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OLG Hamm, 22.09.1999 - 13 U 134/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung von auf einem angemieteten Lagerplatz abgestellten Neufahrzeugen; Beschädigung der abgestellten Neufahrzeuge durch Roststaub vom Nachbargrundstück
Verfahrensgang
- LG Essen, 12.03.1998 - 18 O 195/95
- OLG Hamm, 22.09.1999 - 13 U 134/98
Papierfundstellen
- NZV 2001, 84
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87
Haftung des Halters eines Streufahrzeugs
Auszug aus OLG Hamm, 22.09.1999 - 13 U 134/98
Dieses Haftungsmerkmal ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entsprechend dem Schutzzweck der Vorschrift weit auszulegen (BGHZ 105, 65, 66). - BGH, 23.05.1978 - VI ZR 150/76
Einfüllen von Öl - § 7 StVG, Betriebsgefahr
Auszug aus OLG Hamm, 22.09.1999 - 13 U 134/98
Erforderlich ist allerdings, daß ein Zusammenhang mit der Bestimmung des Kraftfahrzeugs als einer der Fortbewegung und dem Transport dienenden Maschine besteht; eine Haftung nach § 7 StVG entfällt daher, wo die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (BGHZ 71, 212). - OLG Brandenburg, 20.05.1998 - 13 U 23/97
Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels; Möglichkeit der …
Auszug aus OLG Hamm, 22.09.1999 - 13 U 134/98
Richtig ist, daß der Senat in einem früheren Rechtsstreit (18 O 208/95 LG Essen = 13 U 23/97 OLG Hamm) die Unfallschilderung des Beklagten zu 1), der auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wurde, für nicht plausibel gehalten und den Unfall als nicht bewiesen angesehen hat.
- OLG Köln, 06.12.2018 - 3 U 49/18
Schadensersatz nach Unfall mit elektrischem Hubwagen beim Beladen eines LKW
Zu fordern ist lediglich ein unmittelbarer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Bestimmung des Kraftfahrzeugs als einer der Fortbewegung und dem Transport dienenden Maschine (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 84; BGHZ 208, 140; BGHZ 105, 65).Dies ist jedenfalls unzweifelhaft, sofern das Entladen mit Hilfe einer speziellen Entladevorrichtung des Kraftfahrzeuges selbst erfolgt (vgl. BGHZ 105, 65; BGHZ 208, 140; OLG Hamm NZV 2001, 84).
- OLG Celle, 01.12.1999 - 13 U (Kart) 134/98
Zuckerrüben; Rübenlieferrechte; Zückerrübenanlieferungsrecht
13 U 134/98 (Kart) 18 O 202/97 LG Hannover.