordnen unabhängig davon, ob diese zur Teilnahme am innerdeutschen Kfz-Verkehr berechtigt (BGH, NZV 1999, 47).
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Soweit der Generalbundesanwalt beanstandet, das Urteil erschöpfe den Eröffnungsbeschluß nicht, weil die Tat II der zugelassenen Anklage im Urteil nicht behandelt werde, ist dem Senat eine Entscheidung dazu verwehrt, weil das Verfahren insoweit nicht hier - sondern noch beim Landgericht - anhängig ist (vgl. BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4; BGH NStZ 1993, 551 f.; BGH, Beschlüsse vom 1. September 1998 - 4 StR 407/98 - und vom 3. September 1998 - 4 StR 243/98; Meyer-Goßner JR 1985, 452, 453 f.).
  • OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11

    Fahrlässiges Führen eine Kfz ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauch einer unter

    Die Wirkung der Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmt sich nach § 69b StGB, der auch auf die Fälle anzuwenden ist, dass ein Täter zwar eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, mit dieser in Deutschland jedoch nicht fahren darf, vgl. BGHSt 44, 194.
  • OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ss 374/08

    Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Ob das Landgericht nach der Rechtsprechung des BGH auch die ... Fahrerlaubnis hätte einziehen können (zu vgl. BGHSt 44, 194 ff), kann offen bleiben, da der Angeklagte durch ein Absehen davon nicht beschwert ist.".
  • BGH, 26.07.2005 - 4 StR 271/05

    Fassung des Tenors bei isolierter Sperre

    Hat der Täter - wie hier - keine (in- oder ausländische) Fahrerlaubnis und liegen die Voraussetzungen des § 69 StGB vor, so wird gemäß § 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB nur die Sperre angeordnet (vgl. BGHSt 44, 194, 196).
  • BGH, 22.12.2010 - 2 StR 416/10

    Anordnung des Verfalls von Wertersatz (Ermessensmangel; Härtefallregelung);

    Zwar liegen die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 StGB vor, weshalb die Kammer dem Angeklagten die (türkische) Fahrerlaubnis entziehen und verbunden damit eine Sperrfrist bestimmen durfte (§§ 69, 69a StGB); dies auch vor dem Hintergrund, dass eine türkische Fahrerlaubnis nicht zum Führen eines Fahrzeugs im Inland berechtigt (vgl. BGHSt 44, 194, 195 f.).
  • OLG Hamm, 13.12.2006 - 3 Ss 473/06

    Entziehung; Fahrerlaubnis; ausländische Fahrerlaubnis; Maßregel

    Das widerspräche aber dem Sinn des Gesetzes, durch die Maßregel ungeeignete Fahrzeugführer kontrollierbar von der Teilnahme vom Kraftverkehr auszuschalten (vgl. BGH NZV 1999, 47).
  • OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 442/00

    Freispruch aus Rechtsgründen von einem Anklagevorwurf des vorsätzlichen Fahrens

    Der fehlenden Berechtigung zur Teilnahme am inländischen Kraftverkehr stand aber die Entziehung der Fahrerlaubnis und der Anwendung des § 69 b StGB a.F. nicht entgegen (BGH NZV 1999, 47 = DAR 1999, 33 = VRS 96, 194).
  • LG Köln, 23.02.2011 - 23 O 357/08

    Erstattung von Kosten für künstliche Befruchtungsmaßnahmen bei nicht

  • LG Kiel, 23.11.2015 - 8 Qs 48/15

    Unfallflucht - Aussage Ehefrau des Beschuldigten bei Belehrungsmangel

  • OLG Schleswig, 03.12.2019 - 1 Ws 205/19

    Ein die Beschlagnahme eines Führerscheindokuments bestä- tigender richterlicher

  • LG Meiningen, 20.08.2009 - 2 Qs 152/09
  • OLG München, 15.01.2007 - 4St RR 223/06

    Entzug einer EU-Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht

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