Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.08.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99 (Z) - 20 Z   

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OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99 (Z) - 20 Z (https://dejure.org/1999,430)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.1999 - Ss 45/99 (Z) - 20 Z (https://dejure.org/1999,430)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - Ss 45/99 (Z) - 20 Z (https://dejure.org/1999,430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2687 (Ls.)
  • NZV 1999, 264
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Dieser Zulassungsgrund wird durch § 80 Abs. 2 OWiG nicht eingeschränkt (Senatsentscheidung NStZ 1988, 31; NStZ-RR 1998, 345 = NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

    Ob das rechtliche Gehör verletzt ist, muß bereits im Zulassungsverfahren geprüft werden (BVerfG NJW 1992, 2811, 2812; Senatsentscheidung NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

    Die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs entspricht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, der auch für diese Rüge gilt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

    Einer Vorlegung nach § 121 Abs. 2 GVG bedarf es schon deshalb nicht, weil die Frage der Versagung rechtlichen Gehörs - und damit die Frage, welche Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer solchen Rüge nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellen sind - im Zulassungsverfahren zu entscheiden ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811, 2812; Senatsentscheidung NZV 1998, 476 = VRS 95, 383 m. w. N.), für die Zulassung - wie oben ausgeführt - ausschließlich der Einzelrichter nach § 80 a Abs. 2 OWiG zuständig ist und dieser nicht das Recht hat, eine Rechtsfrage dem BGH zur Entscheidung vorzulegen (BGH NJW 1998, 3211 = NZV 1998, 382 = VRS 95, 386).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen und Behauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123; NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

    Im vorliegenden Fall obliegt auch diese Entscheidung dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit einem Richter (vgl. Senatsentscheidung NStZ-RR 1998, 345 = NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt einen Anspruch darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen und dem Betroffenen nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207; VRS 94, 123).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht ferner, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen und Behauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123; NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Ob das rechtliche Gehör verletzt ist, muß bereits im Zulassungsverfahren geprüft werden (BVerfG NJW 1992, 2811, 2812; Senatsentscheidung NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

    Einer Vorlegung nach § 121 Abs. 2 GVG bedarf es schon deshalb nicht, weil die Frage der Versagung rechtlichen Gehörs - und damit die Frage, welche Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer solchen Rüge nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellen sind - im Zulassungsverfahren zu entscheiden ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811, 2812; Senatsentscheidung NZV 1998, 476 = VRS 95, 383 m. w. N.), für die Zulassung - wie oben ausgeführt - ausschließlich der Einzelrichter nach § 80 a Abs. 2 OWiG zuständig ist und dieser nicht das Recht hat, eine Rechtsfrage dem BGH zur Entscheidung vorzulegen (BGH NJW 1998, 3211 = NZV 1998, 382 = VRS 95, 386).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozeßgrundrecht sicherstellen, dass die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welchen ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfGE 60, 250, 252; 65, 305, 307; BVerfG NJW 1992, 2811).

  • OLG Köln, 20.10.1998 - Ss 484/98
    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Das Verwerfungsurteil ist so zu begründen, dass das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (vgl. Senatsentscheidung DAR 1999, 40 m. w. N.).

    Die Erörterung eines Entschuldigungsgrunds ist allenfalls dann entbehrlich, wenn das Vorbringen von vorne herein ungeeignet ist, das Fernbleiben im Hauptverhandlungstermin zu entschuldigen, weil in solchen Ausnahmefällen das Urteil auf der Nichterörterung nicht beruhen kann (vgl. OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 67, 454; Senatsentscheidung VRS 93, 186 und DAR 1999, 40).

  • OLG Köln, 17.03.1987 - Ss 118/87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids und der Anordnung eines

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Für die Beurteilung, ob das angefochtene Verwerfungsurteil auf der Nichtberücksichtigung des Entschuldigungsvorbringens beruht, ist das Vorbringen zu dem im Bußgeldbescheid erhobenen Vorwurf ohne Bedeutung, da das Verwerfungsurteil ein reines Prozeßurteil ist, keinen materiell-rechtlichen Inhalt hat und sich mit dem im Bußgeldbescheid erhobenen Vorwurf nicht befaßt (Senatsentscheidungen VRS 70, 458; 72, 442; Senatsentscheidung vom 18.09.1998 - Ss 422/98).

    Bei Krankheit als Entschuldigungsgrund kann davon jedoch keine Rede sein, insbesondere dann nicht, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird (BayObLG VRS 95, 279; OLG Düsseldorf VRS 93, 190), zumal Krankheit schon einen ausreichenden Entschuldigungsgrund darstellt, wenn sie nach ihrer Art und nach ihren Wirkungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht, selbst wenn keine Verhandlungsunfähigkeit besteht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung VRS 72, 442, 444; Senatsentscheidung vom 29.07.1997 - Ss 409/97).

