Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4091
OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00 (https://dejure.org/2001,4091)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.09.2001 - 24 U 22/00 (https://dejure.org/2001,4091)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. September 2001 - 24 U 22/00 (https://dejure.org/2001,4091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsbegründende Kausalität bei Halswirbelsäulenverletzung; Auffahrunfälle mit kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderung unterhalb der sogenannten "Harmlosigkeitsgrenze" von 10 km/h; Umstände des Einzelfalles; Verpflichtung des Tatrichters zur Einholung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286 § 287

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00
    Maßstab für den zu führenden Vollbeweis ist § 286 ZPO (BGH, NJW 1993, 201; KG, NJW 2000, 877, 878; Grimm, Unfallversicherung - 3. Auflage, § 1 Rdnr. 45).

    Ebensowenig gelten die Regeln des Anscheinsbeweises, da es um die Beurteilung individuell geprägter Geschehensabläufe geht (KG, NJW 2000, 877, 878).

    Bei Auffahrunfällen mit einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung unterhalb der sogenannten Harmlosigkeitsgrenze geht die überwiegende Rechtssprechung schon aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung davon aus, daß die haftungsbegründende Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung fehlt (KG, NJW 2000, 877; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1999, 990; OLG Hamm, NJW 2000, 878; OLG Hamm, ZfSch. 2001, 160; OLG Hamm, Schaden - Praxis 2001, 14).

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00
    Zwar hat der Tatrichter grundsätzlich die Verpflichtung, bei widersprechenden Privatgutachten ein gerichtliches Gutachten einzuholen (BGH, NJW 1993, 2382, 2383).

    Im Gegensatz zu dem Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.1993 (NJW 1993, 2382) zugrunde lag, hat der Beklagte vorliegend auch nicht beantragt, ergänzend ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen.

  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00
    Bei Auffahrunfällen mit einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung unterhalb der sogenannten Harmlosigkeitsgrenze geht die überwiegende Rechtssprechung schon aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung davon aus, daß die haftungsbegründende Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung fehlt (KG, NJW 2000, 877; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1999, 990; OLG Hamm, NJW 2000, 878; OLG Hamm, ZfSch. 2001, 160; OLG Hamm, Schaden - Praxis 2001, 14).

    Außerdem wird zur Begründung angeführt, daß - vor allem bei älteren Geschädigten - die degenerative Bandscheibeveränderungen weit verbreitet seien (OLG Hamm, Versicherungsrecht 1999, 990).

  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 9 U 107/97

    Auschluss einer Verletzung der Halswirbelsäule im Falle einer im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00
    Bei Auffahrunfällen mit einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung unterhalb der sogenannten Harmlosigkeitsgrenze geht die überwiegende Rechtssprechung schon aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung davon aus, daß die haftungsbegründende Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung fehlt (KG, NJW 2000, 877; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1999, 990; OLG Hamm, NJW 2000, 878; OLG Hamm, ZfSch. 2001, 160; OLG Hamm, Schaden - Praxis 2001, 14).
  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00
    Etwaige psychisch veranlasste Unfallfolgen sind - entgegen der Ansicht des Beklagten (Berufungserwiderung Seite 34 f.) nicht zu eliminieren, soweit sie unfallbezogen sind (BGH, NJW 1993, 1523).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 157/91

    Beweispflicht in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00
    Maßstab für den zu führenden Vollbeweis ist § 286 ZPO (BGH, NJW 1993, 201; KG, NJW 2000, 877, 878; Grimm, Unfallversicherung - 3. Auflage, § 1 Rdnr. 45).
  • LG Augsburg, 30.12.1999 - 4 S 228/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00
    Zum anderen rechnet der Scooter-Fahrer mit Stößen, während die Krafteinwirkungen bei einem Auffahrunfall regelmäßig überraschend erfolgen (vergleiche insoweit völlig zurecht LG Augsburg, NJW 2000, 880, 881).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00
    Es genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit, der etwaigen restlichen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, NJW 1993, 935, 937; BGH, NJW 1999, 486, 488).
  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 216/97

