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OLG Hamm, 17.08.2001 - 2 Ss OWi 730/2001, 2 Ss OWi 730/01 |
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OLG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2001 - 2 Ss OWi 730/2001, 2 Ss OWi 730/01 (https://dejure.org/2001,7876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. August 2001 - 2 Ss OWi 730/2001, 2 Ss OWi 730/01 (https://dejure.org/2001,7876)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Rechtsbeschwerde, Begründung der Verfahrensrüge, Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung, Entbindung vom Erscheinen, Verwerfung des Einspruchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbeschwerde; Begründung der Verfahrensrüge; Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung; Entbindung vom Erscheinen; Verwerfung des Einspruchs
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 73; StPO § 344
Rechtsbeschwerde; Begründung der Verfahrensrüge; Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung; Entbindung vom Erscheinen; Verwerfung des Einspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2002, 100
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12
Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den …
Mit der Rechtsbeschwerde müssen die entsprechenden Tatsachen, soweit sie sich nicht aus dem Urteil selbst ergeben, dem Rechtsbeschwerdegericht unterbreitet werden (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 100). - OLG Hamm, 14.12.2005 - 2 Ss OWi 769/05
Verwerfungsurteil; genügende Entschuldigung; Urlaubsreise; Buchung in Kenntnis …
Auch ein solcher Verstoß kann nur mit einer den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG genügenden Verfahrensrüge geltend gemacht werden (zu vgl. Senatsbeschluss vom 17.08.2001 - 2 Ss OWi 730/01 -). - OLG Hamm, 26.03.2002 - 3 Ss OWi 154/02
Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleiben des Betroffenen, Rechtsbeschwerde, …
Bereits dies steht einer ausreichenden Substantiierung der Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO entgegen (OLG Hamm, 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 17.08.2001 - 2 Ss OWi 730/01 - 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 15.02.2000 - 4 Ss OWi 88/00 OLG Hamm).