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   AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96   

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https://dejure.org/1999,2691
AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96 (https://dejure.org/1999,2691)
AG Essen, Entscheidung vom 07.01.1999 - 12 C 208/96 (https://dejure.org/1999,2691)
AG Essen, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 12 C 208/96 (https://dejure.org/1999,2691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durch Taxe festgelegte Vergütung für die Tätigkeit eines Sachverständigen; Übliche Vergütung bei Kraftfahrzeugsachverständigen; Bestimmung des Honorars eines Sachverständigen; Preiskontrolle als allgemeine Aufgabe der Zivilgerichte

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 315; BGB § 316; BGB § 631; BGB § 632
    Richterliche Überprüfung der Honorarhöhe eines Kfz-Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durch Taxe festgelegte Vergütung für die Tätigkeit eines Sachverständigen; Übliche Vergütung bei Kraftfahrzeugsachverständigen; Bestimmung des Honorars eines Sachverständigen; Preiskontrolle als allgemeine Aufgabe der Zivilgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Zur Bemessung der Sachverständigenkosten an der Höhe des Fahrzeugschadens

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 255
  • VersR 2000, 68
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 265/63

    Berechnung der Vergütung für Erstattung eines Gutachtens

    Auszug aus AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96
    Diese Auffassung des BGH hat in der Literatur (für alle-: Palandt-Heinrichs, 57. Auflage, § 315 Rz. 10) und Rechtsprechung (BGH NJW 1966, 539, 540; OLG München, NJW-RR 94, 161; OLG Köln, Versicherungsrecht 91, 1304, 1305) Zustimmung gefunden.

    Entscheidend ist dabei nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1966, 539, 540) gerade nicht eine Anlehnung an das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen.

    Damit hat der Beklagte die vergleichsweise höchste formelle Qualifikation eines üblichen Gutachters für den streitgegenständlichen Bereich ausgesucht, was sich bei der Honorarbildung - wie der BGH ausdrücklich anerkannt hat, BGH NJW 1966, 539, 540 - niederschlagen kann.

  • OLG München, 08.07.1992 - 7 U 1562/91

    Wirksamkeit einer gesellschaftsvertraglichen Regelung über Abfindung eines

    Auszug aus AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96
    Diese Auffassung des BGH hat in der Literatur (für alle-: Palandt-Heinrichs, 57. Auflage, § 315 Rz. 10) und Rechtsprechung (BGH NJW 1966, 539, 540; OLG München, NJW-RR 94, 161; OLG Köln, Versicherungsrecht 91, 1304, 1305) Zustimmung gefunden.

    Entscheidend sind vielmehr die "besonderen Umstände des Falles" (OLG München, NJW-RR 1994, 161).

    Das "in vergleichbaren Fällen übliche" (s. a. OLG München,. NJW-RR 1994, 161) kann bei der Prüfung, ob das billige Ermessen zutreffend oder fehlerhaft ausgeübt worden ist, nicht unberücksichtigt bleiben, wie die Anlehnung der Rechtsprechung an Marktberichte für Kredite zur Prüfung der Sittenwidrigkeit bestätigt.

  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96
    Dennoch auferlegt es das Gesetz in § 315 BGB dem Zivilrichter, den vom Kläger hier rechtsgestal:tend ausgeübten Entscheidungsspielraum daraufhin zu überprüfen, ob das gewählte Honorar unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien und des in vergleichbaren Fällen Üblichen noch billigem Ermessen entspricht (BGHZ 41, 271 ff).
  • AG München, 23.12.1997 - 332 C 3134/97

    Ersatz von Schäden aus einem Verkehrsunfall ; Erstattung von Gutachterkosten ;

    Auszug aus AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96
    Dieser Befund entspricht im übrigen der Rechtsprechung (zuletzt AG München, NZV 98, 289, 290) und Literatur (Kääb/Jandel, NZV 98, 268 ff.; Otting, Versicherungsrecht 1997, 1328, 1330; Wortmann, Versicherungsrecht 1998, 1204, 1210; sämtliche mit vielen weiteren Nachweisen) sowie langjähriger Erfahrung des erkennenden Gerichts.
  • AG Schwerin, 23.12.1997 - 10 C 1291/96
    Auszug aus AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96
    Zugleich hat der BGH durchaus auf der anderen Seite als ebenso entscheidend bezeichnet, daß die Gegenleistung für das Gutachten im angemessenen Verhältnis zu dem stehen muß, was der zur Zahlung Verpflichtete durch das Gutachten an wirtschaftlichem Werterhalten soll, mit anderen Wort dem Gegenstandswert (unzutreffend daher AG Schwerin, NZV 1998, 291).
  • OLG Köln, 21.06.1991 - 19 U 40/91

    Von CP/M nach MS-DOS: Konvertieren und Sortieren

    Auszug aus AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96
    Diese Auffassung des BGH hat in der Literatur (für alle-: Palandt-Heinrichs, 57. Auflage, § 315 Rz. 10) und Rechtsprechung (BGH NJW 1966, 539, 540; OLG München, NJW-RR 94, 161; OLG Köln, Versicherungsrecht 91, 1304, 1305) Zustimmung gefunden.
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (vgl. AG Essen VersR 2000, 68, 69; AG Siegburg ZfS 2003, 237, 238; Roß NZV 2001, 321, 323).
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (vgl. AG Essen, VersR 2000, 68 [69]; AG Siegburg, ZfS 2003, 237[238]; Roß, NZV2001, 321 [323]).".
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (vgl. AG Essen VersR 2000, 68, 69; AG Siegburg ZfS 2003, 237, 238; Roß NZV 2001, 321, 323).
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