Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.07.1999 - 2b Ss (OWi) 175/99 - (OWi) 68/99 I   

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https://dejure.org/1999,10255
OLG Düsseldorf, 13.07.1999 - 2b Ss (OWi) 175/99 - (OWi) 68/99 I (https://dejure.org/1999,10255)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.1999 - 2b Ss (OWi) 175/99 - (OWi) 68/99 I (https://dejure.org/1999,10255)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - 2b Ss (OWi) 175/99 - (OWi) 68/99 I (https://dejure.org/1999,10255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 51
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.1999 - 2b Ss OWi 175/99
    Da zwischen Geldbuße und Fahrverbot eine Wechselwirkung besteht, indem das Gericht einerseits unter Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen und andererseits bei Verhängung eines Fahrverbotes die Geldbuße niedriger festsetzen kann, erfaßt die auf den Ausspruch des Fahrverbotes beschränkte Rechtsbeschwerde den gesamten Rechtsfolgenausspruch einschließlich der Geldbuße (vgl. Senatsbeschluß, VRS 69, 50 ; BGHSt 24, 11 ).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.1999 - 2b Ss OWi 175/99
    Die Erfüllung eines der Tatbestände den § 2 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 BKatV , wozu auch der qualifizierte Rotlichtverstoß zählt, indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , so daß das Gericht der Verpflichtung enthoben ist, die Angemessenheit des verhängten Fahrverbotes besonders zu begründen, wenn keine Anhaltspunkte für ein Abweichen ersichtlich sind (BGH, NJW 1992, 446 ).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1985 - 5 Ss OWi 2/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.1999 - 2b Ss OWi 175/99
    Da zwischen Geldbuße und Fahrverbot eine Wechselwirkung besteht, indem das Gericht einerseits unter Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen und andererseits bei Verhängung eines Fahrverbotes die Geldbuße niedriger festsetzen kann, erfaßt die auf den Ausspruch des Fahrverbotes beschränkte Rechtsbeschwerde den gesamten Rechtsfolgenausspruch einschließlich der Geldbuße (vgl. Senatsbeschluß, VRS 69, 50 ; BGHSt 24, 11 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1985 - 5 Ss OWi 319/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.1999 - 2b Ss OWi 175/99
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. VRS 95, 37; VRS 80, 377; VRS 70, 35, 38) und in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, ZfS 1992, 32; OLG Zweibrücken, VRS 53, 61: OLG Koblenz, VRS 69, 60 ) davon aus, daß eine Ordnungswidrigkeit dann nicht mehr geringfügig ist, wenn die nach Bedeutung der Sache und dem Grad der Schuld angemessene Geldbuße 200,-- DM übersteigt, so daß auch bei Anwendung der BKatV und Verhängung der dort vorgesehenen Geldbuße die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht kommen und nähere Ausführungen hierzu erforderlich sind.
  • OLG Düsseldorf, 28.01.1998 - 5 Ss OWi 12/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.1999 - 2b Ss OWi 175/99
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. VRS 95, 37; VRS 80, 377; VRS 70, 35, 38) und in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, ZfS 1992, 32; OLG Zweibrücken, VRS 53, 61: OLG Koblenz, VRS 69, 60 ) davon aus, daß eine Ordnungswidrigkeit dann nicht mehr geringfügig ist, wenn die nach Bedeutung der Sache und dem Grad der Schuld angemessene Geldbuße 200,-- DM übersteigt, so daß auch bei Anwendung der BKatV und Verhängung der dort vorgesehenen Geldbuße die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht kommen und nähere Ausführungen hierzu erforderlich sind.
  • OLG Koblenz, 31.01.1985 - 1 Ss 14/85

    Schutzbereich; Wechsellichtanlage; Ampel; Kreuzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.1999 - 2b Ss OWi 175/99
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. VRS 95, 37; VRS 80, 377; VRS 70, 35, 38) und in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, ZfS 1992, 32; OLG Zweibrücken, VRS 53, 61: OLG Koblenz, VRS 69, 60 ) davon aus, daß eine Ordnungswidrigkeit dann nicht mehr geringfügig ist, wenn die nach Bedeutung der Sache und dem Grad der Schuld angemessene Geldbuße 200,-- DM übersteigt, so daß auch bei Anwendung der BKatV und Verhängung der dort vorgesehenen Geldbuße die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht kommen und nähere Ausführungen hierzu erforderlich sind.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 2b Ss 229/99 - 89/99 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7840
OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 2b Ss 229/99 - 89/99 I (https://dejure.org/1999,7840)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.1999 - 2b Ss 229/99 - 89/99 I (https://dejure.org/1999,7840)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 1999 - 2b Ss 229/99 - 89/99 I (https://dejure.org/1999,7840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 51
  • StV 2001, 334 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 2b Ss 229/99
    Die Beschränkung der Berufung auf "bestimmte Beschwerdepunkte" (§ 318 StPO ) ist nur zulässig und wirksam, wenn sie sich auf einen Teil der in der Urteilsformel enthaltenen Entscheidung bezieht, der, losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt, selbständig geprüft und beurteilt werden kann (BGHSt 27, 70, 72; 29, 359, 364; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 318 Rn. 6).