  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt einen Anspruch darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen und dem Betroffenen nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207; VRS 94, 123).

    In derartigen Fällen kann ohne Angaben darüber, was der Betroffene im Fall der Anhörung vorgetragen hätte, nicht beurteilt werden, ob das Urteil auf der Versagung rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BVerfGE 82, 236, 256; OLG Düsseldorf DAR 1998, 22 = NZV 1998, 254; Senatsentscheidung NZV 1992, 419 = VRS 83, 367).

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht ferner, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen und Behauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123; NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

  • OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Dieser Zulassungsgrund wird durch § 80 Abs. 2 OWiG nicht eingeschränkt (Senatsentscheidung NStZ 1988, 31; NStZ-RR 1998, 345 = NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

    Die Versagung des rechtlichen Gehörs liegt in einem solchen Fall in der Nichtberücksichtigung des Entschuldigungsvorbringens, nicht darin, dass dem Betroffenen die Möglichkeit genommen wird, sich zu den im Bußgeldbescheid erhobenen Vorwurf zu äußern, und auch nicht darin, dass durch unzulässige Einspruchsverwerfung die Einlassung des Betroffenen zur Sache unberücksichtigt bleibt (vgl. Senatsentscheidung NStZ 1988, 31).

  • OLG Köln, 09.02.1988 - Ss 40/88
    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die tatsächlichen Feststellungen des Verwerfungsurteils zur Frage der Entschuldigung gebunden und kann diese Feststellungen nicht im Wege des Freibeweises nachprüfen oder ergänzen (Senatsentscheidung VRS 75, 113).
  • OLG Köln, 11.05.1984 - 3 Ss 176/84
    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Die Erörterung eines Entschuldigungsgrunds ist allenfalls dann entbehrlich, wenn das Vorbringen von vorne herein ungeeignet ist, das Fernbleiben im Hauptverhandlungstermin zu entschuldigen, weil in solchen Ausnahmefällen das Urteil auf der Nichterörterung nicht beruhen kann (vgl. OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 67, 454; Senatsentscheidung VRS 93, 186 und DAR 1999, 40).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1997 - 5 Ss OWi 413/96
  • OLG Köln, 20.04.1982 - 1 Ss 987/81
  • BayObLG, 24.04.1996 - 1 ObOWi 258/96
  • OLG Köln, 28.01.1997 - Ss 517/96
  • BayObLG, 11.05.1998 - 1 ObOWi 169/98

    Fehlen des Vortrags eines schlüssigen Entschuldigungsgrundes

  • BayObLG, 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98

    Verwurf des Einspruchs eines Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG durch das

  • BayObLG, 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92

    Verfahrensverstoß; Versagung; Rechtliches Gehör; Zulassungsbeschränkung;

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • OLG Köln, 28.01.1986 - Ss 826/85

    Rechtsbeschwerde; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Beschwerde gegen

  • BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung wesentlicher

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 166/98

    Vorlegung einer Rechtsfrage an den BGH durch allein entscheidenden Richter

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • OLG Hamm, 16.06.1998 - 2 Ss OWi 588/98

    Beweisantrag vor der Hauptverhandlung, Konkludenter Verzicht auf nicht

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 5 Ss OWi 69/97
  • BayObLG, 19.03.1992 - 2 ObOWi 17/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung; Rechtliches Gehör; Nichtgewährung; Letztes Wort;

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • OLG Köln, 14.02.2019 - 1 RBs 45/19

    StVO § 23 Abs. 1a Nr. 1 und 2

    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs, die mit einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge geltend zu machen ist (vgl. ständige Senatsrechtsprechung: u.a. Senat, VRS 96, 451 ff. [453]; SenE. v. 18.06.2008 - 82 Ss OWi 50/08 - 153 Z - SenE v. 11.02.2009 - 82 Ss-OWi 5/09 - 31 Z - ; SenE v. 01.09.2009 - 82 Ss-OWi 85/09 - 250 Z - SenE. v. 13.01.2010 - III 1 RBs 5/10; OLG Düsseldorf, VRS 97, 55 ff. [56]; OLG Hamm, VRS 98, 117 f. [117]), ist weder dargetan noch erkennbar.
  • OLG Köln, 02.05.2018 - 1 RBs 113/18

    Lieferverkehr in der Fußgängerzone

    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs, die mit einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügenden Verfahrensrüge geltend zu machen wäre (st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE 04.02.1999 - Ss 45/99 Z - = NZV 1999, 264 = VRS 96, 451; SenE v. 15.04.1999 - Ss 154/99 Z - = VRS 97, 187 = NZV 1999, 436; SenE v. 08.01.2001 - Ss 545/00 Z - = DAR 2001, 179 = VRS 100, 189 [190]; SenE v. 11.01.2001 - Ss 532/00 Z - = VRS 100, 204; OLG Düsseldorf VRS 97, 55 = NZV 1999, 437 L.; OLG Hamm VRS 98, 117 f.), ist weder dargetan noch sonst erkennbar.
  • OLG Köln, 26.06.2008 - 81 Ss OWi 49/08

