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   OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99   

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https://dejure.org/1999,930
OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99 (https://dejure.org/1999,930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99 (https://dejure.org/1999,930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 2 Ss OWi 509/99 (https://dejure.org/1999,930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Augenblicksversagen bei beharrlichem Pflichtenverstoß, Anforderungen an Urteil, Umfang der Ausführungen beim Augenblicksversagen, standardisiertes Meßverfahren, gemeinschaftsschädliche Grundhaltung, Maß der Pflichtwidrigkeit, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1322
  • NStZ-RR 1999, 374
  • NZV 2000, 92
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG Hamm, 13.08.1998 - 1 Ss OWi 754/98
    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99
    a) Nach allgemeiner Meinung ist auch bei Taten, bei denen ein Fahrverbot nach § 2 Abs. 2 BußgeldKatVO wegen beharrlicher Pflichtverletzung "in der Regel in Betracht kommt", Grundlage für die Anordnung des Fahrverbots allein die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (vgl. nur BGHSt 38, 125, 127; OLG Hamm NZV 1999, 92, 93; siehe im übrigen die zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 15 b).

    Dies bedeutet jedoch nicht, daß eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls vollständigunterbleibt (vgl. dazu aus neuerer Zeit eingehend OLG Hamm NZV 1999, 92, 93).

    Es handelt sich nämlich nicht um die Erhöhung der Regelgeldbuße wegen der Nichtverhängung eines Fahrverbots - eine solche Erhöhung wäre unzulässig (OLG Hamm NZV 1999, 92 ff.) -, sondern um eine mit der Voreintragung des Betroffenen begründete Erhöhung.

  • OLG Braunschweig, 15.03.1999 - 2 Ss (B) 5/99

    Augenblicksversagen trotz beharrlicher Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99
    Die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zum Augenblicksversagen gelten entsprechend für die Fälle der "Beharrlichkeit" i.S. des " 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, so dass also "Beharrlichkeit" i.S. von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG dann nicht gegeben ist, wenn der dem Kraftfahrzeugführer vorgeworfene Verstoß, der die "Beharrlichkeit" begründen soll, auf ein sog. "Augenblicksversagen" zurückgeht (so auch OLG Braunschweig DAR 1999, 273 = NZV 1999, 303).

    Ebenso wie die "grobe" Pflichtverletzung, bei der es sich um einen Verkehrsverstoß von besonderem Gewicht handeln muß, der abstrakt oder konkret besonders gefährlich ist, muß auch bei dem beharrlichen Pflichtverstoß eine gemeinschaftsschädliche Grundhaltung des Betroffenen vorliegen (OLG Braunschweig DAR 1999, 273, 274).

  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99
    Zutreffend ist es auch, wenn das Amtsgericht nach den von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen das Vorliegen beruflicher oder sonstiger Härten, die ggf. ein Absehen vom Fahrverbot gerechtfertigt hätten, verneint hat (vgl. zu diesem Erfordernis u.a. Beschlüsse des Senats vom 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95 - DAR 1995, 374 = VRS 90, 146, vom 27.08.1996 2 Ss OWi 926/96, NZV 1997, 240 = VRS 92, 369, vom 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95, VRS 90, 210, und außerdem den o.a. Beschluß vom 14.01.1999).
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des

    Damit sind, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, die vom Amtsgericht gemachten Angaben ausreichend (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 546; Beschluss des Senats vom 20. Januar 1999, 2 Ss OWi 1/99 = NZV 1999, 215 = VRS 96, 382 sowie Beschluss des Senats vom 24. Juni 1999 - 2 Ss OWi 509/99 = NStZ-RR 1999, 374 = VRS 97, 449 = NZV 2000, 9; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rn. 59 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.03.2000 - 2 Ss OWi 267/00

    Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Tempo-30-Zone

    Damit sind, wenn wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, die vom Amtsgericht gemachten Angaben ausreichend (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 546; Beschluss des Senats vom 20. Januar 1999, 2 Ss OWi 1/99 = NZV 1999, 215 = VRS 96, 382 sowie Beschluss des Senats vom 24. Juni 1999 - 2 Ss OWi 509/99 - ZAP EN-Nr. 615/99 = MDR 1999, 1322 = NStZ-RR 1999, 374 = …

    Das Amtsgericht wird zudem ggf. Feststellungen dazu treffen müssen, ob dem Betroffene die Fahrtstrecke bekannt war oder ob er, diese möglicherweise zum ersten Mal befahren hat (vgl. zu allem insoweit auch schon Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 1998 in 2 Ss OWi 179/98, ZAP EN-Nr. 471/98 = NStZ-RR 1998, 248 = NZV 1998, 334 = DAR 1998, 323 = MDR 1998, 965 = zfs 1998, 354 = VRS 95, 230 und Beschluss vom 30.4.1999 in 2 Ss OWi 382/99 = DAR 1999, 327 = VRS 97, 207 sowie den o.a. Beschluss vom 24. Juni 1999 - 2 Ss OWi 509/99).

    Denn auch dafür muss feststehen, dass der die Beharrlichkeit begründende Verstoß auf einer auch subjektiv groben Pflichtwidrigkeit beruht (vgl. den Beschluss des Senats vom 24. Juni 1999 in 2 Ss OWi 509/99).

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Auch bei einem beharrlichen Pflichtenverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV muss die Geschwindigkeitsüberschreitung auf einem Mangel an rechtstreuer Gesinnung beruhen (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374 ff.; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 f.), woran es bei einem bloßen "Augenblicksversagen" in der Regel fehlen wird.
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