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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss (OWi) 386/99   

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OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss (OWi) 386/99 (https://dejure.org/1999,4011)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.1999 - 2 Ss (OWi) 386/99 (https://dejure.org/1999,4011)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 1999 - 2 Ss (OWi) 386/99 (https://dejure.org/1999,4011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Augenblicksversagen, Bewußtsein, vom Fahrverbot absehen zu können, Erhöhung der Geldbuße statt Fahrverbot, Fahrverbot, einfache Fahrlässigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, 30-Zone, Mitteilung der Toleranz, besondere Umstände, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 lit. a

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1064
  • NStZ-RR 1999, 313
  • NZV 2000, 96 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 14.03.1973 - 4 Ss OWi 148/73

    Kraftfahrer; Wahrnehmung einer Ortstafel; Geschlossene Ortschaft; Innerörtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99
    Daß sich in Höhe der Meßstelle eine beidseitige Bebauung befindet, mag den Schluß nahelegen, man befinde sich innerorts mit der Folge einer auf 50 km/h begrenzten zulässigen Höchstgeschwindigkeit (vgl. dazu OLG Hamm VRS 36, 228 und 45, 463), läßt jedoch nicht erkennen, daß es sich um eine sogenannte 30er-Zone handelt.
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99
    Schließlich hat das Amtsgericht entgegen der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt in MDR 1999, 480 nach BGH NJW 1992, 446) nicht erkennen lassen, daß es sich der Möglichkeit gemäß § 2 Abs. 4 BKatV bewußt war, von der Verhängung eines Fahrverbots bei gleichzeitiger Erhöhung der Regelgeldbuße abzusehen.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99
    Zwar fehlt die höchstrichterlich verlangte Mitteilung des in Abzug gebrachten Toleranzwertes (vgl. BGH NJW 1993, 3081); insoweit beschränkt sich das Amtsgericht auf die Angabe, es sei eine Geschwindigkeit abzüglich der Toleranz von 65 km/h gemessen worden, ohne den abgezogenen Wert zu beziffern.
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96
    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99
    Befinden sich das Ortseingangsschild und das die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzende (Zonen-)Zeichen 274.1 jeweils nur einmal auf gleicher Höhe oder in unmittelbarem räumlichen Abstand hintereinander, lässt sich ein sog. Augenblicksversagen im Sinn der Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 11.09.1997 - 4 StR 557/96 = NJW 1997, 3252) in der Regel nur schwerlich widerlegen.
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99
    Der BGH hat entschieden (vgl. Beschluß vom 11.09.1997 in NJW 1997, 3252 = NZV 1997, 225), daß die Anordnung eines Fahrverbots gemäß § 25 I 1 StVG wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers auch bei einer die Voraussetzungen des § 2 I 1 Nr. 1 BKatV erfüllenden Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in Betracht kommt, wenn die Ordnungswidrigkeit darauf beruht, daß der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen mußte.
  • OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95
    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99
    Zwar hat das Amtsgericht insoweit offenbar nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz abzusehen ist (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OLG Hamm NZV 1995, 498, VRS 90, 213 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.12.1998 - 2 Ss OWi 1362/98

    Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße, ausreichende Begründung,

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99
    Schließlich hat das Amtsgericht entgegen der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt in MDR 1999, 480 nach BGH NJW 1992, 446) nicht erkennen lassen, daß es sich der Möglichkeit gemäß § 2 Abs. 4 BKatV bewußt war, von der Verhängung eines Fahrverbots bei gleichzeitiger Erhöhung der Regelgeldbuße abzusehen.
  • OLG Hamm, 03.05.1994 - 2 Ss OWi 378/94
    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99
    Ein Fall, der eine entsprechende Erörterung ausnahmsweise entbehrlich macht, liegt hier nicht vor (vgl. dazu OLG Hamm NZV 1995, 83 (Ls.)).
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des

    Allerdings kann der Betroffene, worauf der Senat bereits ebenfalls hingewiesen hat, nur dann auf die Möglichkeit des Urlaubs verwiesen werden kann, wenn feststeht, dass er tatsächlich noch über einen ausreichend langen Jahresurlaub verfügt, den er innerhalb der Frist des § 25 a Abs. 2 StVG auch "an einem Stück" abwickeln kann (OLG Hamm DAR 1999, 417 (Ls.) = NStZ-RR 1999, 313 = VRS 97, 272 = NZV 2000, 96).
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Dies alles wird das Amtsgericht bei der Beurteilung des Ausmaßes der dem Betroffenen insgesamt zur Last zu legenden Pflichtwidrigkeit mit zu berücksichtigen haben (zur Pflichtwidrigkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes unmittelbar nach einer Ortstafel siehe allgemein OLG Oldenburg NZV 1994, 286; BayObLG NZV 1995, 496; siehe aber auch OLG Oldenburg NZV 1995, 288 und OLG Düsseldorf NZV 1996, 371; vgl. im übrigen aber auch Beschluß des Senats vom 30.4 1999 in 2 Ss OWi 386/99, wonach bei auf gleicher Höhe oder in unmittelbarem räumlichen Abstand hintereinander aufgestellten Ortseingangsschild und Tempo-30-Schild ein Augenblicksversagen sich nur schwerlich widerlegen lassen wird).
  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