    Auch die Nutzung der Navigationsfunktion eines Mobilfunktelefons während der

    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs, die mit einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügenden Verfahrensrüge geltend zu machen wäre (st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE 04.02.1999 - Ss 45/99 Z - = NZV 1999, 264 = VRS 96, 451; SenE v. 15.04.1999 - Ss 144/99 Z - = VRS 97, 187 = NZV 1999, 436; SenE v. 08.01.2001 - Ss 545/00 Z - = DAR 2001, 179 = VRS 100, 189 [190]; SenE v. 11.01.2001 - Ss 532/00 Z - = VRS 100, 204; OLG Düsseldorf VRS 97, 55 = NZV 1999, 437 L.; OLG Hamm VRS 98, 117 f.), ist weder dargetan noch sonst erkennbar.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8090
BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98 (https://dejure.org/1998,8090)
BayObLG, Entscheidung vom 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98 (https://dejure.org/1998,8090)
BayObLG, Entscheidung vom 18. August 1998 - 2 ObOWi 433/98 (https://dejure.org/1998,8090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1
    Verpflichtung des Gerichts im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nach der Identifikation eines Betroffenen weitere Zeugen zu vernehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 60
  • NZV 1999, 264 (Ls.)
  • BayObLGSt 1998, 142
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss OWi 6/93
    Auszug aus BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98
    Eine solche Verpflichtung kann aber entfallen, wenn der Betroffene anhand des Frontfotos nach Auffassung des Gerichts eindeutig identifiziert ist und nicht vorgetragen wurde, daß der als Fahrer in Betracht kommende Zeuge ihm täuschend ähnlich sei (vgl. BayObLGSt 1996, 180 sowie Beschluß vom 15.4.1997 - 2 ObOWi 144/97; OLG Düsseldorf VRS 85, 124 ).
  • BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96

    Einem Beweisantrag auf Zeugenvernehmung, um das Tatfoto zu widerlegen, muss

    Auszug aus BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98
    Eine solche Verpflichtung kann aber entfallen, wenn der Betroffene anhand des Frontfotos nach Auffassung des Gerichts eindeutig identifiziert ist und nicht vorgetragen wurde, daß der als Fahrer in Betracht kommende Zeuge ihm täuschend ähnlich sei (vgl. BayObLGSt 1996, 180 sowie Beschluß vom 15.4.1997 - 2 ObOWi 144/97; OLG Düsseldorf VRS 85, 124 ).
  • OLG Celle, 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10

    Antrag auf Erhebung eines Beweises wegen möglicher Verwechslung eines Betroffenen

    Da diese Ähnlichkeit vom Betroffenen in seinem Beweisantrag auch behauptet worden ist, durfte das Amtsgericht den Beweisantrag nicht ohne Weiteres ablehnen (vgl. OLG Düsseldorf, ZfSch 2001, 183; DAR 2001, 176; BayObLG, NStZ-RR 1999, 60; weitergehend OLG Oldenburg, NZV 1995, 84; BayObLG DAR 1997, 318).
  • OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07
    Unerlässlich ist die im Rahmen Aufklärungsrüge allerdings die Angabe, dass zwischen dem als Fahrer genannten Zeugen und dem Betroffenen eine derartige Ähnlichkeit bestünde, dass von nahezu identischem Aussehender beiden Personen ausgegangen werden müsse, die Personen sich also täuschend ähnlich sehen würden (vgl. BayObLGSt 1998, 142, 143; OLG Düsseldorf, VRS 100, 358 ).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2012 - 53 Ss OWi 607/12

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags gegenüber einem Tatfoto

    Da diese Ähnlichkeit vom Betroffenen in seinem Beweisantrag auch behauptet worden ist, durfte das Amtsgericht den Beweisantrag nicht ohne weiteres ablehnen (vgl. OLG Düsseldorf ZfS 2001, 183; DAR 2001, 176; BayObLG NStZ-RR 1999, 60; weitergehend OLG Oldenburg NZV 1995, 84; BayObLG DAR 1997, 318).
  • BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02

    OWiG: Beweisantrag - Vernehmung von Entlastungszeugen

    Daß einer der vier benannten Zeugen mit dem Betroffenen besondere Ähnlichkeit habe, ist, wie die erhobene Verfahrensrüge belegt, vom Betroffenen nicht behauptet worden (zur Bedeutung dieser Behauptung vgl. BayObLGSt 1998, 142/143; OLG Düsseldorf VRS 100, 358).
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