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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)   

Zitiervorschläge
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OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B) (https://dejure.org/1999,10999)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.1999 - Ss 472/99 (B) (https://dejure.org/1999,10999)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 1999 - Ss 472/99 (B) (https://dejure.org/1999,10999)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Übersendung eines Anhörungsbogens, der aufgrund einer Individualentscheidung mittels eines Textverarbeitungsprogramms erstellt wurde

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 314
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Dem Beschluss des OLG Dresden lässt sich aber, wie auch den Beschlüssen des OLG Düsseldorf vom 11. September 1996 (DAR 1996, 240 12 (LS)), des HansOLG vom 21. Januar 1997 (NZV 1997, 286 und der Vorlegung nachfolgend DAR 2006, 223), des OLG Köln vom 2. November 1999 (DAR 2000, 131) und des OLG Zweibrücken vom 4. Mai 2001 (DAR 2002, 89) die jeweils tragende Rechtsansicht entnehmen, dass in allen Fällen, in denen die Anordnung der Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens auf einer Individualentscheidung eines Sachbearbeiters der Verwaltungsbehörde nach Kenntnisnahme der Personalien eines der Ordnungswidrigkeit Verdächtigen beruht, die dahingehende Verfügung des Sachbearbeiters in der Akte handschriftlich mit Unterschrift oder Namenskürzel dokumentiert sein muss.
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05

    Vorlage zum BGH im Bußgeldverfahren: Verfolgungsverjährungsunterbrechung durch

    Die von der Rechtsprechung für den Fall der Versendung von Anhörungsbogen mit Hilfe eines Computerprogramms entwickelten Grundsätze, die darauf abstellten, dass lediglich die Wiederholung des einmal betätigten Verwaltungswillens entbehrlich sei, könnten auf den vorliegenden Fall nicht angewandt werden (so auch OLG Köln NZV 2001, 314; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und anderer Obergerichte, dass der bei den Akten befindliche Ausdruck eine "Vorgangshistorie", in der das von der Behörde für das Bußgeldverfahren eingesetzte EDV-System zu jedem einzelnen Vorgang Aufzeichnungen anlegt, die durch den jeweiligen Sachbearbeiter nicht beeinflusst werden können, eine ausreichende Dokumentation für die Vornahme der verjährungsunterbrechenden Handlung darstellt (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 29. April 1997 - 1 Ss (OWi) 19 Z/97 - zuletzt Senatsbeschluss vom 11. April 2005 - 1 Ss (OWi) 56 Z/05 - OLG Köln DAR 2000, 131; OLG Frankfurt VRS 50, 220 m. w. N.).

  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - I-88/05

    Verjährungsunterbrechung bei nicht unterzeichneter Anordnung der Übersendung des

    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    In diesen Fällen der Individualentscheidung bedient sich der Sachbearbeiter des Computers lediglich als Schreibhilfe (vgl. OLG Köln, DAR 2000, 131; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33, Rn. 46).

  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei

    Von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters muss die Verwaltungsbehörde in den Akten Zeugnis ablegen (OLG Köln DAR 2000, 131; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).
  • OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss OWi 327/03

    Täteridentifierung; Lichtbild; Geeignetes Lichtbild; Bezugnahme

    Die verjährungsunterbrechende Wirkung tritt auch dann ein, wenn die Anordnung der Absendung des Anhörungsbogens im Wege der Datenverarbeitung vollautomatisch nach einem von der Bußgeldbehörde vorprogrammierten Fristenplan abläuft (OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Köln VRS 66, 362, DAR 2000, 131 und NZV 1994, 78, 79; AG Freiburg NJW 1985, 2657).
  • OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Übersendung eines Anhörbogens, der mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, verjährungsunterbrechende Wirkung zukommt (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG), ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Köln, DAR 2000, 131 m.w.N.; OLG Frankfurt VRs 50, 220).

    Die Verwaltungsbehörde muss von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters in den Akten Zeugnis ablegen.(vgl. hierzu Senat Beschluss vom 22. März 2001 - 1 Ss 27/01; OLG Köln DAR 2000, 131).

