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   OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99   

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https://dejure.org/2000,4105
OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99 (https://dejure.org/2000,4105)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2000 - 6 U 239/99 (https://dejure.org/2000,4105)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2000 - 6 U 239/99 (https://dejure.org/2000,4105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines betrunkenen Unfallfahrers für die Behandlungskosten der durch die Unfallfahrt verletzten Beifahrer; Grundsätze der wechselseitigen Haftung eines oder mehrerer Beteiligter für eine Schädigung aus gemeinschaftlichem gefährlichen Handeln; Anspruchskürzung ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 254
    Wechselseitige Haftung bei einem Unfall mit einem gestohlenen Kraftwagen nach gemeinsamer "Zechtour"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1624
  • NZV 2001, 86
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84

    Zur Höhe des immateriellen Schadens bei Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    Deswegen ist auch den Kraftfahrzeugführern, die von solchen Beifahrern - etwa Ehegatten oder Mitgesellschaftern - auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, denen gegenüber sie an sich haftungspreviligiert sind, die Berufung auf den in diesen Verhältnissen geltenden milderen Haftungsmaßstab versagt worden (vgl. BGHZ 46, 313; 53, 352; 61, 101; zur besonderen Verantwortung des Fahrzeugführers vgl. auch BGH VersR 85, 965).

    Der BGH hat die Bewertung des Mitverschuldens des Beifahrers mit 1/2 in einem Fall (VersR 85, 965) als zu hoch angesehen, der dem vorliegenden nicht vergleichbar war.

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    Für die wechselseitige Haftung eines oder mehrerer Beteiligter für eine Schädigung aus gemeinschaftlichem gefährlichen Handeln hat der BGH (vgl. BGHZ 34, 355; VersR 86, 578 mit kritischer Stellungnahme von Dunz, VersR 88, 4) folgende Grundsätze aufgestellt, dessen sich der Senat angeschlossen hat (vgl. r + s 95, 58):.
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1988 - 14 U 147/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    In den meisten zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hat das Mitverschulden des Beifahrers, dem wegen des Mitfahrens bei einem angetrunkenen Fahrer zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen war, je nach den Umständen des Einzelfalles zu Anspruchskürzungen zwischen 25 % und 50 % geführt (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - VersR 97, 126: 1/4; OLG Celle, VersR 82, 960: 1/4; OLG Oldenburg, VersR 98, 1390: 1/3; OLG Koblenz, VersR 89, 405: 1/3; OLG Frankfurt; VersR 80, 287: 1/3; OLG Karlsruhe, VersR 90, 318: 2/5; OLG Koblenz, VersR 80, 238: 1/2; vgl. hierzu auch Berger, VersR 92, 168, 170).
  • OLG Koblenz, 21.12.1987 - 12 U 297/87

    Verkehrsunfall; Mitverschulden; Fahruntüchtig; Alkohol

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    In den meisten zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hat das Mitverschulden des Beifahrers, dem wegen des Mitfahrens bei einem angetrunkenen Fahrer zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen war, je nach den Umständen des Einzelfalles zu Anspruchskürzungen zwischen 25 % und 50 % geführt (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - VersR 97, 126: 1/4; OLG Celle, VersR 82, 960: 1/4; OLG Oldenburg, VersR 98, 1390: 1/3; OLG Koblenz, VersR 89, 405: 1/3; OLG Frankfurt; VersR 80, 287: 1/3; OLG Karlsruhe, VersR 90, 318: 2/5; OLG Koblenz, VersR 80, 238: 1/2; vgl. hierzu auch Berger, VersR 92, 168, 170).
  • BGH, 18.06.1973 - III ZR 207/71

    Begründetheit eines Schmerzensgeldanspruchs unter Eheleuten;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    Deswegen ist auch den Kraftfahrzeugführern, die von solchen Beifahrern - etwa Ehegatten oder Mitgesellschaftern - auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, denen gegenüber sie an sich haftungspreviligiert sind, die Berufung auf den in diesen Verhältnissen geltenden milderen Haftungsmaßstab versagt worden (vgl. BGHZ 46, 313; 53, 352; 61, 101; zur besonderen Verantwortung des Fahrzeugführers vgl. auch BGH VersR 85, 965).
  • BGH, 11.03.1970 - IV ZR 772/68