    Allerdings kann der Betroffene, worauf der Senat bereits ebenfalls hingewiesen hat, nur dann auf die Möglichkeit des Urlaubs verwiesen werden kann, wenn feststeht, dass er tatsächlich noch über einen ausreichend langen Jahresurlaub verfügt, den er innerhalb der Frist des § 25 a Abs. 2 StVG auch "an einem Stück" abwickeln kann (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 313).
  • OLG Hamm, 06.09.2005 - 3 Ss OWi 602/05

    Tempo-30-Zone; Einfahrt als Beifahrer; Erkundigungspflicht

    Allerdings kann sich auf Grund der baulichen und räumlichen Gegebenheiten für den Kraftfahrzeugführer die Erkenntnis aufdrängen, dass er sich innerorts innerhalb einer allgemein regulierten Geschwindigkeitszone befinden könnte; so etwa durch die durchgehende Bebauung, bei engen Straßen, Aufpflasterungen, besonderen Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrsschikanen auf der Fahrbahn (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 313; OLG Hamm Senatsbeschlüsse vom 30.04.1999 - 2 SsOWi 382/99 - und vom 24.03.2000 - 2 SsOWi 267/00).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2001 - 2 Ss 87/00

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen (hier: Geschwindigkeitsbeschränkung); Verhängung

    Die Notwendigkeit, hierzu Feststellungen zu treffen, entfällt auch nicht deshalb, weil der Regelfall des § 2 Abs. 1 BKatV vorliegt; gemindert ist in solchen Fällen für den Tatrichter allein der notwendige Begründungsaufwand (BGHSt 38, 134, 136; LG Hamm NStZ-RR 1999, 313; OLG Hamm DAR 2000, 130 f; BayObLG DAR 2000, 222).
  • OLG Hamm, 29.11.2001 - 2 Ss OWi 1029/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren, erforderlicher Umfang

    Soweit der Tatrichter insoweit auf den dem Betroffenen zustehenden Urlaubsanspruch von 24 Tagen verweist, lässt sich dem angefochten Urteil bislang außerdem nicht entnehmen, ob dem Betroffenen dieser Urlaub noch zusteht und ob er ihn überhaupt in einem Stück abwickeln kann (vgl. dazu Senat in ZAP EN-Nr. 439/99 = MDR 1999, 1064 = DAR 1999, 417 Ls. = NStZ-RR 1999, 313 = VRS 97, 272 = VM 1999, 93 (Nr. 96) = NZV 2000, 96).
  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Allerdings kann der Betroffene, worauf bereits ebenfalls hingewiesen worden ist, nur dann auf die Möglichkeit des Urlaubs verwiesen werden kann, wenn feststeht, dass er tatsächlich noch über einen ausreichend langen Jahresurlaub verfügt, den er innerhalb der Frist des § 25 a Abs. 2 StVG auch "an einem Stück" abwickeln kann (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 313).
  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07

    Absehen vom Fahrverbot: Regelfahrverbot; Außendienstmitarbeiter; drohende

    Denn es besteht keine Veranlassung, bei solchen Verkehrsteilnehmern bei der Verhängung eines Fahrverbotes mildere Maßstäbe anzulegen (OLG Hamm, VRS 97, 272 = NZV 00, 96).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.08.1999 - 1 Ss 269/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7183
OLG Stuttgart, 06.08.1999 - 1 Ss 269/99 (https://dejure.org/1999,7183)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.08.1999 - 1 Ss 269/99 (https://dejure.org/1999,7183)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. August 1999 - 1 Ss 269/99 (https://dejure.org/1999,7183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das ordnungsgemäße Funktionieren und die richtige Verwendung des Kontrollgeräts; Austauschen von Aufzeichnungen der Schaublätter eines Fahrtenschreibers; Schutzzweck der Strafnorm ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 11
  • NZV 2000, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.1993 - 1 StR 212/93

    Fälschung technischer Aufzeichnungen infolge der Verwendung falscher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.1999 - 1 Ss 269/99
    Freilich sind, die Aufzeichnungen eines solchen Fahrtenschreibers auf den eingelegten Schaublättern technische Aufzeichnungen i. S. von § 268 II StGB (BGHSt 40, 26 = NJW 1994, 743 = NStZ 1994, 547; KG, VRS 57, 121; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 268 Rdnr. 3).

    Der Rechtsverkehr soll sich darauf verlassen können, dass die Aufzeichnungen so, wie sie vorliegen, aus einem Herstellungsvorgang stammen, der in seinem Ablauf durch die selbsttätige Arbeitsweise des betreffenden Geräts zwangsläufig vorgegeben ist, so dass hierdurch die Aufzeichnungen als das Ergebnis eines automatisierten Herstellungsvorgangs die Vermutung inhaltlicher Richtigkeit für sich haben (BGHSt 40, 26 = NJW 1994, 743 = NStZ 1994, 547; KG, VRS 57, 121; Tröndle/Fischer, § 268 Rdnr. 11 a).

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00

    Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen: Vortäuschung der

    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (Die Justiz 1999, 495 = NStZ-RR 2000, 11), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92, 373), dem KG (VRS 57, 121) und dem BayObLG (NStZ-RR 2001, 371 = VRS 100, 444).
  • BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01

    Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeiten

    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (NStZ-RR 2000, 11/12), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92 373/375) und dem KG (VRS 57, 121/122), welch letztere beide in vergleichbaren Fällen nur von Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz bzw. der StVZO ausgegangen sind.
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