  • OLG Dresden, 11.05.2004 - Ss OWi 172/04

    Verfolgungsverjährung - Unterbrechung der Verjährung

    Von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters muss die Verwaltungs-benorde in den Akten Zeugnis ablegen (OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Dresden Beschluss vom 27. April 2004 - Ss (OWi) 128/04 - ).
  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV- Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    In diesen Fällen der Individualentscheidung bedient sich der Sachbearbeiter des Computers lediglich als Schreibhilfe (vgl. OLG Köln, DAR 2000, 131; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33, Rn. 46).

  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05

    Verjährung; Unterbrechung; Computerausdruck; Anhördungsbogen; Formulierung

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Ausdruck eines mittels EDV gefertigten Anhörungsbogens als Anordnung der Übersendung des Anhörungsbogens anzusehen ist, denn in diesem Fall hat die Behörde die von ihr vorprogrammierte Tätigkeit des Computers in ihren Willen aufgenommen (vgl. OLG Frankfurt VRS 50, 220; 60, 213; OLG Köln NZV 1994, 78; DAR 2000, 131; OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ss OWi 802/00 - Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 12).
  • AG Grimma, 22.10.2009 - 3 OWi 151 Js 33023/09

    Zulässigkeit einer mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommenen

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden Ss Owi 886/04; Ss Owi 128/04, OLG Köln DAR 2000, S. 131, OLG Zweibrücken, NZV 2001, S. 483, OLG Frankfurt am Main 2 Ss Owi 305/05, BGH 5 StR 578/05) bedarf es jedoch stets der Erkennbarkeit eines ?Willens?, um ein Verfahren gegen einen Betroffenen in Gang zu setzen.
  • AG Grimma, 22.10.2009 - 3 OWi 153 Js 34830/09

    Anwendbarkeit der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zur

  • OLG Celle, 09.09.2005 - 211 Ss 85/05

    Anhörungsbogen; automatischer Arbeitsablauf; automatisiertes Verfahren;

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00   

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https://dejure.org/2000,8769
OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00 (https://dejure.org/2000,8769)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.11.2000 - 1 Ws 649/00 (https://dejure.org/2000,8769)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. November 2000 - 1 Ws 649/00 (https://dejure.org/2000,8769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufungseinlegungsfrist; Frist; Beschwerde; Funktionelle Zuständigkeit

  • Judicialis

    StPO § 300; ; StPO § 322 II; ; StPO § 310; ; StPO § 46 III; ; StPO § 309; ; StPO § 319

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen funktionelle Zuständigkeit der Rechtsmittelgerichte beim Landgericht - Wiedereinsetzungsantrag gegen Versäumung der Berufungseinlegungsfrist und Verwerfung der Berufung durch Amtsgericht - sofortige Beschwerde - Wirkung in der Beschwerdeinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mainz - 307 Js 19688/95
  • LG Mainz - 1 Qs 219/00
  • OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 314
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00
    Der Senat wäre auch dann, wenn die zuständige Berufungskammer den angefochtenen Beschluss erlassen hätte, in gleicher Weise wie jetzt gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 3 GVG zur rechtlich vollständigen Überprüfung der Entscheidung berufen gewesen (vgl. BGHSt 38, 312; KK-Engelhardt, StPO, § 309 Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1979 - 1 Ws (B) 192/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00
    Denn er ist nicht im Sinne der genannten Vorschrift auf eine Beschwerde hin ergangen (OLG Frankfurt, NJW 80, 1808; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a..a0., § 310 Rdnr. 2).
  • OLG Koblenz, 26.01.1982 - 1 Ss 15/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00
    Ob diese Möglichkeit berreits im Hinblick auf die die Wiedereinsetzung ablehnenden Beschlüsse versagt ist (z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 26.01.82 - 1 Ss 15/82 -, VRS 62 S. 49 f.), kann offenbleiben, denn er hat nicht glaubhaft gemacht, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.
  • OLG Koblenz, 10.01.1983 - 1 Ws 11/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00
    Das Rechtsmittel erweist sich auch nicht deshalb als unstatthaft, weil grundsätzlich eine weitere Anfechtung einer gemäß § 319 Abs. 2 Satz 1 StPO ergangenen Entscheidung nicht stattfindet (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.1993 - 1 Ws 11/83 - VRS 64, 283).
  • OLG Celle, 26.04.2016 - 1 Ws 217/16

    Organisationshaft als eine die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der

    § 310 Abs. 2 StPO stehe einer oberlandesgerichtlichen Beschwerdeentscheidung daher nicht entgegen (OLG Hamm, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - III-2 Ws 372/12; KG Berlin, Beschluss vom 26. September 2009 - 5 Ws 430/05, NStZ 2007, 422; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2000 - 3 Ws 395/00; NStZ-RR 2001, 111; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 1 Ws 276/95; SK-StPO/ Frisch , Bd. VI, 4. Aufl. 2013, § 310 Rn. 7 ff.; Hoch , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier [Hrsg.], StPO, 2014, § 310 Rn. 3; LR-StPO/ Matt , Bd. 7/1, 26. Aufl. 2014, § 310 Rn. 9; Merz , in: Radtke/Hohmann [Hrsg.], StPO, 2011, § 310 Rn. 3; MüKo-StPO/ Neuheuser , Bd. 2, 2016, § 310 Rn. 5; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 310 Rn. 2; KK-StPO/ Zabeck , 7. Aufl. 2013, § 310 Rn. 4. Siehe auch - für ähnliche Fallkonstellationen - OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 168/12, NZV 2012, 556; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 3 Ws 398, 413/11, StV 2012, 616; KG Berlin, Beschluss vom 27. März 2009 - 4 Ws 31/09, NStZ 2009, 592; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. November 2000 - 1 Ws 649/00, NZV 2001, 314; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. September 1979 - 1 Ws (B) 192/79, NJW 1980, 1808).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 2 Ws 168/12

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gemäß § 310 StPO bei fehlender

    In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch anerkannt, dass von diesem Grundsatz dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn das Landgericht zur Entscheidung über die Beschwerde nicht zuständig war oder wenn weder das Amtsgericht noch das Beschwerdegericht zuständig waren (so genau für die vorliegende Fallkonstellation OLG Frankfurt, NJW 1980, 1808; vgl. ferner OLG Celle, NJW 73, 1710; OLG Hamm, NJW 72, 1725; OLG Karlsruhe, Die Justiz 2002, 23; OLG Koblenz, NZV 2001, 314; OLG Koblenz, NStZ-RR 2011, 211; Meyer-Goßner, 54. Aufl., § 310 Rdnr. 2).
  • KG, 02.01.2012 - 4 Ws 126/12

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die einen Wiedereinsetzungsantrag

    Andere Rechtsbeschwerdegerichte begründen zwar ihre eigene Entscheidungskompetenz (auch) für die sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung durch das unzuständige Amtsgericht, besagen aber nicht, dass das Landgericht nicht entscheiden dürfe (vgl. etwa OLG Celle NZV 1998, 258: an sich sei die Beschwerdekammer des Landgerichts zuständig; BayObLG VRS 85, 343, 344 [juris-Rn. 7] lässt die Frage, ob nicht "eigentlich das Landgericht (...) zuständig wäre", offen; auch die in einer Strafsache ergangene Entscheidung des OLG Koblenz NZV 2001, 314, 315 [juris-Rn. 9 a.E.] erkennt die Möglichkeit einer aufhebenden Entscheidung durch die Beschwerdekammer immerhin an).

    Der Senat folgt insoweit der überzeugend begründeten Entscheidung des OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 47, 48 (ebenso KG, Beschluss vom 4. August 2005 - 3 Ws 233/05 - a.A. - jeweils ohne Begründung - OLG Koblenz NZV 2001, 314, 315; Meyer-Goßner aaO, § 319 Rn. 7 i.V.m. § 346 Rn. 16 und 4).

