Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Mitfahrt in überbesetztem Pkw
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitverschulden eines Mitfahrers durch Verletzung seiner Anschnallpflicht auf einem nicht ausgewiesenen Sitzplatz in einem für vier Personen zugelassenen Sportcoupé; Bemessung der Mithaftungsquote für den Fall der Nichtanlegung eines auch nicht auf dem Sitzplatz ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVG § 9; BGB § 254
20 % Mitverschulden wegen Nichtanlegens des Sicherheitsgurts L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Mitverschulden des Beifahrers
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Überzählige Passagiere
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 254 Abs. 1; StVG § 9; StVO § 21 a
Mitverschulden bei fehlender Anschnallmöglichkeit
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 19.01.1999 - 2 O 321/96
- OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99
Papierfundstellen
- NZV 1999, 422
- VersR 2000, 609 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 20.10.1975 - 3 Ss OWi 1116/75
Personenbeförderung; Ordnungswidrigkeit; Gesamtgewicht; Verkehrssicherheit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99
Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist allerdings gesetzlich nicht bestimmt, so daß - solange andere Bestimmungen (etwa über das zulässige Gesamtgewicht) nicht verletzt sind - weder dem Bekl. zu 1) noch der Kl. ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, daß mehr Personen in dem Fahrzeug mitgefahren sind, als Plätze und Gurte vorhanden waren(OLG Düsseldorf, VRS 50, 315; OLG Karlsruhe, VerkMitt. 1981, 36;… Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsR, 35.Aufl., § 21a StVO Rdnr. 9;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 14.Aufl., Rdnr. 16;… a.A.Kuckuk/Werny, StraßenverkehrsR, 8. Aufl., § 23 StVO Rdnr. 18). - BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78
Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99
Denn das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts stellt nach feststehender Rechtsprechung (BGH, NJW 1979, 1363; BGHZ 119, 268) - auch des Senats -ein ins Gewicht fallendes Mitverschulden dar, dessen Höhe von den Umständen des Einzelfalls abhängt. - BGH, 29.09.1992 - VI ZR 286/91
Ausnahmen vom Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99
Denn das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts stellt nach feststehender Rechtsprechung (BGH, NJW 1979, 1363; BGHZ 119, 268) - auch des Senats -ein ins Gewicht fallendes Mitverschulden dar, dessen Höhe von den Umständen des Einzelfalls abhängt.
- OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mithaftung des Geschädigten bei Verletzung …
Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in vergleichbaren Fällen wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts Haftungsquoten gebildet worden, die sich nicht nach den fiktiven Verletzungsfolgen sondern nach dem Maß der Verursachung richten, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juni 2013 - 10 U 1931/12 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juli 1999 - 10 U 55/99 - OLG Hamm, Urteil vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 - OLG München, Urteil vom 14. April 1983 - 24 U 813/82 -, jeweils in juris).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Feststellung einer Ersatzpflicht hinsichtlich materieller und immaterieller Schäden aufgrund eines Verkehrsunfalles; Pflicht zur Einhaltung eines Sicherheitsabstands zum rechten Fahrbahnrand; Schuldhafter Verstoß gegen Pflichten im Straßenverkehr; ...
- rewis.io
- VersR (via Owlit)
StVG § 17
1/3 Mitverschulden wegen unvorsichtigen Verhaltens des Fahrers eines auf der Standspur der Autobahn liegengebliebenen Pkw L - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO §
Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit dem Führer eines rechts auf dem Standstreifen der Bundesautobahn wegen einer Panne angehaltenen Fahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 18.08.1998 - 2 O 214/98
- OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
Papierfundstellen
- NZV 1999, 422 (Ls.)
