Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.05.1999 - 20 U 1/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2218
OLG Hamm, 19.05.1999 - 20 U 1/99 (https://dejure.org/1999,2218)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.05.1999 - 20 U 1/99 (https://dejure.org/1999,2218)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 20 U 1/99 (https://dejure.org/1999,2218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der gerichtlichen Durchsetzung eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Fahrzeugversicherung wegen der Beschädigung eines Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall; Voraussetzungen des Rechts einer Versicherung zur Verweigerung des Versicherungsschutzes wegen ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13
    Klausel über Reparaturnachweis als Voraussetzung der Höchstentschädigung entspricht § 9 AGBG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 13
    Wirksamkeit einer Entschädigungsbegrenzung bei wirtschaftlichem Totalschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1552
  • NZV 2000, 124
  • VersR 2000, 629
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.1999 - 20 U 1/99
    Das muß in der Belehrung klar und unmißverständlich zum Ausdruck kommen (vgl. u. a. BGH VersR 1998, 447).
  • OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Entschädigungsanspruches aufgrund eines

    Einer zusätzlichen mündliche Belehrung durch den Agenten bedurfte es in diesem Falle, da auch keine Verständigungsschwierigkeiten vorlagen, nicht (vgl. OLG Hamm r+s 2000, 9).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 4 U 145/07

    Formularmäßige Regelung der Höhe der Entschädigung in der

    Sie begründen auch keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers gemäß § 307 Abs. 1 und 2 BGB (vgl. hierzu OLG Hamm VersR 2000, 629; siehe auch OLG Hamm r+s 1998, 198), denn die aufgestellten Anforderungen sind für jeden erfüllbar und führen zur vollen Kostenerstattung.
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 180/03

    Voraussetzungen des Sachverständigenverfahrens

    Gegen die Wirksamkeit von § 13 Abs. 5 AKB bestehen keine rechtlichen Bedenken (OLG Frankfurt, VersR 2000, 1010 ; OLG Hamm, VersR 2000, 629 ).
  • OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer

    a) Dennoch kann sich die Beklagte nicht auf die Obliegenheitsverletzung des Klägers berufen, da sie diesen über einen drohenden Anspruchsverlust nicht, wie von der Rechtsprechung gefordert, ausdrücklich und unmissverständlich belehrt hat ( BGH, VersR 1998, 447, VersR 2007, 683; OLG Hamm, r + s 2000, 9; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - 4 U 119/04

    Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers bei arglistigem Verschweigen von

    In Fällen arglistiger Falschangaben hängt die Leistungsfreiheit des Versicherers nicht davon ab, dass der Versicherungsnehmer vorgängig über die Konsequenzen wissentlich falscher Angaben auch bei folgenlos bleibenden Verletzungen der Auskunftsobliegenheit - an der es hier fehlt - belehrt worden war (vgl. Römer in Römer/Langheid, 2. Aufl., § 6 VVG Rdn. 68 m.w.N.; OLG Hamm r+s 2000, 9).
  • AG Mönchengladbach, 25.02.2003 - 5 C 587/02

    Anspruch aus einem Versicherungsvertrag auf Ersatz des Schadens an einem Auto;

    Diese Vorschrift begrenzt die Leistung des Versicherers bei der Sachversicherung auf den tatsächlich entstandenen Schaden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.05.1999, AZ: 20 U 1/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.03.1999 - 13 U 208/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6445
OLG Hamm, 15.03.1999 - 13 U 208/98 (https://dejure.org/1999,6445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.03.1999 - 13 U 208/98 (https://dejure.org/1999,6445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. März 1999 - 13 U 208/98 (https://dejure.org/1999,6445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 124
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.1999 - 13 U 208/98
    Diese mit "halber Vorfahrt" bezeichnete Situation (BGH VersR 77, 917; NJW 85, 2757) dient grundsätzlich auch dem Schutz des von links kommenden Wartepflichtigen.
  • BGH, 21.06.1977 - VI ZR 97/76

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.1999 - 13 U 208/98
    Diese mit "halber Vorfahrt" bezeichnete Situation (BGH VersR 77, 917; NJW 85, 2757) dient grundsätzlich auch dem Schutz des von links kommenden Wartepflichtigen.
  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 7 U 35/18

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Im Grundsatz tritt in den Fällen der Vorfahrtsverletzung die einfache Betriebsgefahr des bevorrechtigten Fahrzeugs hinter das Verschulden des Wartepflichtigen zurück (KG Berlin, Urteil vom 21.9.2016, Az. 29 U 45/15 Rn 4-, juris; OLG Hamm, Urteil vom 15.3.1999, Az. 13 U 208/98, Rn 6-, juris; BHHJJ/Heß, 25. Aufl. 2018, StVO, Rn 69).
  • KG, 21.09.2016 - 29 U 45/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Verletzung des Vorfahrtsrechts auf einer

    Im Grundsatz tritt in der Fällen Vorfahrtsverletzung die einfache Betriebsgefahr des bevorrechtigten Fahrzeugs hinter das Verschulden des Wartepflichtigen zurück (KG, Urteil vom 21. Oktober 2002 - 22 U 359/01 -, juris Rn. 9; OLG Hamm, Urteil vom 15. März 1999 - 13 U 208/98 -, juris Rn. 6; Heß in: Burmann/Heß u.a., Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, § 8 StVO Rn. 69).
  • OLG Hamm, 06.05.2002 - 13 U 221/01

    Mithaftung bei Verletzung der "halben Vorfahrt"

    Diese mit "halber Vorfahrt" bezeichnete Situation (BGH VersR 77, 917; NJW 85, 2757; Senat NZV 2000, 124 = DAR 2000, 64) dient grundsätzlich auch dem Schutz des von links kommenden Wartepflichtigen.
  • LG Münster, 27.03.2019 - 16 O 86/18

    Verkehrsunfall: Vorfahrtsverstoß an gleichrangiger Kreuzung

    Denn auch bei einer nach rechts unübersichtlichen Kreuzung muss sich der Vorfahrtsberechtigte nur dann langsam in den Kreuzungsbereich hineintasten, wenn er die kreuzende Straße nach rechts nicht weit genug einsehen kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.03.1999 - 13 U 208/98).

    Mithin haften die Beklagten aufgrund der Vorfahrtverletzung für das Unfallgeschehen allein (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 15.03.1999 in 13 U 208/98, www.juris.de).

  • AG Dortmund, 11.07.2017 - 423 C 4146/16

    Schadensersatzbegehren aus einem Verkehrsunfallgeschehen in einem

    Die Betriebsgefahr des Berechtigten tritt in der Regel dem gegenüber im Rahmen der Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 StVG zurück (OLG Hamm, Urteil vom 15. März 1999, Aktenzeichen 13 U 208/98, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht