Rechtsprechung
VG Braunschweig, 26.04.2001 - 6 A 447/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Anfechtbarkeit von Mitteilungen gem StVG § 28 Abs 4; Rechtskraftbeginn; Rücknahme des Rechtsmittels
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 28 Abs. 1 StVG; § 28 Abs. 3 StVG; § 28 Abs. 4 StVG; § 29 StVG; § 25 Abs. 2 S. 1 StVG
Mitteilung eines unzutreffenden Datums für den Beginn der Rechtskraft an das Kraftfahrtbundesamt im Rahmen der Mitteilung über eine begangene Ordnungswidrigkeit; Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h; Beurteilung der Eignung und der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitteilung eines unzutreffenden Datums für den Beginn der Rechtskraft an das Kraftfahrtbundesamt im Rahmen der Mitteilung über eine begangene Ordnungswidrigkeit; Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h; Beurteilung der Eignung und der ...
- archive.org
Punkte - Zur Frage inwieweit Mitteilungen an das Register als Verwaltungsakt anzusehen ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 26.04.2001 - 6 A 447/00
- OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 484
- NZV 2001, 535
- NZV 2001, 536
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des …
Auszug aus VG Braunschweig, 26.04.2001 - 6 A 447/00
Die Eintragung von Entscheidungen (Verurteilungen, Bußgeldbescheiden usw.) im Verkehrszentralregister, die das Bundesamt grundsätzlich vorzunehmen hat, ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil vom 20.05.1987 - 7 C 83/84 - NJW 1988, 87 ff.; Jagow, NZV 1989, 7,9;… Jagusch/Hentschel, aaO, § 4 StVG Rn 19 jew. m.w.N.).Die Mitteilung nach § 28 Abs. 4 StVG ist eine behördeninterne Übermittlung der in § 28 Abs. 3 StVG genannten Daten, die ebenso wie die sich dann anschließende Eintragung im Verkehrszentralregister unmittelbare Rechtsfolgen für den Verkehrsteilnehmer nicht auslöst (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.05.1987, aaO, NJW 1988, 87 f.).
Gerade weil die Eintragung in das Verkehrszentralregister keine Tatbestandswirkung besitzt, sind Gerichte und Behörden verpflichtet, solchen Rügen nachzugehen und fehlerhafte Eintragungen gegebenenfalls unberücksichtigt zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.05.1987, aaO, NJW 1988, 87, 89).
Die Frage der Zulässigkeit kann letztlich dahinstehen (offengelassen auch von BVerwG, Urteil vom 20.05.1987 aaO, NJW 1988, 87, 89), weil die Klage auch sachlich nicht begründet ist.
- OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01
Mindestanforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrundes im …
Auszug aus VG Braunschweig, 26.04.2001 - 6 A 447/00
(Bestätigt: OVG Lüneburg, Beschl. vom 19.6.01,12 LA 2108/01).
- OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 4 VAs 12/05
Datenmitteilung: Rechtsweg für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit …
Zwar stellen nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwGE 77, 268; OVG Lüneburg DAR 2001, 471; Thüringer OVG NJW 2003, 2770; VG Braunschweig NZV 2001, 535) Mitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt und Eintragungen von verkehrsrechtlichen Entscheidungen im Verkehrszentralregister keine anfechtbaren Verwaltungsakte dar, da diese keine unmittelbaren Rechtswirkungen nach sich ziehen würden, sondern lediglich als Tatsachengrundlage zur Vorbereitung von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und Gerichte dienten. - OLG Jena, 13.07.2006 - 1 VAs 6/05
Justizverwaltungsakt
Würde diese Datenübermittlung Regelungscharakter entfalten und käme ihr somit Verwaltungsaktqualität zu (verneinend schon immer die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 77, 268 [BVerwG 20.05.1987 - BVerwG 7 C 83.84] ; OVG Lüneburg DAR 2001, 471 [OVG Niedersachsen 19.06.2001 - 12 LA 2108/01] ; Thüringer OVG NJW 2003, 2770 [OVG Thüringen 12.03.2003 - 2 EO 688/02] ; VG Braunschweig NZV 2001, 535), hätte es der Einführung des § 22 EGGVG nicht bedurft.