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   OLG Oldenburg, 20.03.2000 - 11 U 92/99   

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OLG Oldenburg, 20.03.2000 - 11 U 92/99 (https://dejure.org/2000,1861)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.03.2000 - 11 U 92/99 (https://dejure.org/2000,1861)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. März 2000 - 11 U 92/99 (https://dejure.org/2000,1861)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Qualitätsanforderungen bei Reparatur zur Wahrnehmung des Integritätsinteresses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 840 BGB ; § 421 BGB ; § 249 S. 2 BGB
    Kraftfahrzeug; Kfz; Integritätsinteresse; Schadensersatz; Instandsetzung; Reparatur; Reparaturkosten; Ersatzteile; Neuteile

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kraftfahrzeug; Kfz; Integritätsinteresse; Schadensersatz; Instandsetzung; Reparatur; Reparaturkosten; Ersatzteile; Neuteile

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 840; ; BGB § 421; ; BGB § 249 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Integritätszuschlag von 30 % auch bei fachgerechter Eigenreparatur mit gebrauchten Ersatzteilen

  • RA Kotz

    Unfallregulierung: Abrechnung auf Gutachtenbasis - Wie muss das Fahrzeug repariert sein?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 840 § 421 § 249 S. 2
    Verkehrsunfall - Integritätsinteresse am Erhalt des beschädigten Fahrzeugs - Instandsetzungsreparatur - Verwendung gebrauchter Teile - Gleichwertigkeit - Teil- oder Billigreparatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Integritätsinteresse - Einhaltung der 130-%-Grenze durch Einbau von Gebrauchtteilen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Totalschadenabrechnung oder Reparaturkosten? (Martin Müller; SVR 2004, 201)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 469
  • VersR 2001, 997
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2000 - 11 U 92/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug reparieren läßt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 Satz 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten - so wie hier - auf nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs belaufen (BGH NJW 99, 500).

    Dieser dem Geschädigten bei durchgeführter Reparatur zuzubilligende "Integritätszuschlag" von 30 % gilt auch, wenn das Fahrzeug - wie vom Kläger als selbständiger Kfz - Sachverständiger - gewerblich genutzt wird (BGH MDR 99, 293).

  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 6 U 190/98

    Ersatz eines vom Versicherungsnehmer eingeholten Sachverständigengutachtens zum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2000 - 11 U 92/99
    (1) Nach einhelliger Ansicht (OLG Karlsruhe DAR 99, 313; OLG Düsseldorf NVZ 95, 232; LG Kassel ZFS 96; 13; OLG Hamm NVZ 93, 432; OLG Koblenz NVZ 95, 355; OLG Dresden DAR 96, 54; Kirchhof MDR 99, 276 jeweils m. w. N.) ist für eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht jede Reparatur ausreichend.

    (c) Die Entscheidung des OLG Karlsruhe (DAR 99, 313) ist nicht ganz eindeutig.

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2000 - 11 U 92/99
    Dieser Betrag ist unbeschadet der auf die individuellen Möglichkeiten und Belange des Geschädigten Rücksicht nehmenden subjektbezogenen Schadensbetrachtungen nach objektiven Kriterien, d. h. losgelöst von den für die Schadensbeseitigung tatsächlich aufgewendeten Beträgen zu bestimmen (vgl. hierzu BGH NJW 92, 302, 303).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2000 - 11 U 92/99
    Denn es ist dem Geschädigten, der das Unfallfahrzeug unter Einsatz seiner Freizeit selbst in Stand setzt, oder dem es gelingt, eine Werkstatt zu finden, die die Reparatur mit einem geringeren Kostenaufwand als in einem Gutachten festgestellt, durchführt, nicht zuzumuten, seine besonderen Anstrengungen zur Schadensbehebung dem Schädiger zugute kommen zu lassen (BGH NJW 92, 1618, 1619).
  • LG Hamburg, 07.03.1980 - 81 O 308/78
    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2000 - 11 U 92/99
    Wegen des Alters des verunfallten Fahrzeuges - Erstzulassung 8/89 - und der Laufleistung von 267.295 Kilometern handelt es sich trotz des offensichtlich guten Allgemeinzustandes um ein solches mit erheblich herabgesetztem Gebrauchswert, so daß nur die Kosten für einen etwa gleichwertigen MietPKW zu ersetzen sind (vgl. OLG Hamm ZfS 89, 49; OLG Stuttgart ZfS 89, 48; LG Hamburg VersR 80, 879).
  • KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13

    Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Denn die Benutzung eines kurzfristig angemieteten Mietwagens, den man nicht so gut kennt wie das eigene Fahrzeug, ist mit einem erheblichen Schädigungsrisiko verbunden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 165/09, MDR 2010, 623, juris: Rz. 23; OLG Köln, Urteil vom 01. August 2013 - 15 U 09/12 -, juris: Rz. 53; OLG Oldenburg, Urteil vom 20. März 2000 - 11 U 92/99, Schaden-Praxis 2000, 31, juris: Rz. 21).

