Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Rotlichtverstoß, irrige Annahme von Dauerrot, Rotlicht, Tatbestandsirrtum, Verbotsirrtum, Fahrverbot, Absehen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 37 Abs. II; StVG § 25 Abs. 1 S. 1
Irrtum über Defekt einer Lichtzeichenanlage)
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid - 10 OWi 410/98
- OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99
Papierfundstellen
- MDR 1999, 1264
- NStZ 1999, 518
- NZV 2000, 52
- VersR 2000, 991
Wird zitiert von ... (2)
- AG Dortmund, 17.01.2017 - 729 OWi 9/17
Dauerrot, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Irrtum, Fahrverbot
Der Verteidiger konnte jedoch eine sich in der rechtlichen Würdigung dem Gericht nicht wirklich erschließende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99 - vorlegen, die einen entsprechenden Fall zum Gegenstand hat und davon ausgeht, in einem derartigen Fall liege ein Tatbestandsirrtum vor. - FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2008 - 4 K 1928/07
Zur Frage der steuerlichen Berücksichtigung von Schadensersatzleistungen aufgrund …
b) Vorliegend ist ein betrieblicher Zusammenhang zwischen der Sachbeschädigung und dem Gewerbebetrieb des Klägers schon deshalb nicht erkennbar, weil der Kläger im Falle einer derartigen Funktionsstörung der Lichtzeichenanlage - allerdings unter Beachtung äußerster Vorsicht - berechtigt gewesen wäre, die Lichtzeichenanlage zu passieren (vgl. Oberlandesgericht -OLG- Hamm, Beschluss vom 10. Juni 1999 2 Ss OWi 486/99, Neue Zeitschrift für Strafrecht -NStZ- 1999, 518 ; Bayerisches Oberstes Landesgericht -BayObLG-, Beschluss vom 31. August 1995 1 ObOWi 362/95, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht -NZV- 1996, 81 ; OLG Köln, Beschluss vom 29. April 1980 1 Ss 1037 B 7/79, Verkehrsrechtssammlung -VRS- 59, 454;… Jagow/Burman/Heß, Straßenverkehrsrecht, § 37 Straßenverkehrsordnung - StVO - Rz. 17b), um so seine Fahrt zum Betrieb fortsetzen zu können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.