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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98   

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https://dejure.org/1998,1551
BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98 (https://dejure.org/1998,1551)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1998 - 1 StR 240/98 (https://dejure.org/1998,1551)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 1 StR 240/98 (https://dejure.org/1998,1551)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Rechtsbeugung durch Entscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG nur dann, wenn diese aus sachfremden Gründen erfolgt

Besprechungen u.ä.

  • europa-uni.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsbeugung im Bußgeldverfahren

Sonstiges

  • mainpost.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 01.09.2009)

    Rebellen-Richter klagt gegen Freistaat Bayern // Jurist sieht sich als Opfer einer Intrige

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 258
  • NJW 1999, 1122
  • NStZ 1999, 456 (Ls.)
  • NStZ 2002, 362
  • NZV 1999, 257 (Ls.)
  • JR 2000, 117
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
    Infolgedessen ist der Tatbestand der Rechtsbeugung (zur Tatzeit § 336 StGB, durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997, BGBl. I S. 2038, unverändert in § 339 StGB umbenannt), für den nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BGHSt 41, 247, 251; BGH NJW 1997, 1455; s. zur Einstellungsentscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG BGH NStZ 1988, 218, 219 m. Anm. Doller; kritisch Seebode JR 1994, 1, 6), nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87

    Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
    Infolgedessen ist der Tatbestand der Rechtsbeugung (zur Tatzeit § 336 StGB, durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997, BGBl. I S. 2038, unverändert in § 339 StGB umbenannt), für den nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BGHSt 41, 247, 251; BGH NJW 1997, 1455; s. zur Einstellungsentscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG BGH NStZ 1988, 218, 219 m. Anm. Doller; kritisch Seebode JR 1994, 1, 6), nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
    cc) Den vom Landgericht u.a. betonten Gesichtspunkten der an einem Tag gemeinsam erfolgten Terminierung der vier Verfahren und der nur relativ kurzen Dauer der jeweiligen Hauptverhandlungen kommt im Unterschied dazu angesichts der alltäglichen amtsgerichtlichen Praxis in "Massenverfahren", wie dies Verkehrsordnungswidrigkeiten sind (vgl. BGHSt 38, 106, 110), keine derartige Aussagekraft zu, zumal der Angeklagte bei der Terminierung der vier Verfahren ausreichend Zeit für die Verhandlungen vorgesehen hatte.
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
    Eine natürliche Handlungseinheit setzt vielmehr nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß ein Geschehen durch einen solchen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen gekennzeichnet ist, daß sich das gesamte Tätigwerden auch für einen "objektiven" Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellt (grundlegend BGHSt 4, 219, 220).
  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
    Ein Zusammentreffen nur in subjektiven Tatbestandsteilen ist zur Annahme von Tateinheit nicht ausreichend (vgl. BGH StV 1998, 204; Tröndle, StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 3).
  • BGH, 19.12.1996 - 5 StR 472/96

    Rechtsbeugung durch Nichtverhängung von Fahrverboten - Rechtsbruch als

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
    Infolgedessen ist der Tatbestand der Rechtsbeugung (zur Tatzeit § 336 StGB, durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997, BGBl. I S. 2038, unverändert in § 339 StGB umbenannt), für den nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BGHSt 41, 247, 251; BGH NJW 1997, 1455; s. zur Einstellungsentscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG BGH NStZ 1988, 218, 219 m. Anm. Doller; kritisch Seebode JR 1994, 1, 6), nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13

    Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

    Jedenfalls bei der fehlerhaften Anwendung oder Nichtanwendung zwingenden Rechts ist es nicht erforderlich, dass der Richter entgegen seiner eigenen Überzeugung oder aus sachfremden Erwägungen handelt (zu Fällen einer Ermessensentscheidung vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258, 260).
  • OLG Schleswig, 25.01.2017 - 12 U 132/16

    Klage eines vormaligen Tiereigentümers: Auskunftsanspruch hinsichtlich des

    Der Bundesgerichtshof folgt im Grundsatz der objektiven Theorie, verwendet aber auch Elemente der subjektiven Theorie, indem er einen "bewussten Rechtsbruch" voraussetzt, sowie der Pflichtverletzungstheorie und kombiniert beides in einer "Schweretheorie" (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258; Fischer, aaO Rn. 15 mwN).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

    Dem Strafrecht ist es grundsätzlich fremd, den Inhalt von Ermessensentscheidungen an der Arbeitsbelastung des Richters zu orientieren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, Rn. 6 f.; Urteil vom 3. Dezember 1998 - 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Allein entscheidend ist, ob die Einstellung ohne Ermessensausübung oder aus sachfremden Gründen erfolgt ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258, 261; vgl. LK-StGB/Hilgendorf, aaO Rn. 78; MüKo-StGB/Uebele, aaO Rn. 53; NK-StGB/Kuhlen, aaO Rn. 54).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum

    Diese Vorschrift erlaubt dem Gericht eine - durch das Erfordernis pflichtgemäßen Ermessens eingegrenzte - Opportunitätsentscheidung (vgl. BGHSt 44, 258 ).
  • LG Rostock, 14.11.2019 - 18 KLs 42/18

    Rechtsbeugung, Richter, Belastung, Erkrankung, Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Da selbst im Falle einer prozessordnungswidrigen Verfahrenseinstellung im Ordnungswidrigkeitenrecht der Tatbestand der Rechtsbeugung nicht erfüllt wird (siehe hierzu ausführlich BGH, Urteil vom 03.12.1998, Az. 1 StR 240/98, Rn. 8 ff. sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.08.1998, Az. 4 Ws 159/98, Rn. 32, jeweils zit. nach juris), kann dies erst recht nicht durch prozessual korrekt vorgenommene Einstellungen erfolgen.
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 16a D 07.1304

    Behördliche Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; objektive

    Im Hinblick auf die Schwere der Strafdrohung unterfallen dem Tatbestand des § 339 StGB zudem nur Handlungen, mit denen sich der Amtsträger bewusst und in schwerwiegender Weise vom Gesetz entfernt und bei denen er sein Verhalten als Staatsorgan statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (BGH vom 29.10.1992, a.a.O., S. 383; vom 9.5.1994 BGHSt 40, 169/178; vom 6.10.1994 BGHSt 40, 272/283; vom 3.12.1998 BGHSt 44, 258/260).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

    Zweck des Straftatbestandes der Rechtsbeugung ist es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 38, 381, 383; 40, 272, 283; 42, 343 = NJW 1997, 856; St 44, 258 = NJW 1999, 1122), den Rechtsbruch als elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege unter Strafe zu stellen.
  • LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16

    Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen rechtswidriger Abschiebungshaft

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, 357/363 f; 38, 281 ff; 40, 30/40, 169/178, 272/283; 41, 247/251 f; 44, 258), der auch die Kammer folgt, erfasst die Rechtsbeugung nach § 339 StGB nicht jede unrichtige Rechtsanwendung; vielmehr setzt die Norm einen "elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege" voraus.
  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

    Dies ist etwa bei willkürlicher Zuständigkeitsanmaßung (BGH, Urteil vom 11.04.2013 - 5 StR 261/12, Rz. 50) oder etwa dann angenommen worden, wenn der Amtsträger ein Verfahren einstellt oder ein solches nicht mit der rechtlich gebotenen Tiefe bearbeitet, weil ihm dies "zu viel Arbeit" macht (vgl. BGHSt 44, 258 = NJW 1999, 1122) bzw. um auf diese Weise "seine Freizeit zu optimieren" (BGH NStZ 2010, 92 f.).
  • OLG Köln, 02.12.2004 - 8 U 44/04