    Die überwiegende Meinung der Obergerichte vertritt nur noch einen Abzug von 10% wegen ersparter Aufwendungen (OLG Dresden, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 7 U 0499/09, 7 U 499/09 -, juris: Rz. 11; Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 12 U 92/07 -, juris: Rz. 14; OLG Jena, Urteil vom 26. April 2007 - 1 U 216/06, OLGR Jena 2007, 985, juris: Rz. 31; OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 3 U 144/03, Schaden-Praxis 2004, 316, juris: 38; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 20. März 2000 - 11 U 92/99, NZV 2000, 469 , juris: Rz. 22; OLG Hamm, Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07, juris: Rz. 20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01. Februar 2013 - 1 U 130/12 -, juris: Rz. 83), teilweise sogar nur von 4% (OLG Köln, Urteil vom 1. August 2013 - 15 U 9/12, juris: Rz. 45; OLG Celle, Urteil vom 1. August 2013 - 15 U 09/12, juris: Rz. 45), oder gar 3% (OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 12 U 1821/10, MRW 2012, 49, juris: Rz. 58; OLG Nürnberg, Urteil vom 10. Mai 2000 - 9 U 672/00, MDR 2000, 1245 , juris: Rz. 16; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. März 2012 - 3 U 120/11 -, juris: Rz. 31).

  • OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Integritätszuschlag bei Eigenreparatur

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Hamm r + s 1996, 100 f.; OLG Oldenburg DAR 2000, 359; OLG Düsseldorf NZV 1996, 279; OLG Schleswig VersR 1999, 202; OLG Karlsruhe MDR 2000, 697) ist der Senat der Auffassung, dass für eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht jede Reparatur ausreichend ist.

    Das Oberlandesgericht Oldenburg (DAR 2000, 359) stellt darauf ab, ob der Geschädigte durch sein Handeln sein Interesse an dem Erhalt seines Fahrzeugs nachgewiesen hat, was er durch eine Reparatur tue, die das beschädigte Fahrzeug in allen wesentlichen Punkten in Stand setzt.

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00

    Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden

    Wenn der Senat eine vollständige und fachgerechte Instandsetzung verlangt, so versteht er diese Merkmale nicht vertragsrechtlich auf der Grundlage eines objektiven Fehlerbegriffs; .sie dienen lediglich zur Abgrenzung gegen minderwertige Instandsetzungen, die in der Rechtsprechung meist als ?Teilreparatur", ?Behelfsreparatur" oder ?Billigreparatur" bezeichnet werden (vgl. OLG Oldenburg DAR 2000, 359 m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 18.07.2012 - 5 S 230/11

    Verkehrsunfall - Geltung der 130%-Grenze bei Reparatur mit Gebrauchtteilen

    In Konstellationen, in denen die gutachterliche Schätzung zu einer Überschreitung des Wiederbeschaffungswertes von mehr als 130 % gelangt, es dem Geschädigten aber gelingt eine Reparatur - auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen - mit einem Kostenaufwand, der zwischen 100 % und 130 % des Wiederbeschaffungswertes liegt, durchzuführen, ist folglich der Integritätszuschlag geschuldet (vgl. auch OLG Dresden NZV 2001, 346/347; OLG Düsseldorf NZV 2001, 475; OLG Oldenburg NZV 2000, 469; LG Dresden, NJOZ 2006, 4200; LG Duisburg, Urteil vom 11.01.2008 - 7 S 291/06).

    Das Fahrzeug muss in seinen Hauptfunktionen sowie hinsichtlich Betriebs- und Verkehrssicherheit dem Zustand vor dem Unfallereignis entsprechen (OLG Düsseldorf, NZV 2001, 475; OLG Oldenburg, NZV 2000, 469; OLG München, NJW 2010, 1462).

