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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.11.1998 - 32 U 130/97   

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https://dejure.org/1998,5708
OLG Hamm, 18.11.1998 - 32 U 130/97 (https://dejure.org/1998,5708)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.1998 - 32 U 130/97 (https://dejure.org/1998,5708)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 1998 - 32 U 130/97 (https://dejure.org/1998,5708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 821
  • NZV 1999, 292
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Landau/Pfalz, 03.08.1999 - 1 S 253/97

    Erwerbsschadensersatz und Schmerzensgeld wegen HWS-Verletzung -

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  • LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02

    Erbringen des Vollbeweises für die erlittenen Verletzungen und die Ursächlichkeit

    Insoweit geht auch der überwiegende Teil der Rechtsprechung auf der Grundlage einer Vielzahl von eingeholten Gutachten und der dadurch gewonnenen Erkenntnisse davon aus, dass - sogar bezogen auf den verletzungsrelevanteren Fall des Heckauffahrunfalles - eine anstoßbedingte Geschwindigkeitsänderung eines Fahrzeuges nach einem Auffahrunfall von unter 10 bis 11 km/h es aus technischer und medizinischer Sicht als ausgeschlossen erscheinen lassen, Verletzungen der Halswirbelsäule von Insassen eines Fahrzeuges und damit ein HWS-Schleudertrauma herbeizuführen; vielmehr soll die biomechanische Belastungsgrenze bei zumindest 5 g - wenn nicht gar mehr - liegen, was eine Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges von deutlich mehr als 10 km/h erfordert (vgl. z. Bsp.: OLG Hamm ZfS 1996, 51 ff und r+s 1998, 326 (327); OLG Hamm OLG-Report 1998, 313 (315); OLG Hamm NJW-RR 1999, 821 = NZV 1999, 292; OLG Hamm NZV 2001, 303 ff; Kammergericht ZfS 1998, 13 und NJW 2000, 877 (878) = NZV 2000, 163 ff(bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 23.05.2000 - VI ZR 376/99); OLG Hamburg NZV 1998, 415 = r+s 1998, 63ff; LG Bochum r+s 1996, 441; LG Stuttgart r+s 1996, 442; LG Heilbronn ZfS 1998, 173 = NJW-RR 1998, 1555; LG Hildesheim NZV 2001, 305ff; LG Hannover NZV 2002, 270 if (als Grundsatz dort); vgl. auch: OLG Düsseldorf r+s 1997, 457 (458).
  • LG Landau/Pfalz, 25.09.2001 - 1 S 90/01

    Scheidet bei relativ geringen biomechanischen Kollisionsbelastungen generell die

    ***** Der hieraus in der Rechtsprechung vielfach gezogene Schluss, in Fällen der vorliegenden Art scheide eine kollisionsbedingte Verletzung der HWS von vornherein aus (vgl. z. B. OLG Hamm, DAR 2001, 361; NZV 2001, 303; NJW 2000, 878; NJW-RR 1999, 821; OLG Köln, DAR 1999, 314; LG Hildesheim, NZV 2001, 305; LG Berlin, ZfSch 2001, 108; LG Stuttgart, Schadens-Praxis 2001, 93; LG Kiel, SchLHA 2001, 172, AG München, Schadens-Praxis 2000, 340), ist nach Ansicht der Kammer jedoch nicht gerechtfertigt.
  • LG Düsseldorf, 01.08.2003 - 20 S 5/02

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kettenauffahrunfall

    Es muss deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, dass er durch den Verkehrsunfall körperlich verletzt worden ist (vgl. KG NJW 2000, Seite 877, Seite 878; OLG Hamm NZV 1999, Seite 292).
  • AG Bremen, 14.06.2002 - 12 C 217/00

    Ausschluss eines HWS-Schleudertraumas bei einer kollisionsbedingten

    Wie interdisziplinäre Studien ergeben haben, ist bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung unter 10 km/h die Entstehung eines HWS-Schleudertraumas auszuschließen und bedarf bei Änderungen bis zu 15 km/h dafür sprechender Umstände (OLG Hamm, Urteil vom 03.12.1999, in NJW 2000, 878 ff; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.1998, in NJW-RR 1999, 821; KG, Urteil vom 21.10.1999, in NJW 2000, 877 f; Aufsatz "HWS-Schleudertrauma" 2000 - Standortbestimmung und Vorausblick - in NZV 2000, 225 ff).
  • LG Düsseldorf, 23.02.2001 - 20 S 83/00
    Es muß deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, daß die Klägerin durch den Verkehrsunfall körperlich verletzt worden ist (vgl. KG NJW 2000, Seite 877, Seite 878; OLG Hamm NZV 1999, Seite 292).
  • AG Halle/Saale, 20.05.2003 - 104 C 3475/01

    Anspruch auf Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall ; Beweislast bezüglich des

    Auf der Grundlage dieser Untersuchungen geht auch die Rechtsprechung überwiegend davon aus, dass bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung bis 10 km/h die Entstehung eines HWS-Schleudertraumas auszuschließen ist und bei Geschwindigkeitsänderungen bis 15 km/h besondere, für den Eintritt der Verletzung sprechende Umstände vorliegen müssen (OLG Hamm, NJW-RR 99, 821; OLG Hamm NJWE-VHR 1998, 255; OLG Hamburg in r + s 98, 63; OLG Karlsruhe, ZfS 98, 375; KG, VersR 97, 1416; OLG Düsseldorf, r + s 97, 457, Beschl. d. OLG Dresden vom 12.12.2002,17 U 1549/02, nicht veröffentlicht).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 24/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14745
OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 24/98 (https://dejure.org/1998,14745)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.07.1998 - 10 U 24/98 (https://dejure.org/1998,14745)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juli 1998 - 10 U 24/98 (https://dejure.org/1998,14745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Mitnahme eines Betrunkenen - Haftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pkw-Führer haftet bei Fenstersturz eines Mitfahrers mit - Mitfahrer aus geöffnetem Fenster gefallen / Fahrzeuginsassen fallen in den Schutzbereich des Fahrers

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe - 7 O 343/96
  • OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 24/98

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 292
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 29.09.1977 - 2 Ss 529/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 24/98
    So ist in der Rechtsprechung entschieden, dass z. B. die Mitnahme eines erkennbar stark Betrunkenen auf dem Beifahrersitz verkehrsgefährdend sein kann (OLG Hamm VRS 54, 197) oder der Fahrer nicht zulassen darf, dass ein - jugendlicher - Beifahrer im Auto befindliche Feuerwerkskörper entzündet; er haftet sonst auch diesem gegenüber (OLG Karlsruhe NZV 91, 28).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.1990 - 18a U 21/90

    Haftung aus Ingerenz trotz ungeklärter Ursache einer Explosion

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 24/98
    So ist in der Rechtsprechung entschieden, dass z. B. die Mitnahme eines erkennbar stark Betrunkenen auf dem Beifahrersitz verkehrsgefährdend sein kann (OLG Hamm VRS 54, 197) oder der Fahrer nicht zulassen darf, dass ein - jugendlicher - Beifahrer im Auto befindliche Feuerwerkskörper entzündet; er haftet sonst auch diesem gegenüber (OLG Karlsruhe NZV 91, 28).
  • BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 24/98
    Das reicht zur Begründung des Fahrlässigkeitsvorwurfs aus, da lediglich die Gefahr als solche, nicht aber der konkrete Ablauf in seinen Einzelheiten, vorhersehbar gewesen sein muss (BGHZ 57, 33).
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