Rechtsprechung
   OLG Jena, 12.09.2000 - 3 U 249/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15600
OLG Jena, 12.09.2000 - 3 U 249/00 (https://dejure.org/2000,15600)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.09.2000 - 3 U 249/00 (https://dejure.org/2000,15600)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. September 2000 - 3 U 249/00 (https://dejure.org/2000,15600)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,15600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 839
    Räum- und Streupflicht der öffentlichen Hand für innerörtliche Straßen und für öffentliche Parkplätze - Gegenstand, Umfang, Grenzen

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 225/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Das Berufungsgericht ist - unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 21. Januar 1982 (III ZR 80/81, VersR 1982, 299; siehe auch OLG Karlsruhe VersR 1976, 346; OLG Hamm OLGR 1995, 268, 269; Thüringisches OLG ZfS 2001, 11, 12; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 99; OLG Brandenburg LKV 2005, 40) - davon ausgegangen, dass eine Streu- und Räumpflicht eine allgemeine Glättebildung und nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen voraussetzt.
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Handlungen des Verkehrssicherungspflichtigen nach einem Schadenereignis sind nicht geeignet, die Frage zu beantworten, ob objektiv eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorlag, zumal sich der Verkehrssicherungspflichtige zu Sicherungsmaßnahmen über das eigentlich geschuldete Maß hinaus veranlasst sehen kann - schon aus "Imagegründen" oder um öffentlichem Druck vorzubeugen, aber auch, um künftig nicht die Unannehmlichkeiten (weiter unberechtigter) Inanspruchnahme tragen zu müssen (so die offenbar einhellige neuere obergerichtliche Rechtsprechung, neben dem Urteil des OLG München vom 16.09.2010, 1 U 3515/10 Rn. 12 in Juris etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.01.2012, 4 U 480/10 Rn. 45 in Juris; für überobligatorische Maßnahmen im Bereich der Räum- und Streupflicht etwa OLG Brandenburg OLGR 1995, 232, 233 = VersR 1995, 439 m.w.N.; OLG Jena NZV 2001, 87, 88 m.w.N.; OLG Frankfurt NJW 1988, 2546, 2547; aus der Literatur Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, 2. Aufl., Rn. 473).
  • LG Gera, 29.07.2005 - 2 O 2235/03

    Voraussetzungen eines materiellen und immateriellen Schadensersatzanspruchs aus

    Nach der st. Rspr. des BGH und des Thüringer OLG besteht eine winterliche Räum- und Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen, wobei die Streupflicht stets eine allgemeine Straßenglätte voraussetzt (BGHZ 31, 73; 40, 379; 112, 74; BGH MDR 1998, 402; OLG Jena NZV 2001, 87).

    Die höchst- und obergerichtliche Rspr. nimmt daher eine Gefährlichkeit im haftungsrechtlichen Sinne zum Beispiel bei starken Gefällstrecken an (BGHZ 112, 74; OLG Jena NZV 2001, 87 jeweils m.w.N.).

  • OLG Jena, 21.01.2009 - 4 U 341/08

    Zur Räum- und Streupflicht innerörtlicher Straßen bei starkem Schneefall

    Das Merkmal der Verkehrswichtigkeit erfüllen in der Regel nur verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und städtische Hauptverkehrsstraßen (OLG Jena NZV 2001, 87).
  • LG Rostock, 26.04.2007 - 4 O 260/06

    Amtshaftungsanspruch: Passivlegitimation eines Amtes in Mecklenburg-Vorpommern

    Eine Räum- und Streupflicht für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht nach ständiger Rechtsprechung indes nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen (vgl. BGH a.a.O.; NZV 1998, 199; OLG Jena, NZV 2001, 87; Staudinger-Hager, a.a.O., § 823 Rn. E 132 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.07.2018 - 11 U 63/18

    Umfang der Pflicht des Straßenbaulastträgers zur Reinigung des Gehwegs einer

    Dabei ist seit langem anerkannt, dass im Bereich geschlossener Ortschaften die Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Glätte zu bestreuen sind (BGH MDR 1998, 402, 403; BGH VersR 1991, 665; OLG Jena NZV 2001, 87; OLG Hamburg OLGR 2000, 224, 225).
  • KG, 26.04.2002 - 9 U 9585/00

    Amtspflichten der Gemeinde zur Räumung bei winterlichen Straßenverhältnissen

    Für den hier in Rede stehenden Bereich innerhalb geschlossener Ortschaften ist insoweit seit langem allgemein anerkannt, dass die Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Glätte zu bestreuen sind (BGH, MDR 1998, 402, 403; NJW 1991, 33, 34; OLG Jena NZV 2001, 87; Hanseatisches OLG, OLGR 2000, 224, 225; OLG Jena NZV 2001, 87; KG, OLGR 1994, 160, 161).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht