Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 22.06.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98   

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https://dejure.org/1998,5329
BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98 (https://dejure.org/1998,5329)
BayObLG, Entscheidung vom 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98 (https://dejure.org/1998,5329)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juli 1998 - 2 ObOWi 242/98 (https://dejure.org/1998,5329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO bei Überschreiten einer innerorts durch Verkehrszeichen zugelassenen höheren Geschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Für die Berechnung der Frist des StVG § 25 Abs 2a ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem das frühere Fahrverbot rechtskräftig geworden ist

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 59
  • NZV 1999, 50
  • VersR 2000, 907
  • BayObLGSt 1998, 117
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 26.04.1995 - 3 Ws (B) 95/95
    Auszug aus BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98
    Die hierfür maßgebenden Erwägungen treffen aber gerade nicht den vorliegenden Fall, in dem eine geringere Geschwindigkeit angeordnet wird, da es sich dann um ein Gebot handelt, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist (so wohl KG NZV 95, 369 a.A. Mühlhaus/Janiszewski § 3 Rn. 100).
  • BayObLG, 21.05.1976 - 1 ObOWi 116/76

    Verkehrsordnungswidrigkeiten; Mehrere; Ahndung; Fahrverbot

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98
    Nur bei Überschreiten einer innerorts durch Verkehrszeichen zugelassenen höheren Geschwindigkeit ist § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO anwendbar (BayObLGSt 1976, 58; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 3 StVO Rn. 56; Mühlhaus/Janiszewski StVO 14. Aufl. § 3 Rn. 99).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 2 RBs 129/20

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteilsformel, Inhalt

    Diese Regelung wird jedenfalls bei einer Herabsetzung (hier: 30 km/h) der allgemein festgelegten Höchstgeschwindigkeit nicht durch § 3 Abs. 3 StVO verdrängt (vgl. BayObLG NZV 1999, 50; OLG Hamm VRS 97, 212, 213; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 3 StVO Rdn. 56).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 40/00

    Vorlage; Zweijahresfrist; Zeitpunkt, in dem das frühere Fahrverbot rechtskräftig

    Für die Prüfung, ob ein (früheres) Fahrverbot gegen den Betroffenen im Sinne des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit verhängt wurde, ist maßgeblich, ob die Entscheidung, mit der das Verbot ausgesprochen wurde, innerhalb dieses Zeitraums rechtskräftig geworden ist; auf den - gegebenenfalls vor Beginn dieses Zeitraums liegenden - Zeitpunkt der Entscheidung kommt es nicht an (ebenso BayObLG NZV 1999, 50 f.; Albrecht NZV 1999, 177 f.; Schäpe DAR 1999, 372 f.; Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 8. Aufl., Rdn. 1026; a. A. Deutscher NZV 1999, 185, 189).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 53 Ss OWi 675/19

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils

    Ein solcher Fall liegt ist hier nicht gegeben: Ein voraufgegangens gegen den Betroffenen erkanntes Fahrverbot ist am 3. April 2017 in Rechtskraft (vgl. hierzu statt vieler: BayObLG NZV 1999, 50) erwachsen, die vorliegende Ordnungswidrigkeit datiert vom 19. August 2018; mithin liegen zwischen beiden Ereignissen keine zwei Jahre.
  • OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99

    Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands im Urteil; Verhängung eines

    Da hier durch ein Vorschriftszeichen (Zeichen 274 zu § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit als die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO angeordnet worden ist, handelt es sich um ein Gebot, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. Senatsbeschluß vom 15.4 1999 in 2 Ss OWi 196/99 unter Hinweis auf BayObLG NZV 1999, 50 = DAR 1998, 480).
  • OLG Hamm, 15.04.1999 - 2 Ss OWi 196/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot, einfache Fahrlässigkeit,

    Sollte die Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft begangen worden sein, worauf der Zusatz "Richtungsfahrbahn I" deutet, wäre hier durch ein Vorschriftzeichen (§ 41 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit als die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO angeordnet, so daß es sich um ein Gebot handelt, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 2 c, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. BayObLG NZV 1999, 50 = DAR 1998, 480).
  • OLG Koblenz, 14.06.2017 - 1 OWi 4 SsBs 43/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Maßgeblich ist danach der Zeitraum zwischen der Rechtskraft der früheren Entscheidung - nach den Urteilsfeststellungen hier am 8. August 2014 - und dem nunmehrigen, am 12. Juli 2016 begangenen Verkehrsverstoß (vgl. BayObLG NZV 1999, 50; Euler, in: BeckOK OWiG, Ed. 15, § 25 Rdn. 9).
  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 25/99

    Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs, einfache Fahrlässigkeit,

    Da hier durch ein Vorschriftszeichen (§ 41 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit angeordnet ist, handelt es sich um ein Gebot, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. BayObLG DAR 1998, 480, NZV 1999, 50).
  • BayObLG, 17.09.2002 - 1 ObOWi 336/02

    Unterbrechung einer Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten durch eine

    Da wegen der Tilgungsreife eine verwertbare Vorahndung nicht vorliegt (BayObLGSt 1998, 117/120), war die Viermonatsregel des § 25 Abs. 2 a StVG anzuwenden.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.06.1998 - 2 Ss (OWi) 206/98 - (OWi) 59/98 III   

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https://dejure.org/1998,11647
OLG Düsseldorf, 22.06.1998 - 2 Ss (OWi) 206/98 - (OWi) 59/98 III (https://dejure.org/1998,11647)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.1998 - 2 Ss (OWi) 206/98 - (OWi) 59/98 III (https://dejure.org/1998,11647)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 1998 - 2 Ss (OWi) 206/98 - (OWi) 59/98 III (https://dejure.org/1998,11647)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 50
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 25.03.2013 - 322 SsBs 54/13

    Berücksichtigung von tilgungsreife, noch nicht gelöschte Voreintragungen bei der

    Die Entscheidung nach § 25 Abs. 2a StVG lässt sich innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs selbstständig beurteilen (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 61).
  • OLG Celle, 20.10.2015 - 2 Ss OWi 308/15

    Rechtsbeschwerde; Statthaftigkeit; Zulassung; Nebenfolge; Fahrverbot;

    Zwar ist es anerkannt, dass die unterlassene Anordnung einer Viermonatsfrist gemäß § 25 Abs. 2 a StVG isoliert mit der Rechtsbeschwerde - vom Betroffenen - angefochten werden kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 61; OLG Jena, VRS 111, 152; Göhler-Seitz, § 79, OWiG, 16. Aufl., Rdnr. 9; Burmann/Hess/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 25 Rdnr. 44).
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