    Haftung eines Ehegatten für die Verletzung des anderen im Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    Deswegen ist auch den Kraftfahrzeugführern, die von solchen Beifahrern - etwa Ehegatten oder Mitgesellschaftern - auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, denen gegenüber sie an sich haftungspreviligiert sind, die Berufung auf den in diesen Verhältnissen geltenden milderen Haftungsmaßstab versagt worden (vgl. BGHZ 46, 313; 53, 352; 61, 101; zur besonderen Verantwortung des Fahrzeugführers vgl. auch BGH VersR 85, 965).
  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95

    Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    In den meisten zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hat das Mitverschulden des Beifahrers, dem wegen des Mitfahrens bei einem angetrunkenen Fahrer zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen war, je nach den Umständen des Einzelfalles zu Anspruchskürzungen zwischen 25 % und 50 % geführt (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - VersR 97, 126: 1/4; OLG Celle, VersR 82, 960: 1/4; OLG Oldenburg, VersR 98, 1390: 1/3; OLG Koblenz, VersR 89, 405: 1/3; OLG Frankfurt; VersR 80, 287: 1/3; OLG Karlsruhe, VersR 90, 318: 2/5; OLG Koblenz, VersR 80, 238: 1/2; vgl. hierzu auch Berger, VersR 92, 168, 170).
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84

    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    Für die wechselseitige Haftung eines oder mehrerer Beteiligter für eine Schädigung aus gemeinschaftlichem gefährlichen Handeln hat der BGH (vgl. BGHZ 34, 355; VersR 86, 578 mit kritischer Stellungnahme von Dunz, VersR 88, 4) folgende Grundsätze aufgestellt, dessen sich der Senat angeschlossen hat (vgl. r + s 95, 58):.
  • BGH, 20.12.1966 - VI ZR 53/65

    Sorgfaltspflichten des Gesellschafters beim Lenken eines Kfz

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    Deswegen ist auch den Kraftfahrzeugführern, die von solchen Beifahrern - etwa Ehegatten oder Mitgesellschaftern - auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, denen gegenüber sie an sich haftungspreviligiert sind, die Berufung auf den in diesen Verhältnissen geltenden milderen Haftungsmaßstab versagt worden (vgl. BGHZ 46, 313; 53, 352; 61, 101; zur besonderen Verantwortung des Fahrzeugführers vgl. auch BGH VersR 85, 965).
  • OLG Celle, 19.03.1981 - 5 U 132/80
    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    In den meisten zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hat das Mitverschulden des Beifahrers, dem wegen des Mitfahrens bei einem angetrunkenen Fahrer zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen war, je nach den Umständen des Einzelfalles zu Anspruchskürzungen zwischen 25 % und 50 % geführt (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - VersR 97, 126: 1/4; OLG Celle, VersR 82, 960: 1/4; OLG Oldenburg, VersR 98, 1390: 1/3; OLG Koblenz, VersR 89, 405: 1/3; OLG Frankfurt; VersR 80, 287: 1/3; OLG Karlsruhe, VersR 90, 318: 2/5; OLG Koblenz, VersR 80, 238: 1/2; vgl. hierzu auch Berger, VersR 92, 168, 170).
  • OLG Frankfurt, 13.06.1979 - 7 U 4/79
  • OLG Koblenz, 23.10.1978 - 12 U 142/77
  • OLG Oldenburg, 26.06.1997 - 8 U 210/96

    Mitveschulden des Beifahrers bei einer Trunkenheitsfahrt

  • OLG Braunschweig, 24.06.2021 - 7 U 1404/19

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Höhe der Haftungsquote; Befahren eines

    Das OLG Hamm hat in einer Entscheidung eine hälftige Mithaftung des Beifahrers angenommen, wobei der Sachverhalt die Besonderheit hatte, dass Fahrer und Beifahrer zuvor eine gemeinsame Zechtour unternommen hatten und ein nicht angemeldetes und nicht versichertes Fahrzeug für die Heimfahrt gemeinschaftlich gestohlen hatten ( OLG Hamm, Urteil vom 16.03.2000, Az.: 6 U 239/99 , Rn 16, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 08.05.2006 - 13 U 190/05

    Dem fahruntüchtigen Fahrer kommt eine größere Verantwortung an dem

    Demgegenüber ist der OLG Hamm NJW-RR 2000, 1624 zugrundeliegende Fall anders; dort liegt der Alkoholfahrt ein in Mittäterschaft begangener Diebstahl eines Fahrzeuges nach einer Zechtour zugrunde, der eine gleiche Verantwortungszumessung rechtfertigt.
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