Rechtsprechung
LG Darmstadt, 24.09.1998 - 6 S 116/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Auffahrunfall beim Ampelstart
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1999, 385
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 05.02.2004 - 12 U 165/02
Verkehrsunfallhaftung: Auffahrunfall an einer Grünlicht zeigenden Ampel nach …
Hält ein Kraftfahrer trotz für ihn grünen Ampellichts ohne zwingenden Grund an oder bremst er, nachdem er an der Ampel nach Umschalten auf grün angefahren war, sogleich ohne zwingenden Grund abrupt wieder ab, so trifft ihn ein Verschulden an einem dadurch verursachten Auffahrunfall, welches im Einzelfall bis zur vollen Haftung führen kann (OLG Düsseldorf, DAR 1975, 303; LG Darmstadt, NZV 1999, 385;… LG Hannover, DAR 1981, 95 sowie die Nachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 5. Aufl., Rdnr. 129). - AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
Zur Haftung bei einem Auffahrunfall bei Abwürgen des vorausfahrenden Fahrzeugs …
Bei dieser Sachlage hält das Gericht entgegen der Auffassung des Klägers und der von ihm angeführten Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 29.03.2009 - 42 O 41/09) eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 25% für gegeben (…so auch: LG Hagen a.a.O.; AG Menden DAR 1995, 409; AG Chemnitz, Urteil v. 27.03.2001 - 12 C 226/01- bei Juris;… im Ergebnis auch : OLG Düsseldorf a.a.O.; LG Darmstadt, BeckRS 2008, 14507).
Rechtsprechung
AG Chemnitz, 28.09.1998 - 20 C 2238/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Begrenzte Regressmöglichkeiten gegenüber einem "falschen" MPU-Gutachten
Papierfundstellen
- NZV 1999, 385
Wird zitiert von ...
- AG Bautzen, 25.08.2005 - 22 C 1402/04
Mangelhaft ist ein MPU-Gutachten nur, wenn Fehler bei der Sammlung von Fakten …
Vielmehr besteht das geschuldete Werk in der Überprüfung und Begutachtung, ob der Auftraggeber künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkohol führen wird oder die Gewähr besteht, dass er sich künftig ohne Alkoholbeeinträchtigung im Straßenverkehr bewegt (AG Chemnitz v. 28.9. 1998 - 20 C 2238/98 - NZV 1999, 385).