    Eine Berufungsbeschränkung ist deshalb unwirksam, wenn sie zu Widersprüchen zwischen den nicht angefochtenen Teilen des Urteils und der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts führen kann (BGHSt 29, 359, 365).

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 2b Ss 229/99
    Die Beschränkung der Berufung auf "bestimmte Beschwerdepunkte" (§ 318 StPO ) ist nur zulässig und wirksam, wenn sie sich auf einen Teil der in der Urteilsformel enthaltenen Entscheidung bezieht, der, losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt, selbständig geprüft und beurteilt werden kann (BGHSt 27, 70, 72; 29, 359, 364; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 318 Rn. 6).
  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis - Überlassen von Motorrädern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 2b Ss 229/99
    Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Sperrfrist nicht auf Grund charakterlicher, sondern körperlicher Mängel angeordnet wird, erscheint es vereinbar, die dem Angeklagten wohltätige Maßnahme des § 56 StGB und die ihm nachteilige der §§ 69, 69a Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB zugleich anzuordnen (BGHSt 15, 316, 318).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Es sieht sich hieran jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. September 1999 - 2 b Ss 229/99 - 89/99 1 (NZV 2000, 51 = VRS 98, 36) gehindert.
  • OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Zwar ist eine Maßregelanordnung nach § 69a StGB wegen Charaktermangels regelmäßig nicht trennbar von der Bewährungsentscheidung (vgl. SenE v. 25.02.1986 - Ss 803/85; SenE v. 17.11.2000 - Ss 453/00; OLG Düsseldorf, NZV 2000, 51; OLG Koblenz VRS 57, 107; OLG Hamm VRS 96, 164).
  • OLG Koblenz, 03.08.2017 - 1 OLG 4 Ss 105/17

    Revision: Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entscheidung

    Dass innerhalb der Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch auch die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich isoliert zur Überprüfung gestellt werden kann, entspricht allgemeiner Ansicht (vgl. BGHSt 24, 164; BGH, NStZ 1994, 449; 1982, 285, 286; OLG Nürnberg, 2 Ss 280/06 v. 24.01.2007, Rdn. 9 - juris; OLG Hamburg, 1 Ss 5/05 v. 09.02.2005, Rdn. 26 - juris; KG Berlin, StV 1999, 605; [5] 1 Ss 305/06 [49/06] v. 13.12.2006, Rdn. 7 - juris m. w. N.; [5] 161 Ss 52/16 v. 22.07.2016, Rdn. 3 - juris; OLG Düsseldorf, 2b Ss 229/99 v. 02.09.1999, Rdn. 11 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 318 Rdn. 20a; Gössel, in: LR/StPO, 26. Aufl., § 318 Rdn. 96; Franke, LR/StPO, 26. Aufl., § 344 Rdn. 40; Fischer, a. a. O., § 56 Rdn. 27; Wiedner, in: Beck/OK, Stand: 01.01.2017, § 344 Rdn. 21; Eschelbach, in: Beck/OK, Stand: 01.01.2017, § 318 Rdn. 12; Paul, in: KK/StPO, 7. Aufl., § 318 Rdn. 8a; Gericke, in: KK/StPO, 7. Aufl., § 344 Rdn. 12; Brunner, in: KMR, StPO, Stand: Mai 2012, § 318 Rdn. 43 f.) und auch der ständigen Rechtsprechung beider Senate des OLG Koblenz (1 OLG 4 Ss 197/16 v. 12.01.2016; 1 Ss 49/10 v. 28.04.2010; 1 Ss 163/08 v. 29.10.2008; 1 Ss 207/03 v. 09.10.2003; 2 Ss 36/14 v. 09.04.2013; 2 Ss 204/10 v. 03.10.2010; 2 Ss 182/02 v. 21.08.2002).
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   OLG Düsseldorf, 13.07.1999 - 2b St (OWi) 175/99 - (OWi) 68/99 I   

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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß)

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 51
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