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   LG München II, 08.02.2001 - 1 Qs 20/01   

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https://dejure.org/2001,16441
LG München II, 08.02.2001 - 1 Qs 20/01 (https://dejure.org/2001,16441)
LG München II, Entscheidung vom 08.02.2001 - 1 Qs 20/01 (https://dejure.org/2001,16441)
LG München II, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 1 Qs 20/01 (https://dejure.org/2001,16441)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Keine Tateinheit zwischen Fahrt unter Drogeneinfluss und gleichzeitigem Besitz von Betäubungsmitteln

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 359
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Gleichzeitigkeit im Sinne dieser Vorschrift bedeutet Tateinheit (vgl. OLG Köln NJW 1982, 296, 297; LG München II NZV 2001, 359; OLG Schleswig SchlHA 2005, 331; KK-Bohnert, OWiG, 3. Aufl., § 21 Rdn. 3).
  • OLG Köln, 05.10.2004 - 8 Ss OWi 25/04

    Prozessualer Tatbegriff bei Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinwirkung

    Nach allem vermag sich der Senat - wie schon das Amtsgericht - nicht der - auch von der Generalstaatsanwaltschaft angeführten - Auffassung des Landgerichts München II (NZV 2001, 359) anzuschließen, wonach im Falle des (zeitlichen) Zusammentreffens zwischen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Führen eines Fahrzeugs unter Drogenwirkung die Verurteilung wegen der Straftat der späteren Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nicht entgegen steht.
  • OLG Schleswig, 25.05.2004 - 1 Ss OWi 86/04

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Tatbegriff

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Ordnungswidrigkeit in Tateinheit im Sinne des § 52 StGB zu der - mutmaßlich begangenen - Straftat steht (vgl. LG München II NZV 2001, 359, 360; Göhler, OWiG , 13. A., § 21 OWiG , Rz. 3).
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