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   BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98   

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https://dejure.org/1998,4613
BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98 (https://dejure.org/1998,4613)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1998 - 4 StR 274/98 (https://dejure.org/1998,4613)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98 (https://dejure.org/1998,4613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 110
  • NZV 1999, 91
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90

    Gefährdung lediglich der Tatteilnehmer

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Diese setzt voraus, daß die Sicherheit des Straßenverkehrs durch die Beschädigung usw. der Fahrzeuge beeinträchtigt worden ist; deren Beschädigung muß mithin das Mittel der Gefährdung sein, dieser also zeitlich und ursächlich vorausgehen (vgl. BGH NJW 1991, 1120 ).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Bei seiner rechtlichen Würdigung hat das Landgericht nicht bedacht, daß sich in beiden Fällen der Versuch und die Vollendung auf den gleichen Tatbestand bezogen, so daß der Versuch hinter der Vollendung als subsidiär zurücktritt (vgl. BGHSt 10, 230, 232; BGH NJW 1967, 60, 61; vgl. auch Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 123).
  • BGH, 18.11.1966 - 4 StR 120/66

    Annahme einer prozessualten Tat - Änderung eines Schuldspruches

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Bei seiner rechtlichen Würdigung hat das Landgericht nicht bedacht, daß sich in beiden Fällen der Versuch und die Vollendung auf den gleichen Tatbestand bezogen, so daß der Versuch hinter der Vollendung als subsidiär zurücktritt (vgl. BGHSt 10, 230, 232; BGH NJW 1967, 60, 61; vgl. auch Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 123).
  • BGH, 21.06.1996 - 3 StR 88/96

    Revisionsbegründung in Protokollform - Persönlich durch Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Die bloße Übergabe an die Rechtspflegerin genügt nicht den Anforderungen des § 345 Abs. 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2 und 5).
  • BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96

    Anforderungen an die Annahme eines in Tatmehrheit zu einer gemeinschädlichen

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Wenn - wie hier - durch ein absichtliches Auffahren auf ein anderes Kraftfahrzeug eine unbeteiligte Person gefährdet worden ist, kommt allein eine Strafbarkeit nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht (BGH NStZ 1995, 31 ; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1997 - 4 StR 656/96; vgl. auch Tröndle aaO. § 315 b Rdn. 5 b).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen kommt, wenn die Revision - wie hier - mit der Sachrüge fristgerecht begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; § 44 Satz 1 Verhinderung 1).
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen kommt, wenn die Revision - wie hier - mit der Sachrüge fristgerecht begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; § 44 Satz 1 Verhinderung 1).
  • BGH, 22.01.1988 - 3 StR 533/87

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen -

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Die bloße Übergabe an die Rechtspflegerin genügt nicht den Anforderungen des § 345 Abs. 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2 und 5).
  • BGH, 25.05.1994 - 4 StR 90/94

    Einverständliche Beschädigung - Versicherungsbetrug - Parkende Fahrzeuge

    Auszug aus BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Wenn - wie hier - durch ein absichtliches Auffahren auf ein anderes Kraftfahrzeug eine unbeteiligte Person gefährdet worden ist, kommt allein eine Strafbarkeit nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht (BGH NStZ 1995, 31 ; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1997 - 4 StR 656/96; vgl. auch Tröndle aaO. § 315 b Rdn. 5 b).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige

    Mehrere Handlungen während eines Gesamtablaufs, die ebenso wie die erste Täuschung nur auf die Herbeiführung des vom Täter von vornherein ins Auge gefassten endgültigen Erfüllungsschadens gerichtet sind, haben rechtlich keine selbständige Bedeutung, mag sich der Erfüllungsschaden auch nur in Etappen realisieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98, NStZ-RR 1999, 110; vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 168).
  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

    Da aber beide Handlungen auf die Erlangung derselben Schadensersatzzahlung abzielten und der Angeklagte mit dem Betreiben des Zivilverfahrens seinen ursprünglichen Tatplan weiter verfolgte, liegt jeweils ein tateinheitlicher Betrugsversuch vor (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98, NStZ-RR 1999, 110; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 2 Ss 345/01, Justiz 2002, 132).
  • BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13

    Schwere Brandstiftung (konkrete Gesundheitsgefahr für einen Menschen); Rücktritt

    aa) Den Urteilsgründen ist schon nicht zu entnehmen, warum die vom Landgericht als selbständig bewerteten Betrugsversuche nicht die Annahme eines einzigen Versuchs rechtfertigen, da der Angeklagte seinen ursprünglichen Tatplan, unberechtigt Versicherungsleistungen geltend zu machen, weiter verfolgt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98, NStZ-RR 1999, 110).
  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Tätermotiven und allgemeinen

    Nach diesen Feststellungen hat der Angeklagte im Fall 13, im Fall 16 und in den Fällen 18 und 19 seinen ursprünglichen Tatplan lediglich weiterverfolgt und die in den jeweils vorgelagerten Fällen 12, 15 und 17 bei dem Tatopfer erzeugten Irrtümer zur Erlangung weiterer Teilbeträge ausgenutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98, NStZ-RR 1999, 110).
  • BGH, 07.05.2008 - 1 StR 203/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der Revision

    Insoweit vergleichbar dem Fall einer Erkrankung liegt hier ein Fall vor, in dem der rechtzeitigen Anbringung der Verfahrensrüge unverschuldet ein auf äußeren Umständen beruhendes nicht zurechenbares Hindernis entgegenstand (vgl. auch BGH NStZ-RR 1999, 110; BGH Beschl. vom 8. August 2001 - 2 StR 313/01).
  • BGH, 10.11.2015 - 5 StR 463/15

    Keine Tateinheit zwischen vollendetem und versuchtem Betrug

    Damit liegt ein vollendeter Betrug vor, hinter den der Versuch des Erlangens weiterer Zahlungen als subsidiär zurücktritt; das gilt auch hinsichtlich der Verfolgung der Forderung im Zivilprozessweg (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98, NZV 1999, 91, mwN).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 128/15

    Betrug (eine Tat bei einer Täuschungshandlung und mehreren Vermögensverfügungen)

    Denn er hat den bei den jeweiligen Tatopfern anfänglich erzeugten Irrtum in der Folge nur noch zur Erlangung weiterer Teilbeträge ausgenutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28; BGH, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98, NStZ-RR 1999, 110).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 142/15

    Betrug (eine Tat bei einer Täuschung und mehreren Vermögensverfügungen)

    Denn er hat den bei den Geschädigten anfänglich erzeugten Irrtum in der Folge nur noch zur Erlangung weiterer Teilbeträge ausgenutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28; BGH, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98, NStZ-RR 1999, 110).
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