    Pflichten des Steuerberaters bei Übernahme umfassender Aufträge - Hinweispflicht

  • OLG Schleswig, 04.05.2021 - II OLG 24/21
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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1999 - 2 ARs 517/98, 2 AR 197/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1860
BGH, 20.01.1999 - 2 ARs 517/98, 2 AR 197/98 (https://dejure.org/1999,1860)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1999 - 2 ARs 517/98, 2 AR 197/98 (https://dejure.org/1999,1860)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 2 ARs 517/98, 2 AR 197/98 (https://dejure.org/1999,1860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 73 OWiG, § 74 OWiG
    Zulässigkeit der kommissarischen Vernehmung im gerichtlichen Bußgeldverfahren

  • Wolters Kluwer

    Kommissarische Vernehmung des Betroffenen im gerichtlichen Bußgeldverfahren

  • Judicialis

    OWiG § 73 F. 26. Januar 1998; ; OWiG § 74 F. 26. Januar 1998; ; GVG § 159

  • rechtsportal.de

    OWiG §§ 73, 74 (F: 26. Januar 1998); GVG § 159
    Zulässigkeit der kommissarischen Vernehmung des Betroffenen im gerichtlichen Bußgeldverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 345
  • NJW 1999, 961
  • MDR 1999, 561
  • NStZ 1999, 250
  • NZV 1999, 257 (Ls.)
  • NJ 1999, 272
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 2 Ws 430/98
    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - 2 ARs 517/98
    Auf den Antrag des Amtsgerichts Würzburg hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem angefochtenen Beschluß die Rechtshilfe durch kommissarische Vernehmung des Betroffenen für unzulässig erklärt (NZV 1998, 516).
  • OLG Köln, 02.08.2002 - Ss 290/02

    Nichtigkeit eines evident fehlerhaften Urteils in einer Bußgeldsache

    Schon die vom Amtsgericht Lübeck erbetene und vom Amtsgericht Euskirchen ursprünglich wohl beabsichtigte kommissarische Vernehmung des Betroffenen war nach der Neufassung des Ordnungswidrigkeitengesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26.02.1998 (BGBl I 156, 340) unzulässig (vgl. BGHSt 44, 345 f. = NJW 1999, 961 = NStZ 1999, 250).
  • BGH, 20.01.1999 - 2 AR 197/98

    Kommissarische Vernehmung im gerichtlichen Bußgeldverfahren; Vereinfachung des

    2 ARs 517/98 2 AR 197/98.
  • OLG Köln, 30.04.2012 - 2 Ws 336/12

    Prüfungsbefugnis des ersuchten Gerichts im Rahmen der Rechtshilfe

    Die Sonderregelungen der §§ 73, 74 OWiG, die eine kommissarische Vernehmung des Betroffenen ausschließen (BGHSt 44, 345), gelten für Zeugen nicht.
  • OLG Hamm, 11.02.2000 - 2 Ss OWi 76/00

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Ausreichende Begründung

    Abschließend sei angemerkt, dass eine kommissarische Vernehmung des Betroffenen im gerichtlichen Bußgeldverfahren nach der Neufassung des OWiG durch das Gesetz zur Änderung des OWiG und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I 156, 340) unzulässig ist (vgl. BGH NStZ 1999, 250; BayObLG NZV 1999, 53 und OLG Düsseldorf, NZV 1998, 516).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7774
OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I (https://dejure.org/1998,7774)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I (https://dejure.org/1998,7774)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I (https://dejure.org/1998,7774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 257
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.01.1997 - 5 Ss OWi 392/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 5 Ss OWi 299/98
    Deshalb muß das Urteil die Gründe anführen, aus denen sich ergibt, daß diese den Ausnahmefall begründenden Umstände zutreffen (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Januar 1997 - 5 Ss (OWi) 392/96 (OWi) 187/96 1 = VRS 93, 200 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.1983 - 5 Ss OWi 149/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 5 Ss OWi 299/98
    Für die Verneinung eines Regelfalles genügt hiernach nicht schon, daß der Betroffene verkehrsrechtlich unbelastet ist, seine Verfehlung eingesteht, daß "nichts passiert ist", die 0, 8 o/oo-Grenze erst nach der Fahrt erreicht wird, die Überschreitung geringfügig ist, auf Restalkohol im Blut beruht oder zwischen Trinkende und Tat mehrere Stunden vergangen sind (vgl. Senat VRS 65, 390/391).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2021 - 1 OWi 2 SsBs 40/21

