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   OLG Dresden, 24.05.2000 - 11 U 3252/99   

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https://dejure.org/2000,4890
OLG Dresden, 24.05.2000 - 11 U 3252/99 (https://dejure.org/2000,4890)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.05.2000 - 11 U 3252/99 (https://dejure.org/2000,4890)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 11 U 3252/99 (https://dejure.org/2000,4890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Schadensersatzpflicht eines Fahrzeugführers wegen Kollision mit einem aufgrund erheblicher Alkoholisierung die Straße überquerenden Fußgängers; Vertrauen des Fahrers auf die Beachtung von Lichtzeichen durch alle Verkehrsteilnehmer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVG § 17; StVG § 7
    Alleinhaftung eines unerwartet auf die Fahrbahn tretenden alkoholisierten Fußgängers L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17
    Haftung des Kraftfahrers bei einem Unfall mit einem alkoholisierten Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch bei Unfall mit betrunkenem Fußgänger haften?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 378
  • VersR 2001, 1276
  • VersR 2001, 1303 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Auch bei erheblich verkehrswidrigem Verhalten des Fußgängers ist im Regelfall nicht jeglicher Schadensersatz zu versagen (BGH VersR 1969, 373; OLG Oldenburg, VRS 69, 101 = S. 252; BGH VersR 1989, 491; OLG Köln r+s 1987, 67; OLG Düsseldorf, r+s 1987, 66; OLG Hamm r+s 1989, 396; OLG Stuttgart VersR 1980, 243: "25% trotz Rotlichtverstoß des Fußgängers"), sondern lediglich in Fällen der Unvermeidbarkeit für den Fahrzeugführer oder bei besonderen Umständen (BGH VersR 1964, 947 = VRS 27, 107: Aussteigen aus dem haltenden Fahrzeug; VersR 1966, 877: Hervortreten aus einer Lücke zwischen abgestellten Fahrzeugen; OLG Hamm, r+s 1988, 102; KG VersR 1993, 201; OLG Dresden NZV 2001, 378; KG NZV 2007, 80: Betreten der Fahrbahn von rechts).
  • OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen

    Eine abweichende Bewertung kommt nur in Betracht, wenn Sonderfälle wie etwa ein Abwarten des Fußgängers auf einer Verkehrsinsel, ein Hervortreten des Fußgängers hinter einem Verkehrsstau (OLG Hamm NZV 2000, 371) oder eine Vernachlässigung eines naheliegenden Fußgängerüberwegs (BGH NJW 1958, 1630; KG VM 1992, 27; VRS 100 [2001] 269; OLG Hamm NZV 2000, 371; OLG Dresden NZV 2001, 378) vorliegen.
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    - Eine abweichende Bewertung ist im Streitfall schon deswegen nicht veranlasst, weil Sonderfälle, wie etwa ein Abwarten der Klägerin auf einer Verkehrsinsel, ein Hervortreten hinter einem Verkehrsstau (OLG Hamm NZV 2000, 371) oder eine Vernachlässigung eines naheliegenden Fußgängerüberwegs (BGH NJW 1958, 1630; NZV 1990, 150; KG VRS 100, 269; KG VM 1992, 27; i. Ü auch dort nur hälftige Haftung; OLG Hamm NZV 2000, 371; OLG Dresden NZV 2001, 378), unstreitig nicht vorliegen.
  • LG Düsseldorf, 08.05.2009 - 7 O 241/08

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines bei Dunkelheit und Regen die Fahrbahn

    Dies ist etwa der Fall, wenn ein Fußgänger nicht die mit einer Ampel versehene Fußgängerfurt benutzt und in Nichtbeachtung des Autoverkehrs die Straße unvermittelt betritt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 24.05.2000, Az. 11 U 3252/99, Rn. 44 zitiert nach juris) oder ein dunkel gekleideter Fußgänger bei Regen und Dämmerung unachtsam die Fahrbahn überquert, er in der Mitte von einem Fahrzeug erfasst wird und der Unfall für den Autofahrer auch bei Einhaltung einer geringeren Geschwindigkeit nicht vermeidbar war (vgl. LG Hagen, Urteil vom 14.01.2005, Az. 9 O 224/03, Rn. 13 zitiert nach juris).
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