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   BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00   

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https://dejure.org/2000,1498
BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00 (https://dejure.org/2000,1498)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2000 - 4 StR 131/00 (https://dejure.org/2000,1498)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00 (https://dejure.org/2000,1498)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 242 StGB; § 244 StGB; § 243 StGB; § 52 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung; Eingriffsmöglichkeiten des Eigentümers); Verminderte Schuldfähigkeit (Kombinationswirkung von Alkohol und Kokain); Hemmungsvermögen; BAK; Gewahrsam

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzen - Tateinheit - Tatmehrheit - Diebstahl - Waffen - Besonders schwerer Fall - Fahrlässige Tötung - Fahrlässige Körperverletzung - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • archive.org

    Drogen - Verminderte Schuldfähigkeit bei gleichzeitigem Konsum von Kokain und Alkohol

  • Judicialis

    StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 265; ; StPO § 154 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 243; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21, § 242 Abs. 1
    Beendigung eines Diebstahls - verminderte Schuld nach Alkohol- und Kokainkonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wechselwirkungen bei einer Mischintoxikation infolge Alkohol- und Kokaingenusses

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 88
  • NZV 2000, 474
  • StV 2001, 622
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87

    Beendigung des Diebstahls

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
    Wann eine ausreichende Sicherung der Beute erreicht ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGHSt 28, 224, 229; BGHR StGB § 252 frische Tat 2, 3).

    Das wird zwar in der Regel nicht der Fall sein, solange der Täter seine Absicht, sich alsbald mit der Beute zu entfernen, noch nicht verwirklicht hat, sondern sich z. B. auf dem Tatgrundstück, also im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen, befindet (BGHR StGB § 252 frische Tat 2), oder solange der Täter aus anderen Gründen einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, die Beute durch Nacheile zu verlieren (vgl. BGHR StGB § 252 frische Tat 3).

  • BGH, 15.03.2000 - 1 StR 35/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
    Zwar hat das Landgericht nicht verkannt, daß in die für die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten vorzunehmende Gesamtbetrachtung neben dessen Leistungsverhalten und seiner nicht ausschließbaren Blutalkoholkonzentration auch eine mögliche Kombinationswirkung des Alkohols und des Kokains einzubeziehen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 14. Juni 1991 - 2 StR 179/91 - und vom 15. März 2000 - 1 StR 35/00; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 824 m. w. N.).

    Deshalb hätte konkret festgestellt werden müssen, in welchem Umfang der Kokaingenuß der Alkoholverträglichkeit des Angeklagten beeinflußt haben kann (vgl. BGH, Beschl. vom 15. März 2000 - 1 StR 35/00).

  • BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88

    zufällige Polizeikontrolle - § 252 StGB, "bei einem Diebstahl": nur, wenn dieser

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
    Wann eine ausreichende Sicherung der Beute erreicht ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGHSt 28, 224, 229; BGHR StGB § 252 frische Tat 2, 3).

    Das wird zwar in der Regel nicht der Fall sein, solange der Täter seine Absicht, sich alsbald mit der Beute zu entfernen, noch nicht verwirklicht hat, sondern sich z. B. auf dem Tatgrundstück, also im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen, befindet (BGHR StGB § 252 frische Tat 2), oder solange der Täter aus anderen Gründen einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, die Beute durch Nacheile zu verlieren (vgl. BGHR StGB § 252 frische Tat 3).

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
    Ein Diebstahl ist dann abgeschlossen und damit beendet, wenn der Täter den Gewahrsam an den entwendeten Gegenständen gefestigt und gesichert hat (BGHSt 4, 132, 133; 20, 194, 196).
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
    Wann eine ausreichende Sicherung der Beute erreicht ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGHSt 28, 224, 229; BGHR StGB § 252 frische Tat 2, 3).
  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98

    Höhere Beweisbedeutung von aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
    Dabei hat es - was bei einem nur rechnerisch ermittelten Blutalkoholwert an sich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 36) - der Blutalkoholkonzentration nur geringe Beweisbedeutung beigemessen und entscheidend auf die psychodiagnostischen Kriterien (zu deren Bedeutung für die alkoholische Intoxikation vgl. BGHSt 43, 66, 68 f.) abgestellt, nämlich das Leistungsverhalten des Angeklagten bei der Begehung der Straftaten und sein "detailgenaues Erinnerungsvermögen" (UA 31 bis 33).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
    b) Der Angeklagte E. hat sich danach, was das Landgericht übersehen hat, des Diebstahls mit Waffen (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB) und nicht lediglich eines "Diebstahls im besonders schweren Fall" schuldig gemacht, da er die zuvor entwendete Schußwaffe nebst Munition bei der Wegnahme des Autos griffbereit bei sich hatte (vgl. BGH NStZ 1985, 547; BGHR BtMG § 30 a Abs. 2 Mitsichführen 2 m. w. N.).
  • BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99

    Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
    Zur Ermittlung der maximalen Blutalkoholkonzentration in Fällen, in denen keine Blutprobe vorliegt, verweist der Senat auf BGH NStZ 2000, 24.
  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub;

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
    Daß die Angeklagten bei dem Eindringen in das Werkstattgebäude beobachtet worden waren und sie davon ausgingen, daß die Polizei benachrichtigt worden war, rechtfertigt entgegen der Auffassung des Landgerichts und des Generalbundesanwalts schon deshalb keine andere Beurteilung, weil die Angeklagten gleichwohl ungehindert das Werkstattgelände verlassen und - ohne verfolgt zu werden - die Bundesstraße in Richtung Weeze befahren konnten (vgl. BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 7).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
    Dabei hat es - was bei einem nur rechnerisch ermittelten Blutalkoholwert an sich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 36) - der Blutalkoholkonzentration nur geringe Beweisbedeutung beigemessen und entscheidend auf die psychodiagnostischen Kriterien (zu deren Bedeutung für die alkoholische Intoxikation vgl. BGHSt 43, 66, 68 f.) abgestellt, nämlich das Leistungsverhalten des Angeklagten bei der Begehung der Straftaten und sein "detailgenaues Erinnerungsvermögen" (UA 31 bis 33).
  • BGH, 12.06.1996 - 2 StR 202/96