    Führen eines E-Scooters unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain

    Eines zusätzlichen groben oder besonders pflichtwidrigen Verhaltens i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bedarf es nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. November 1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I, juris Rn. 14; Deutscher in Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl, Rn. 3616).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Nur schwerwiegende Härten wie etwa der nachgewiesene drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage können ausnahmsweise eine andere rechtliche Beurteilung rechtfertigen (so OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2018 - 3 Ss OWi 490/18, juris Rn. 18, OLGSt OWiG § 77b Nr. 5; KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18, juris Rn. 11; Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19, juris Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14, juris Rn. 15, VRS 129, 158; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I, juris Rn. 19, VRS 96, 228; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, juris Rn. 28; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.03.2014 - Ss (B) 18/2014 (15/14 OWi), juris Rn. 13, VRS 126, Nr. 59; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2014 - 1 Ss OWi 171/14 (177/14), juris Rn. 3, ZfSch 2015, 235; so auch die Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.03.2010 - 2 SsBs 8/10; Beschluss vom 21.03.2014 - 1 SsBs 19/14).
  • OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04

    Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre

    Anders kann es jedoch sein, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots Arbeitsplatz- oder Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet bzw. vermieden werden kann OLG Düsseldorf NZV 1999, 257).
  • OLG Jena, 10.01.2005 - 1 Ss 239/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit, Fahrverbot

    Ein Absehen vom vorgenannten Regeltatbestand kommt nur dann in Betracht, wenn Härten ganz außergewöhnlicher Art vorliegen oder sonstige, dass äußere oder innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen rechtfertigen (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm, NZV 2001, 486; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 257 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25, Rn. 18 m.w.N.).
  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Zwar ist anerkannt, dass die Verhängung eines Fahrverbots unter Anwendung der Regelbeispielstechnik des Bußgeldkataloges nach Maßgabe von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG dann unangemessen sein kann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich abweicht, dass er als Ausnahme zu werten ist, insbesondere wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen wirtschaftlichen Existenz droht und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Mai 2017 - 3 Ws (B) 102/17 - und 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228; OLG Celle NStZ-RR 1996, 182).
  • KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei Mißachtung einer

    infolge des Fahrverbots Arbeitsplatz- oder sonstiger wirtschaftlicher Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (Senat, Beschl. v. 17.4. 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228 [230]; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 25 m. w. Nachw.).
  • KG, 02.06.2009 - 3 Ws (B) 264/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Ausnahmen davon können nur gemacht werden, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots Arbeitsplatz- oder sonstiger wirtschaftlicher Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat, VRS a.a.O.; OLG Düsseldorf, VRS 96, 228, 230); König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 40. Aufl., § 25 StVG Rn. 25 m.w.N.).
  • KG, 03.05.2017 - 3 Ws (B) 102/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen vom Fahrverbot aus

    Ausnahmen davon können sich allenfalls ergeben, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen wirtschaftlichen Existenz droht und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228).
  • KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen des Vorsatzes bei einer

    Ausnahmen davon können nur gemacht werden, wenn dem Betroffenen in Folge des Fahrverbots Arbeitsplatz- oder sonstiger wirtschaftliche Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228 (230); Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl., § 25 StVG Rdn. 25 m.w.N.).
  • KG, 20.07.2021 - 3 Ws (B) 175/21

    Erfordernis einer kritischen Würdigung der vom Betroffenen behaupteten

    Ausnahmen davon können sich allenfalls ergeben, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen wirtschaftlichen Existenz droht und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228).
  • KG, 19.06.2006 - 3 Ws (B) 282/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellungen zu den

  • KG, 02.06.2009 - 2 Ss 114/09

    Beweiswürdigung des Tatrichters bei standardisierten Messverfahrendddd

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