  • OLG Koblenz, 07.12.2010 - 1 Ws 563/10

    Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen verfahrensfehlerhafter

    Ist - wie hier - ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt, so muss das Amtsgericht die Akten dem Berufungsgericht vorlegen, das gemäß § 46 Abs. 1 StPO über das Wiedereinsetzungsgesuch entscheidet und - wenn diesem nicht stattzugeben ist - die Berufung gemäß § 322 Abs. 1 Satz 1 StPO im Beschlusswege als unzulässig verwirft (Senat, Beschluss vom 13.11.2000 - 1 Ws 649/00; Meyer-Goßner a.a.O. § 319 Rn. 7 i.V.m. § 346 Rn. 4 und 16).
  • OLG Jena, 13.04.2010 - 1 Ws 108/10

    Widerruf der Strafaussetzung: Anfechtbarkeit einer Beschwerdeentscheidung

    Es kann offen bleiben, ob eine "Umdeutung" einer Beschwerdeentscheidung in eine erstinstanzliche Entscheidung in Betracht kommt, wenn das Landgericht, das auf Grund einer Beschwerde gegen einen Widerrufsbeschluss des Amtsgerichts entschieden hat, entsprechend der wahren Rechtslage tatsächlich für die Erstentscheidung über den Bewährungswiderruf zuständig gewesen wäre (vgl. KG Berlin NStZ 2007, 422; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 111; OLG Koblenz NZV 2001, 314) mit der Folge, dass der Senat als das für die Landgerichte Gera und Meiningen zuständige Beschwerdegericht in Strafvollstreckungssachen auf die in diesem Fall statthafte sofortige Beschwerde des Verurteilten nach § 309 Abs. 2 StPO in der Sache entscheiden könnte.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.04.2000 - 2 Ss OWi 646/2000, 2 Ss OWi 646/00   

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https://dejure.org/2000,21619
OLG Hamm, 18.04.2000 - 2 Ss OWi 646/2000, 2 Ss OWi 646/00 (https://dejure.org/2000,21619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.04.2000 - 2 Ss OWi 646/2000, 2 Ss OWi 646/00 (https://dejure.org/2000,21619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. April 2000 - 2 Ss OWi 646/2000, 2 Ss OWi 646/00 (https://dejure.org/2000,21619)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 314
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 20.10.2008 - 4 Ss OWi 553/08

    Rechtsbeschwerdebegründung; Unterzeichnung mit Zusatz i.V.; Unterzeichnung durch

    Nach der Rechtsprechung des Senats führt dies im Regelfall zur Unwirksamkeit der Rechtsbeschwerdebegründung, weil der in Vertretung unterzeichnende Rechtsanwalt durch den Vertreterzusatz im Zweifel deutlich macht, inhaltlich die volle Verantwortung für die Rechtsbeschwerdebegründung nicht übernommen zu haben (vgl. OLG Hamm, 2. Senat, VRS 99, 285 = NZV 2001, 314; BayObLG 1991, 2095; OLG Hamm, Senat, Beschluss vom 18. Mai 2004, 4 Ss 186/04, m.w.N.; a.A. für den Zusatz "für Rechtsanwalt ..." OLG Köln, DAR 2006, 228).
  • OLG Hamm, 24.11.2011 - 5 RVs 91/11

    Unterzeichnung der Revisionsschrift "i.V."

    Bestehen daran auch nur Zweifel, so ist die Revisionsbegründung unzulässig (OLG Hamm NZV 2001, 314; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 345 Rdnr. 16).
  • OLG Hamm, 13.07.2004 - 1 Ws 168/04

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Unterzeichung, Unterschrift des

    Bestehen daran auch nur Zweifel, ist der Klageerzwingungsantrag unzulässig (vgl. zur Revisionsbegründung BGH NStZ 2000, 211; BGHSt 25, 273; OLG Hamm, Beschluss vom 02. Oktober 2003 - 4 Ss 562/03; KG in JR 1997, 217; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 345 Rdnr. 16 m.w.N.; vgl. zur Rechtsbeschwerdebegründung gemäß §§ 79 Abs. 3 OWiG, 345 Abs. 2 StPO OLG Hamm NZV 2001, 314; BayObLG NJW 1991, 2095; vgl. zu § 172 Abs. 3 S. 2 StPO OLG Hamm NStZ-RR 2001, 300; OLG Düsseldorf NJW 1989, 3296; NJW 1990, 1002; OLG München NStZ 1984, 281).
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