Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 25.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4329
OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01 (https://dejure.org/2001,4329)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.2001 - 1 Ss 185/01 (https://dejure.org/2001,4329)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 1 Ss 185/01 (https://dejure.org/2001,4329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Sachurteils; Rechtsbeschwerdegericht; Zurückverweisung; Verwerfung des Einspruchs; Genügende Entschuldigung

  • Judicialis

    OWiG § 74 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2
    Verwerfung des Einspruchs nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 978
  • NZV 2001, 491
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.07.2012 - 4 StR 603/11

    Verwerfung des Einspruchs des nach Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber bei dieser erneuten Änderung des § 74 Abs. 2 OWiG in Kenntnis der Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Verwerfung nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht wiederum keine dem § 329 Abs. 1 Satz 2 StPO entsprechende Regelung in die Vorschrift eingefügt hat, kann daher weiterhin geschlossen werden, dass die Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach Aufhebung des ersten Sachurteils in der Rechtsbeschwerdeinstanz und die Verwerfung der Berufung bzw. des Einspruchs gegen einen Strafbefehl unterschiedlich geregelt bleiben sollen (so auch OLG Köln, VRS 98 (2000), 217, 219; OLG Stuttgart, NJW 2002, 978, 979; OLG Brandenburg, VRS 117 (2009) 102; OLG Hamm, Beschluss vom 22. März 2012 - 3 RBs 68/12, veröffentlicht bei juris; zustimmend Seitz in Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 74 Rn. 24; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, Stand März 2011, § 74 Rn. 13; Bohnert, OWiG, 3. Aufl., § 74 Rn. 22; aA KK-Senge, OWiG, 3. Aufl., § 74 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 02.11.2006 - 4 Ss OWi 742/06

    Verwerfung; Einspruch; vorangegangene Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs;

    Ob nach Aufhebung eines Sachurteils durch das Rechtsbeschwerdegericht die Verwerfung des Einspruchs bei unerlaubter Abwesenheit des Betroffenen zulässig ist, wird unterschiedlich beurteilt (vgl. zum Meinungsstand Göhler, OWiG, 14. Auflage, § 74 Rdnr. 24; KK-OWiG-Senge, OWiG, 2. Auflage, § 74 Rdnr. 21; OLG Stuttgart, VRS 101, 128 ff., OLG Köln, VRS 98, 217 ff., , jeweils m.w.N. ).

    Diese Frage ist aber, soweit ersichtlich, bisher obergerichtlich nur für den Fall entschieden worden, daß das vorangegangene Urteil insgesamt aufgehoben worden ist (vgl. OLG Stuttgart, VRS 101, 128 ff.; OLG Köln VRS 98, 217 ff.; OLG Stuttgart, NJW 2002, 978 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2006 - 2 Ss OWi 12/06

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts wegen Verstoß gegen das

    Dies erscheint nicht hinnehmbar [vgl. OLG Stuttgart (mit ausführlicher Begr. ) NJW 2002, 978 ff = NZV 2001, 491 f = VRS 101, 128 ff ; ebenso OLG Köln NStZ-RR 2000, 87, 88 = VRS 98, 217, 219 f - jew. m.w.Nachw. -).
  • OLG Hamm, 22.03.2012 - 3 RBs 68/12

    Verwerfungsurteil nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das

    Diese Rechtsprechung gilt nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch noch nach der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und andere Gesetze vom 26. Januar 1998 zumindest in den Fällen, in denen - wie hier - das vorangegangene Urteil insgesamt aufgehoben und das aufgehobene Urteil nicht zu Gunsten des Betroffenen von den Rechtsfolgen des Bußgeldbescheides abgewichen war (vgl. OLG Celle, NZV 2012, 44; OLG Köln NStZ-RR 2000, 87; OLG Stuttgart NJW 2002, 978; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2007, 318).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2008 - 2 Ss OWi 85 B/07

    Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid mangels persönlichen

    Ob solches zulässig ist, war bei Geltung des § 74 Abs. 2 OWiG a.F., d.h. vor der Änderung der Vorschrift durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I, 156), umstritten (vgl. dazu OLG Stuttgart NJW 2002, 978 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5825
OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01 (https://dejure.org/2001,5825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01 (https://dejure.org/2001,5825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 2 Ss OWi 531/01 (https://dejure.org/2001,5825)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Verwerfung des Einspruchs, Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung, Nichterscheinen des Verteidigers

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens des Verteidigers des entpflichteten Betroffenen im Bußgeldverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Einspruchs; Ausbleiben des Betroffenen; Genügende Entschuldigung; Nichterscheinen des Verteidigers; Bußgeldbescheid

  • Judicialis

    OWiG § 74

  • rechtsportal.de

    OWiG § 74
    Verwerfung des Einspruchs; Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung; Nichterscheinen des Verteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    OWi-Verfahren - Keine Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Verteidigers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    OWi-Verfahren - Keine Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Verteidigers

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 491
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 30.06.2015 - 5 RBs 84/15

    Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des vom persönlichen Erscheinen entbundenen

    Der (bevollmächtigte) Verteidiger ist nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (Anschluss an OLG Hamm, NZV 2001, 491).

    Der (bevollmächtigte) Verteidiger ist zudem auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (vgl. OLG Hamm, NZV 2001, 491).

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des

    Dass auch der Verteidiger des Betroffenen nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist, ist unerheblich, da § 73 Abs. 3 OWiG den Betroffenen nicht verpflichtet, sich durch einen bevollmächtigten Verteidiger vertreten zu lassen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 491; OLG Köln NZV 2004, 655; OLG Jena VRS 106, 301).
  • OLG Jena, 01.12.2003 - 1 Ss 40/03

    Bußgeldverfahren, Verwerfungsurteil, persönliches Erscheinen

    Zudem ist der (bevollmächtigte) Verteidiger auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen mit der Folge, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen werden muss, wenn der Verteidiger nicht erscheint (vgl. OLG Hamm, ZfS 2002, 44).
  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ss OWi 612/05

    Einspruchsverwerfung; Entbindung vom persönlichen Erscheinen; Fortsetzungstermin;

    Zudem ist der (bevollmächtigte) Verteidiger auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht entbundenen Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen mit der Folge, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen werden muss, wenn der Verteidiger nicht erscheint (vgl. OLG Hamm, zfs 2002, 44; Thüringer OLG, VRS 106, 301).
  • OLG Jena, 10.10.2003 - 1 Ss 220/03

    Bußgeldverfahren, Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, Verfahrensrüge

    Will er mit der Rechtsbeschwerde geltend machen, dass das Gericht einem Antrag nach § 73 Abs. 2 OWiG hätte folgen und ihn von der Pflicht zum Erscheinen entbinden müssen, so muss der Beschwerdeführer genau darlegen, dass sämtliche Voraussetzungen der Vorschrift gegeben sind und dass der Tatrichter unter keinen Umständen von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachaufklärung hätte erwarten dürfen (vgl. KG, Beschluss vom 06.02.2001 bei Juris; Senatsbeschluss vom 20.08.2001, ZfS 2002, 44).
  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 2 RBs 146/10

    Unzulässigkeit der Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach

    - III - 5 RBs 103/10 - OLG Köln, DAR 2005, 229; OLG Hamm, DAR 2001, 519; Göhler, OWiG, 15. Auflg., § 74 Rdn. 19).
  • BayObLG, 25.08.2021 - 201 ObOWi 1075/21

    Voraussetzungen für Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG

    Die Abwesenheit des geladenen Verteidigers kann unter keinen Umständen zur Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG führen (OLG Hamm, Beschl. v. 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01 bei juris).
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