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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.07.1999 - 233 Ss 49/99 (OWi)   

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https://dejure.org/1999,12854
OLG Celle, 08.07.1999 - 233 Ss 49/99 (OWi) (https://dejure.org/1999,12854)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.07.1999 - 233 Ss 49/99 (OWi) (https://dejure.org/1999,12854)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 233 Ss 49/99 (OWi) (https://dejure.org/1999,12854)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 77 b Abs. 1 Satz 1
    Kein Absehen von der schriftlichen Begründung des Urteils bei Vorlage der Akten ohne gefertigtes Urteil an die Staatsanwaltschaft

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 524
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Zweibrücken, 19.10.2012 - 1 SsBs 12/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Freispruch wegen

    Mit der Zuleitung der Akten mit Hauptverhandlungsprotokoll einschließlich Urteilstenor an die Staatsanwaltschaft hat sich das Gericht nicht für die Erstellung eines Urteils ohne Gründe entschieden und dieses aus dem inneren Dienstbereich gelangen lassen, was zur Folge hätte, dass die Urteilsgründe nicht mehr nachgereicht werden können (OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 1999, 233 Ss 49/99 ).
  • OLG Bamberg, 16.12.2008 - 3 Ss OWi 1060/08

    Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der nachträglichen Ergänzung eines abgekürzten

    10a) Mit der in der Verfügung vom 03.04.2008 getroffenen Anordnung der Übersendung der Akten einschließlich des Hauptverhandlungsprotokolls und eines(weiteren) unterzeichneten Urteilsformulars an die Staatsanwaltschaft zur Zustellung gemäß § 41 StPO hat sich der Tatrichter für die Hinausgabe eines Urteils in eben dieser, nicht mit Gründen versehenen Fassung entschieden (OLG Celle VRS 75, 461/462 = MDR 1989, 482; OLG Rostock, Beschluss vom 06.10.2004 - 2 Ss [OWi] 259/04 - juris ; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 212/213; vgl. auch OLG Celle NZV 1999, 524 = VRS 97, 436/437; NStZ-RR 2000, 180 = VRS 98, 220/221; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 121; OLG Bamberg ZfS 2006, 592).
  • OLG Bamberg, 15.01.2009 - 3 Ss OWi 1610/08

    Bußgeldverfahren: Nachträgliche Begründung eines ohne Gründe bekannt gemachten

    9 a) Mit der in der Verfügung vom 02.09.2008 getroffenen Anordnung der Übersendung der Akten mit Hauptverhandlungsprotokoll und unterzeichnetem Urteilsformular an die Staatsanwaltschaft gemäß § 41 StPO hat sich der Tatrichter für die Hinausgabe eines Urteils in eben dieser, nicht mit Gründen versehenen Fassung entschieden (grundlegend: Senatsbeschluss vom 16.12.2008 - 3 Ss OWi 1060/2008; weiterhin OLG Celle VRS 75, 461/462 = MDR 1989, 482; OLG Rostock Beschluss vom 06.10.2004 - 2 Ss [OWi] 259/04 I 174/04 - juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 212/213; vgl. auch OLG Celle NZV 1999, 524 = VRS 97, 436/437; NStZ-RR 2000, 180 = VRS 98, 220/221; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 121; OLG Bamberg ZfS 2006, 592).
  • OLG Bamberg, 10.11.2011 - 3 Ss OWi 1444/11

    Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der nachträglichen Fertigung schriftlicher

    Mit der in der Verfügung vom 10.08.2011 getroffenen Anordnung der Übersendung der Akten einschließlich des Hauptverhandlungsprotokolls (und eines weiteren ebenfalls unterzeichneten Urteilsformulars) an die Staatsanwaltschaft hat sich der Tatrichter für die Hinausgabe eines Urteils in eben dieser, nicht mit Gründen versehenen (abgekürzten) Fassung entschieden (OLG Celle VRS 75, 461/462 = MDR 1989, 482; OLG Rostock, Beschluss vom 06.10.2004 - 2 Ss [OWi] 259/04 - [bei Juris]; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 212/213; vgl. auch OLG Celle NZV 1999, 524 = VRS 97, 436/437; NStZ-RR 2000, 180 = VRS 98, 220/221; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 121; OLG Bamberg zfs 2006, 592).
  • OLG Bamberg, 30.06.2010 - 3 Ss OWi 980/10

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ergänzung eines ohne Gründe

    u. Betroffenen zustellen m. RMB" hat sich der Tatrichter für die Hinausgabe eines Urteils in eben dieser, nicht mit Gründen versehenen Fassung entschieden (OLG Celle VRS 75, 461/462 = MDR 1989, 482; OLG Rostock, Beschluss vom 06.10.2004 - 2 Ss [OWi] 259/04 I 174/04 - juris ; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 212/213; vgl. auch OLG Celle NZV 1999, 524 = VRS 97, 436/437; NStZ-RR 2000, 180 = VRS 98, 220/221; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 121; OLG Bamberg ZfS 2006, 592).
  • KG, 19.01.2001 - 3 Ws (B) 627/00

    Nachträgliche Ergänzung eines irrtümlich abgekürzt abgefassten Urteils

    Dies ergibt sich zwar nicht schon aus der Übersendung der Akten an die Amtsanwaltschaft mit der Bitte um Stellungnahme zu einem Rechtsmittelverzicht (Bl. 27 d.A.; vgl. OLG Celle VRS 97, 436, 437 ).
  • KG, 08.09.2004 - 3 Ws (B) 382/04