  • LG Bochum, 21.11.2006 - 9 S 108/06

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Reparaturkosten bis zur

    Wird dagegen - in Abgrenzung dazu - durch die Reparatur nur eine Teil-, Einfach- oder Billigreparatur durchgeführt, durch die zwar die Fahrbereitschaft und Verkehrssicherheit, nicht aber der frühere Zustand des Fahrzeuges oder ein damit vergleichbarer Zustand wiederhergestellt wird, oder verbleiben nach einer an sich ordnungsgemäßen Reparatur noch nicht unerhebliche Reparaturdefizite, so bleibt es dabei, dass der für die Schadensbehebung erforderliche und damit vom Schädiger zu ersetzende Geldbetrag anhand der wirtschaftlich günstigsten Möglichkeit - ggf. also trotz durchgeführter Reparatur auf der Basis des Ersatzbeschaffungsaufwandes - ermittelt wird (vgl.: Urteile der Kammer vom 1.8.95 - Az. 9 S 162/95 - und vom 10.6.97 -AZ.9 S 66/97 - und vom 2.9.97 - Az. 9 S 125/97; OLG Hamm NZV 1993, 432(433) = DAR 1994, 24 ff und r + s 1996, 100(101); OLG Hamm NZV 2002, 272(273); OLG Düsseldorf NZV 1994, 279 ff und NZV 1995, 232 ff = r + s 1995, 416 ff und NZV 1996, 279 ff = VersR 1996, 904 ff und NZV 1997, 355(356) = r+s 1997, 286; NZV 2001, 475 = DAR 2001, 499; OLG Schleswig r + s 1997, 461(462); OLG Oldenburg NZV 2000, 469; OLG Dresden DAR 1996, 54; OLG Stuttgart NZV 2003, 340 ff = DAR 2003, 176 ff ).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 15 U 123/01

    Schadensersatzanspruch beim Kfz-Unfall: Bestimmung der 130%-Grenze anhand der

    Entgegen der von den Beklagten vertretenen Auffassung ist für einen Anspruch auf den Integritätszuschlag aber nicht Voraussetzung, daß die Reparatur allein unter Verwendung von Neuteilen durchgeführt worden ist; denn das schutzwürdige Integritätsinteresse am Erhalt des beschädigten (gebrauchten) Fahrzeugs ist bereits dann dargetan, wenn der Geschädigte den vor dem Unfall bestehenden Zustand im Rahmen einer sach- und fachgerechten Reparatur durch den Einbau von Teilen - neuen oder gebrauchten Ersatzteilen - erreichen läßt, die den beschädigten Fahrzeugteilen gleichwertig sind, ohne daß deswegen von einer Teil- oder Billigreparatur gesprochen werden kann (vgl. OLG Oldenburg, DAR 2000, 359, 340 m.w.N.; OLG Karlsruhe, DAR 1999, 313).
  • AG Kaiserslautern, 08.10.2004 - 3 C 465/04

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit des Integritätszuschlags bei

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht auch zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Reparatur fachgerecht und vollständig (zu den insoweit uneinheitlichen Anforderungen vgl. OLG Stuttgart, DAR 2003, 176, 177; OLG Hamm, DAR 2002, 215; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 499, 500 f.; OLG Oldenburg, DAR 2000, 359, 360; OLG Karlsruhe, DAR 1999, 313 f.; LG Essen, Schaden-Praxis 2002, 240; AG Pfaffenhofen, DAR 1999, 369) erfolgte, so dass ein schützenswertes Integritätsinteresse zu bejahen ist.
  • LG Duisburg, 11.01.2008 - 7 S 291/06
    Entscheidend ist somit, ob das Fahrzeug in allen wesentlichen Punkten in Stand gesetzt worden ist, es also keine nennenswerten Beanstandungen hinsichtlich des Reparaturergebnisses gibt (vgl. im Ergebnis so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007, 1 U 45/07, zitiert nach juris; DAR 2001, 499; OLG Oldenburg ZfS 2000, 339; LG Koblenz, Urteil vom 04.07.2007, 12 S 65/07; AG Hagen MittlBl der Arge VerkehrsR 2000, 23).
  • AG Schwetzingen, 07.10.2005 - 1 C 34/05

    Vorfahrtsregelungen auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums; Beweis des ersten

    Denn es ist dem Geschädigten, dem es gelingt, eine Werkstatt zu finden, die die Reparatur mit einem geringeren Kostenaufwand als in einem Gutachten festgestellt, durchführt, nicht zuzumuten, seine besonderen Anstrengungen zur Schadensbehebung dem Schädiger zugute kommen zu lassen (vgl. OLG Oldenburg, DAR 2000 359 ff. [OLG Oldenburg 20.03.2000 - 11 U 92/99] ).
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