Rechtsprechung
BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 37 Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1
Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines Wahrnehmungsfehlers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 220
- NZV 1999, 216
- VersR 2000, 990
- BayObLGSt 1998, 194
Wird zitiert von ... (9)
- BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04
Fahrverbot bei Rotlichtverstoß infolge bloßer Orientierung an vorausfahrendem …
Zwar hat die Rechtsprechung - im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NZV 1997, 525), wonach die Anordnung eines Fahrverbots nicht in Betracht kommt, wenn der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich eine Beschränkung aufdrängen musste, - teilweise auch in so genannten Mitziehfällen einen groben Verkehrsverstoß verneint (vgl. die Hinweise in BayObLGSt 1998, 194/195; OLG Hamm VRS 96, 64).Ob und inwieweit trotz dieses Mitzieheffekts im Einzelfall gleichwohl ein grober Verkehrsverstoß anzunehmen ist, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. z.B. zu den gesteigerten Anforderungen an die Sorgfaltspflicht beim Einfahren in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer innerstädtischen Kreuzung BayObLGSt 1998, 194/196; BayObLG VRS 103, 390).
- BayObLG, 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00
Grobe Fahrlässigkeit bei der Nutzung eines Mietwagens, mit dem der Fahrer nicht …
Bei einem Rotlichtverstoß ist deshalb stets zu prüfen, ob der konkrete Fall Besonderheiten in objektiver oder subjektiver Hinsicht aufweist, die ihn gemessen an den vom Verordnungsgeber ins Auge gefaßten typischen Begehungsweisen als Ausnahme erscheinen lassen, so dass es nicht angezeigt ist, mit einem Fahrverbot auf den Fahrzeugführer einzuwirken (BayObLGSt 1998, 194/195). - BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02
Kein Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an belebter innerstädtischer …
Von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, muss eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden; missachtet er dennoch das Rotlicht, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines sog. Augenblicksversagens nicht in Betracht (im Anschluß an BayObLGSt 1998, 194/196).Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer innerstädtischen Kreuzung einfährt, in deren Bereich sich erkennbar auch andere Fahrzeuge befinden, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss, und deshalb ein Augenblicksversagen im Falle eines auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden sog. Mitzieheffektes bei Missachtung des Rotlichts verneint; denn die abstrakte Gefährlichkeit hat insoweit auch Bedeutung für die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht und damit die Bewertung des Ausmaßes der Pflichtverletzung (vgl. BayObLGSt 1998, 194/196).
- OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 2 Ss OWi 411/04
OWi-Recht: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei "Mitziehenlassen"
Es handelt sich demnach nicht um eine Rechtsfrage, sondern um eine Tatfrage (vgl. BayObLG NZV 1999, 216, 217). - BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03
Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens
Dies kann nicht generell-abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entschieden werden (vgl. BayObLGSt 1998, 194/196 = NZV 1999, 216). - KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17
Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: …
Vielmehr gilt, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. BayObLG VRS 103, 390; BayObLGSt 1998, 194). - KG, 24.07.2019 - 3 Ws (B) 217/19
Augenblicksversagen bei Rotlichtmissachtung bei großer und ersichtlich komplexer …
Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. Senat VRS 132, 239; 303; BayObLG VRS 103, 390; BayObLGSt 1998, 194). - BayObLG, 20.05.2003 - 2 ObOWi 210/03
Erhebung einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordung eines Fahrverbots wegen …
Bei der Rechtsfolgenbemessung ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Regelfalles dann, wenn Besonderheiten der Tatbegehung von dem Betroffenen vorgetragen oder sonst offenbar geworden sind, eine eingehende Prüfung unverzichtbar, ob aufgrund dieser besonderen Umstände, etwa eines "Augenblicksversagens" (vgl. BGHSt 43, 241) oder eines Anfahrens bei Rotlicht nach längerem Warten aufgrund eines bloßen Versehens (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1996, 32 f.; OLG Köln NZV 1998, 297), objektive oder subjektive Faktoren vorhanden sind, die eine Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigen könnten (vgl. BayObLG DAR 1995, 496, [BayObLG 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95] NZV 1999, 216). - OLG Köln, 15.03.2005 - 8 Ss OWi 34/05 Missachtet er dennoch das Rotlicht, so ist die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines sog. Augenblicksversagens in Frage gestellt (BayObLG DAR 2002, 521 = NZV 2002, 517 [518] = VRS 103, 390; BayObLG [30.11.98] NStZ-RR 1999, 220 = VRS 96, 464 = VM 1999, 43 m. w. Nachw. zur Rspr.; SenE v. 22.05.2003 - Ss 198/03 B -).