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Nachträgliche Abfassung von Urteilsgründen für

    Dies ergibt sich zwar nicht schon aus der Übersendung der Akten an die Amtsanwaltschaft mit der Bitte um Stellungnahme zu einem Rechtsmittelverzicht (vgl. OLG Celle VRS 97, 436, 437).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.07.1999 - 2b Ss (OWi) 181/99 - (OWi) 72/99 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11243
OLG Düsseldorf, 21.07.1999 - 2b Ss (OWi) 181/99 - (OWi) 72/99 I (https://dejure.org/1999,11243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.1999 - 2b Ss (OWi) 181/99 - (OWi) 72/99 I (https://dejure.org/1999,11243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 2b Ss (OWi) 181/99 - (OWi) 72/99 I (https://dejure.org/1999,11243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 26.03.2001 - 1 Ss 237/00

    Rechtsbeschwerde, Beschlussverfahren, Statthaftigkeit, Zulässigkeit, Antrag auf

    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ist vielmehr nur anhand der Tatsachen zu prüfen, in denen der Beschwerdeführer den Verstoß gegen die Zulässigkeit des Beschlussverfahrens erblickt (BGHSt 23, 298, 299 f; OLG Rostock NStZ 1993, 597; OLG Köln VRS 88, 460; OLG Düsseldorf VRS 97, 259).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.07.1999 - 233 Ss 35/99 (OWi)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,23865
OLG Celle, 08.07.1999 - 233 Ss 35/99 (OWi) (https://dejure.org/1999,23865)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.07.1999 - 233 Ss 35/99 (OWi) (https://dejure.org/1999,23865)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 233 Ss 35/99 (OWi) (https://dejure.org/1999,23865)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 524
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 2 St OLG Ss 159/12

    Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt:

    Der Angeklagte hat seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Hauptzollamtes N... vom 17.9.2010, wirksam auf die Rechtsfolgen beschränkt (BayOblG NZV 1999, 51; OLG Celle VRS 97, 258).

    Der Angeklagte hat seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Hauptzollamtes N... vom 17.9.2010, wirksam auf die Rechtsfolgen beschränkt (BayOblG NZV 1999, 51; OLG Celle VRS 97, 258).

  • OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Beschränkung des Einspruchs gegen einen

    In diesem Fall lässt allein die Höhe der festgesetzten Geldbuße in Verbindung mit den Regelungen des Bußgeldkatalogs hinreichend deutlich erkennen, dass die Ordnungsbehörde von dem Regelfall, nämlich fahrlässiger Begehung der Ordnungswidrigkeit, ausgegangen ist (vgl. KG, Beschluss vom 10. September 2007, 3 Ws (B) 468/07; KG, Beschluss vom 17. August 2007, 3 Ws (B) 334/06, jeweils zit. n. juris; OLG Celle VRS 97, 258; OLG Hamm VRS 99, 220; Göhler/Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 67 Rn. 34e).
  • OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05

    Zur Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung bei einem Bußgeldbescheid und zum

    Auch der Bußgeldrichter hat daher in diesen Fällen von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und nur noch zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (OLG Rostock VRS 101, 380/383; BayObLG VRS 96, 47/48 f.; OLG Hamm Beschl. v. 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02; OLG Celle VRS 97, 258; KG NZV 2002, 466 ; Göhler OWiG 13. Aufl. § 67 Rn. 34 e).
  • OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen

    Dies gilt aber nicht, wenn von Anfang an der Verdacht vorsätzlichen Zuwiderhandelns besteht (vgl. KK-Bohnert OWiG 3. Aufl. § 67 Rdnr. 58 g; OLG Celle NZV 1999, 524) oder wenn eine nachträgliche Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch dazu führen würde, dass die dem Bußgeldbescheid zugrunde liegende Schuldform (Fahrlässigkeit) nicht mehr mit den vom Rechtsbeschwerdegericht aufrechterhaltenen Feststellungen in Übereinstimmung zu bringen ist (vgl. Meyer-Goßner a.a.O. § 302 Rdnr. 6; Bayerisches Oberstes Landgericht MDR 1988, 883) .
  • OLG Naumburg, 08.03.2005 - 1 Ss (B) 39/05

    Bindung des Bußgeldrichters an die im Bußgeldbescheid festgelegte Begehungsweise

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle, wonach der Bußgeldrichter bei Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen von fahrlässiger Begehungsweise ausgeht, "es sei denn, er hat Grund zu dem Verdacht vorsätzlichen Zuwiderhandelns und überprüft den genannten Bescheid." (OLG Celle VRS 97, 258), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2006 - 1 Ss 159/05

    Verkehrsrecht: Zulässigkeit ergänzender Tatbestandsfeststellungen des

    Da die Verwaltungsbehörde die Regelsätze der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) angewendet hat, die für fahrlässige Begehungsweise gelten, konnte das Amtsgericht ohne weiteres von einer Fahrlässigkeitstat ausgehen (vgl. OLG Celle VRS 97, 258; OLG Rostock NZV 2002, 137; KG NZV 2002, 466; Lemke OWiG § 67 Rn 31; differenzierend OLG Jena DAR 2001, 7).
  • KG, 09.01.2002 - 3 Ws (B) 583/01

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

    Damit ist auch eine Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch möglich; Voraussetzung ist nur, daß der Bußgeldbescheid den Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (vgl. OLG Hamm VRS 99, 220, 221; OLG Celle VRS 97, 258; BayObLG VRS 96, 47, 49).
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