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   OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99   

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https://dejure.org/1999,4461
OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99 (https://dejure.org/1999,4461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99 (https://dejure.org/1999,4461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. April 1999 - 2 Ss OWi 37/99 (https://dejure.org/1999,4461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Augenblicksversagen, unvollständiger Tenor, angewendete Vorschriften unvollständig, Laser, Angaben zur Eichung grundsätzlich entbehrlich, Fahrverbot, Ortskundigkeit, Örtlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands im Urteil; Verhängung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1019
  • NZV 2000, 95
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99
    Das Amtsgericht hat insbesondere nicht die neuere Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHSt 43, 214 = NJW 1997, 3252 = NZV 1997, 525) übersehen, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. die genannten Senatsbeschlüsse vom 12.4 1999 und vom 14.01.1999 sowie Senatsbeschluß vom 25.02.1998 in 2 Ss OWi 179/98).
  • OLG Hamm, 15.04.1999 - 2 Ss OWi 196/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot, einfache Fahrlässigkeit,

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99
    Da hier durch ein Vorschriftszeichen (Zeichen 274 zu § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit als die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO angeordnet worden ist, handelt es sich um ein Gebot, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. Senatsbeschluß vom 15.4 1999 in 2 Ss OWi 196/99 unter Hinweis auf BayObLG NZV 1999, 50 = DAR 1998, 480).
  • BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98

    Anwendbarkeit des § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO bei Überschreiten einer innerorts durch

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99
    Da hier durch ein Vorschriftszeichen (Zeichen 274 zu § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit als die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO angeordnet worden ist, handelt es sich um ein Gebot, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. Senatsbeschluß vom 15.4 1999 in 2 Ss OWi 196/99 unter Hinweis auf BayObLG NZV 1999, 50 = DAR 1998, 480).
  • OLG Hamm, 05.04.1990 - 3 Ss OWi 8/90
    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99
    Dies ist, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend (vgl. BGHSt 43, 277 = NZV 1998, 120 sowie Senatsbeschlüsse vom 12.4 1999 in 2 Ss OWi 246/99 und vom 20.01.1999 in 2 Ss OWi 1/99; OLG Hamm, NStZ 1990, 546; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 56 a.E., 59, 61 m.w.N.), zumal die Betroffene weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten hat.
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99
    Zutreffend ist das Amtsgericht auch davon ausgegangen, daß ein Ausnahmefall, der ein Absehen von der Verhängung des nach der genannten Tabelle vorgesehenen Regelfahrverbots rechtfertigen würde (vgl. Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rdnr. 14 ff., insbes. 15 b, m.w.N.; insbesondere BGHSt 38, 231 = NZV 1992, 286), nicht vorliegt.
  • OLG Düsseldorf, 25.08.1993 - 5 Ss OWi 92/93
    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99
    Ohne konkreten Anlaß sind im Urteil auch Feststellungen darüber, daß das Gerät geeicht war, entbehrlich (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 41).
  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99

    Absehen vom Regelfahrverbot, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Arztbesuche,

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99
    Dies ist, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend (vgl. BGHSt 43, 277 = NZV 1998, 120 sowie Senatsbeschlüsse vom 12.4 1999 in 2 Ss OWi 246/99 und vom 20.01.1999 in 2 Ss OWi 1/99; OLG Hamm, NStZ 1990, 546; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 56 a.E., 59, 61 m.w.N.), zumal die Betroffene weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten hat.
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99
    Dies ist, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend (vgl. BGHSt 43, 277 = NZV 1998, 120 sowie Senatsbeschlüsse vom 12.4 1999 in 2 Ss OWi 246/99 und vom 20.01.1999 in 2 Ss OWi 1/99; OLG Hamm, NStZ 1990, 546; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 56 a.E., 59, 61 m.w.N.), zumal die Betroffene weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten hat.
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99
    Dies ist, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend (vgl. BGHSt 43, 277 = NZV 1998, 120 sowie Senatsbeschlüsse vom 12.4 1999 in 2 Ss OWi 246/99 und vom 20.01.1999 in 2 Ss OWi 1/99; OLG Hamm, NStZ 1990, 546; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 56 a.E., 59, 61 m.w.N.), zumal die Betroffene weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten hat.
  • OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, unterliegt das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots der tatrichterlichen Würdigung und ist vom Rechtsbeschwerdegericht "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen, wobei allerdings von einem derartigen "Grenzfall" vorliegend nicht die Rede sein kann (vgl. den o.a. Senatsbeschluß vom 12.4 1999 sowie Senatsbeschlüsse vom 24.05.1996 in 2 Ss OWi 509/96 = VRS 92, 40 und vom 26.10.1995 in 2 Ss OWi 1222/95 = VRS 91, 138 = DAR 1996, 68).
  • OLG Hamm, 25.02.1998 - 2 Ss OWi 179/98
  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 2 Ss OWi 1181/98

    Fahrverbot bei § 24 a StVG, Betroffener als freier Mitarbeiter tätig,

  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
  • KG, 06.03.2019 - 3 Ws (B) 47/19

    Tateinheit und Vorsatz bei Fahren ohne Führerschein mit hoher Geschwindigkeit

    Das Urteil kann nur dann auf einem Mangel des § 267 Abs. 3 StPO beruhen, wenn auch nach Heranziehung der Urteilsformel und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs der Urteilsgründe zweifelhaft bleibt, welchen Ordnungswidrigkeitentatbestand das Gericht als erfüllt ansieht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 Ws (B) 10/18 - OLG Düsseldorf NZV 2000, 382; OLG Hamm NZV 2000, 95).
  • KG, 06.08.2018 - 3 Ws (B) 168/18