- VersR 2000, 643 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 29.03.1994 - 27 U 219/93
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger auf dem Standstreifen der …
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung NZV 1994, 394 ausgeführt hat, handelt derjenige fahrlässig, der sich nicht alsbald um die eigene Sicherheit kümmert, wenn er mit seinem Fahrzeug auf der Standspur zum Stehen gekommen ist.Zur Überzeugung des Senates ist der Verursachungsanteil des Beklagten zu 1) doppelt so hoch zu bewerten wie der des Klägers, so daß deshalb eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten angemessen ist (ebenso Senat NZV 1994, 394, 395; OLG Karlsruhe VersR 1992, 67, 68).
- OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 210/97
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem überholenden LKW; …
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
Auf ein Verschulden der Beklagten zu 2) kommt es nicht an (vgl. OLG Hamm NZV 1998, 409). - BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96
Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
Der Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 S. 2 BGB ist nicht angetreten, wobei an einen Beweis einer ausreichenden Auswahl und Überwachung eines angestellten Kraftfahrers im Interesse der Vekehrssicherheit ohnehin strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH NZV 1997, 391, 397).
- OLG Karlsruhe, 22.02.1991 - 10 U 211/90
Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen auf der Standspur der Autobahn …
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
Zur Überzeugung des Senates ist der Verursachungsanteil des Beklagten zu 1) doppelt so hoch zu bewerten wie der des Klägers, so daß deshalb eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten angemessen ist (ebenso Senat NZV 1994, 394, 395; OLG Karlsruhe VersR 1992, 67, 68). - BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
Alkoholtest
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
Auch wenn nunmehr eine Bezifferung möglich sein sollte, so ist jedoch ein Feststellungskläger in zweiter Instanz nicht gezwungen, zu einer bezifferten Leistungsklage überzugehen, wenn diese nachträglich möglich wird (BGH NJW 1978, 210;… Zöller/Greger § 256 ZPO Rdn. 7 c). - OLG Braunschweig, 18.03.1994 - 5 U 69/93
Haftungsverteilung bei Aufprallen eines bei winterlichen Straßenverhältnissen ins …
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
Soweit der Kläger mit seiner Berufung unter Hinweis auf die Entscheidung OLG Braunschweig zfs 1994, 197 meint, daß zwischen dem Liegenbleiben seines Fahrzeugs und dem Schaden des auffahrenden Verkehrsteilnehmers kein rechtlicher Zusammenhang (Rechtswidrigkeitszusammenhang) bestehe, was auf den vorliegenden Fall zu übertragen sei, kann der Senat dem nicht folgen.
- AG Schmallenberg, 15.07.2011 - 6 OWi 2/11
Befahrbare Grünstreifen als Seitenstreifen
So gibt es zum Beispiel neben dem Seitenstreifen, Standstreifen (vgl. OLG Braunschweig NJW 1995, 268 ) Autobahn-Standstreifen (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 422 ), Mehrzweckstreifen (vgl. OLG Köln NZV 1992, 415 ), Fahrstreifen (vgl. BayObLG NJW 1986, 2718 ), Sperrstreifen (vgl. OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 16.07.1999 - 2 U 196/98), Parkstreifen (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 18.03,2004) und die berühmten Zebrastreifen, bei welchen es sich allerdings um ein Vorschriftzeichen nach § 41 Abs. 1 Anlage 2 Nr. 293 handelt. - LG Darmstadt, 17.07.2023 - 3 O 304/21
Mitverschulden des Fahrers eines Pannenfahrzeuges bei unterlassener …
Sowohl der Aufenthalt auf der Fahrerseite im Bereich der geöffneten Tür als auch die fehlende Beobachtung des Verkehrs durch das Hineinbeugen in das Fahrzeug führen zu einer Beurteilung des Verhaltens des Erblassers als fahrlässig und vorwerfbar (OLG Hamm, Urteil vom 16.03.1999, 27 U 279/98, BeckRS 1999, 4179).Dabei wurde angenommen, dass der schwere Fahrfehler des Beklagten zu 1) doppelt so hoch zu bewerten ist wie der Verstoß des Erblassers gegen das Verbot der Eigensicherung (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 16.03.1999, 27 U 279/98, a.a.O.).