    Auswirkung des Alkoholgenusses - Leistungsfähigkeit - Erhebliche Minderung der

  • BGH, 23.02.1999 - 1 StR 640/98

    Totschlag; Beweiswürdigung; Vorsatz; Tateinheit

  • BGH, 14.06.1991 - 2 StR 179/91

    Naheliegen der Schuldunfähigkeit bei einem 3 Promille deutlich übersteigenden

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 125/85

    Verurteilung wegen schweren Raubes - Strafverschärfung durch das "Beisichführen"

  • BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16

    Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei

    Maßgebende Kriterien sind, ob sich der Täter noch im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen befindet oder noch direkte Eingriffsmöglichkeiten von diesem oder einem dritten Beobachter - gegebenenfalls in der Form der Nacheile - vorhanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 5 StR 395/14, BGHR StGB § 252 Frische Tat 5; Beschlüsse vom 18. Februar 1988 - 4 StR 28/88, BGHR StGB § 252 Frische Tat 3; vom 1. September 1999 - 1 StR 416/99, NStZ 2000, 31; vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89 mwN; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637, 638).
  • LG Ulm, 31.03.2010 - 6 KLs 41 Js 6865/09

    Vierfachmord von Eislingen: Vier Morde als Freundschaftsdienst?

    Die Angeklagten haben sich wegen des Einbruchs ins Schützenhaus des Diebstahls mit Waffen nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht, da sie die entwendete Munition und Schusswaffen während zumindest eines Teilakts der Tatausführung griffbereit bei sich hatten (vgl. BGH NStZ 2001, 88, 89).
  • BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14

    Beendigung beim Diebstahl; Tatfrische beim räuberischen Diebstahl

    Denn hierfür hätte der Angeklagte den Gewahrsam an den entwendeten Gegenständen bereits gefestigt und gesichert haben müssen (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 1965 - 1 StR 73/65, BGHSt 20, 194, 196; vom 8. Oktober 1975 - 2 StR 404/75); dies war nach den insofern maßgeblichen Umständen des Einzelfalls noch nicht geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89).
  • BGH, 13.02.2024 - 5 StR 580/23

    Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls; Leistung eines Tatbeitrags erst

    Bei Kraftfahrzeugen wird dies in der Regel nicht der Fall sein, solange der Täter sich noch im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen befindet oder aus anderen Gründen einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, die Beute durch Nacheile zu verlieren (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89 mwN; siehe auch Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 128/98, NStZ-RR 1999, 208).

    Dass eines der beiden Fahrzeuge zufällig entdeckt und die Polizei eingeschaltet wurde, ändert daran nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000, aaO).

  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

    Ein Diebstahl ist beendet, wenn der Dieb den Gewahrsam an den entwendeten Gegenständen nach den Umständen des Einzelfalls gefestigt und gesichert hat (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89).
  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Welchen Einfluss der Alkoholkonsum des Angeklagten (bis zur Tat schließlich zwei Flaschen Portwein am Tag) dabei hatte, wird nicht erörtert (zum Zusammenwirken von Kokain und Alkohol vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 15).
  • OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 166/01

    Verkehrsrecht; Verfahrensrecht; Unzulässigkeit eines Grundurteils bei Leistungs-

    Manche Fußgänger wollen auch gerade die durch den haltenden Bus und die überquerenden Fahrgäste geschaffene Sondersituation im Sinne des § 20 Abs. 1 StVO nutzen, um sicherer über die Fahrbahn zu gelangen, zumal inzwischen auch Fußgängern allgemein bekannt sein dürfte, dass Kraftfahrzeuge an Bushaltestellen nur langsam und vorsichtig vorbeifahren dürfen (vgl. Bouska NZV 2000, 474).
  • BGH, 01.10.2007 - 3 StR 384/07

    Diebstahl (Beendigung; gefestigter Gewahrsam); Beihilfe

    Ein Diebstahl ist beendet, wenn der Dieb den Gewahrsam an den entwendeten Gegenständen nach den Umständen des Einzelfalls gefestigt und gesichert hat (BGH NStZ 2001, 88, 89).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit und Strafzumessung bei Verdeckungsmord

    Kokain ist ein berauschendes Mittel, dessen Genuß - ebenso wie der von Alkohol - zu einem Rauschzustand und einer dadurch bedingten Enthemmung führen kann (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 15).
  • BGH, 28.03.2017 - 2 StR 395/16

    Wohnungseinbruchdiebstahl (keine Beihilfe nach Beendigung)

    Rückholaktivitäten des Eigentümers waren nicht zu erwarten (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 154/13, vom 18. April 2012 - 2 StR 6/12 und vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89).
  • OVG Sachsen, 25.09.2015 - 6 A 518/14

    Polizeibeamter; innerdienstliches Dienstvergehen; Diebstahl einer Glühbirne für

  • BGH, 17.12.2013 - 2 StR 154/13

    Zusammenhang von Maßregelanordnung und Jugendstrafe; Beihilfe zum Diebstahl

  • LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks 3 Js 6514/19
  • LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2022 - 1 Ws 356/21

    Einstellung des Ermittelungsverfahrens wegen Verurteilung in Schweiz;

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