    Einsicht des Verteidigers in die Rohmessdaten bei standardisiertem Messverfahren

    Das Urteil kann nur dann auf einem Mangel des § 267 Abs. 3 StPO beruhen, wenn auch nach Heranziehung der Urteilsformel und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs der Urteilsgründe zweifelhaft bleibt, welchen Ordnungswidrigkeitentatbestand das Gericht als erfüllt ansieht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 Ws (B) 10/18 - OLG Düsseldorf NZV 2000, 382; OLG Hamm NZV 2000, 95).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2001 - 2 Ss 87/00

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen (hier: Geschwindigkeitsbeschränkung); Verhängung

    Damit ist eine detaillierte Beschreibung der örtlichen Situation überflüssig (vgl. OLG Frankfurt DAR 2000, 177; OLG Hamm MDR 2000, 765) und es ist regelmäßig von einer auch subjektiven Pflichtwidrigkeit auszugehen (OLG Hamm NZV 2000, 95 f = VRS 98, 452 ff).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 6 Ss 54/12

    Urteilsverkündung im Bußgeldverfahren: Ruhen der Verfolgungsverjährung trotz

    Die fehlende Benennung der angewandten Bußgeldvorschrift/en (vgl. §§ 260 Abs. 5 S. 1 StPO, 46 Abs. 1 OWiG) führt nicht zur Unwirksamkeit der getroffenen Entscheidung, da sich der entsprechende (Ordnungswidrigkeiten-) Tatbestand bereits aus dem Wortlaut der Urteilsformel eindeutig ergibt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 19.04.1999 - Az. 2 Ss OWi 37/99 - zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 08.03.2023 - 1 ORbs 51/23

    Tatbezeichnung in der Urteilsformel bei Verurteilung wegen einer

    Hierzu wird teilweise auch vertreten, dass die Angabe der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und des Umstandes, ob die Tat innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde, im Tenor anzugeben sind (vgl. Fromm, Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, 2. Aufl. 2014, Kapitel 3, A. Geschwindigkeitsüberschreitungen, XII. Tenorierung, S. 62; im Ergebnis wohl auch OLG Hamm, Beschluss vom 19. April 1999, 2 Ss OWi 37/99 - zitiert nach juris).

    Genügt das Urteil diesen Anforderungen, leidet es, wenn die Tat in der Urteilsformel nicht näher bezeichnet ist, aufgrund dessen nicht an einem durchgreifenden Rechtsfehler (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. April 1999, 2 Ss OWi 37/99; KG Berlin, Beschluss vom 6. März 2019, 3 Ws (B) 47/19; Beschluss vom 24. Juli 2019, 3 Ws (B) 229/19 - alle zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ss OWi 711/07

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Die von dem Betroffenen erhobene Rüge kann jedoch nur dann Erfolg haben, wenn auch nach Heranziehung der Urteilsformel und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs der Urteilsgründe zweifelhaft bleibt, welchen Ordnungswidrigkeitentatbestand das Gericht als erfüllt ansieht (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 19.04.1999, 2 Ss OWi 37/99).
  • OLG Hamm, 03.07.2003 - 2 Ss OWi 413/03

    Fahrverbot, langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil, Vorbelastungen

    Die tatsächlichen Feststellungen insbesondere auch in Verbindung mit dem Urteilstenor tragen daher die Verurteilung wegen eines solchen Verstoßes zweifelsfrei und machen deutlich, welchen gesetzlichen Tatbestand das Gericht als erfüllt angesehen hat und welche Vorschriften für die Bemessung der Rechtsfolgen maßgeblich waren (vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. April 1999 in 2 Ss OWi 37/99), zumal auf Seite 6 UA ausdrücklich § 3 Abs. 3StVO genannt ist.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2000 - 2b Ss OWi 381/99

    Urteilsformel in Bußgeldsachen

    Die angewendeten Vorschriften sind erst nach der Urteilformel aufzuführen (§ 71 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 260 Abs. 4 Satz 1 und 2, Abs. 5 Satz 1 StPO; vgl. OLG Hamm VRS 97 [1999], 185; Göhler, OWiG, 12. Aufl. [1998], § 71 Rdnr. 41; Pfeiffer, StPO, 2. Aufl. [1999], § 260 Rdnr. 11; Kroschel/Meyer-Goßner, Die Urteile in Strafsachen, 26. Aufl. [1994], S. 18).
  • KG, 24.07.2019 - 3 Ws (B) 229/19

    Rechtliche Bezeichnung der Tat im Bußgeldurteil

    Das Urteil kann nur dann auf einem Mangel des § 267 Abs. 3 StPO beruhen, wenn auch nach Heranziehung der Urteilsformel und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs der Urteilsgründe zweifelhaft bleibt, welchen Ordnungswidrigkeitentatbestand das Gericht als erfüllt ansieht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 Ws (B) 10/18 - OLG Düsseldorf NZV 2000, 382; OLG Hamm NZV 2000, 95).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2001 - 2a Ss OWi 214/01 (OWi) 75/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit ; Lichtbild; Tauglichkeit zur Identifizierung ;

    Die angewendeten Vorschriften sind erst nach der Urteilsformel aufzuführen (§ 71 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 260 Abs. 4 S.1 und 2, Abs. 5 S.1 StPO, vgl. OLG Hamm VRS 97, 185).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2001 - 2a Ss OWi 214/01
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