    Auslegung einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00
    Es genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit, der etwaigen restlichen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, NJW 1993, 935, 937; BGH, NJW 1999, 486, 488).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Bei der Prüfung, ob ein Unfall eine Halswirbelsäulenverletzung verursacht hat, sind stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (OLG Hamm, NZV 2001, 468, 469; OLG Celle, OLG-Report 2002, 81; OLG Frankfurt, NZV 2002, 120).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Das erkennende Gericht ist insoweit auch mit der wohl herrschenden Rechtsprechung ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; KG Berlin , NZV 2006, Seiten 145 f. = VersR 2006, Seiten 1233 f.; OLG Köln , VRS Band 110, Seiten 170 ff. = DAR 2006, Seiten 325 ff.; KG Berlin , NZV 2006, Seiten 146 f. = VRS Band 110, Seiten 1 ff.; OLG Hamm , VersR 2002, Seiten 992 ff. = NZV 2001, Seiten 468 ff.; OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81 ) der Meinung, dass die Aussagekraft von Studien mit freiwilligen Personen teilweise bezweifelt werden muss, da sie nicht unter realen Bedingungen stattfinden und sich die Probanden auf die Kollision durch Anspannen der Muskulatur und eine optionale Sitzposition bzw. Körperhaltung einstellen könne ( AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

    Bei realen Verkehrsunfällen verhält es sich jedoch ganz im Gegenteil so, dass die Fahrzeuginsassen von der Kollision in der Regel überrascht werden und sich zumeist nicht in einer optimalen Sitzposition befinden ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; LG Lübeck , ZfSch 2000, Seite 436; OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; LG Saarbrücken , ZfSch 2002, Seiten 131 f.; LG Bonn , DAR 2003, Seite 72; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ) auch wenn in der Literatur weiterhin - soweit dem Gericht ersichtlich - keine Studien vorliegen, die die Hypothese der erhöhten Verletzungsanfälligkeit der HWS bzw. LWS eines Insassen in einer sogenannten "Out of Position" (abweichende Sitz- oder Kopfposition) zum Zeitpunkt einer Heckkollision beweisen und die hierzu veröffentlichten Untersuchungen - die diese Thematik betreffen - teilweise sogar gegen einen solchen Zusammenhang sprechen ( vgl. u. a.: Dr. med. M. Domes , NZV 2009, Seiten 166 ff.; I. Mazzotti, T. M. Kandaouroff, W. H. M. Castro , NZV 2004, Seiten 561 ff. ).

    Bei diesen Zusammenstößen im Autoscooter sind die Insassen aber im besonderen Maße darauf gefasst, dass es zu derlei Kollisionen kommt und etwa durch Anspannung der Muskulatur darauf auch teilweise vorbereitet ( OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; LG Augsburg , NJW 2000, Seite 880; AG Bremen, DAR 2003, Seiten 76 ff. ).

    Das erkennende Gericht schließt sich jedoch aufgrund der berechtigten Zweifel an einer sogenannten "Harmlosigkeitsgrenze" bei 15 km/h insofern der nunmehr wohl herrschenden Rechtsauffassung an, welche der Überzeugung ist, das keines Falls wissenschaftlich hinreichend abgesichert ist, das Differenzgeschwindigkeiten zwischen 5 km/h und 15 km/h dem Nachweis einer HWS-Verletzung im konkreten Einzelfall von vornherein entgegen stehen ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Hamm , NZV 2001, Seiten 468 f.; OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81; OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; OLG Bamberg , NZV 2001, Seite 470; AG Rüdesheim , Schaden-Praxis 2008, Seiten 395 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

    Vielmehr ist eine pauschale Betrachtungsweise in diesem Geschwindigkeitsbereich abzulehnen und bedarf es einer Einzelfallbetrachtung sowohl auch und gerade bzgl. der haftungsbegründeten Kausalität unter Einbeziehung aller relevanten Umstände ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Hamm , NZV 2001, Seiten 468 f.; OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81; OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; OLG Bamberg , NZV 2001, Seite 470; AG Rüdesheim , Schaden-Praxis 2008, Seiten 395 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

    Indes weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass eine sogenannte Harmlosigkeitsgrenze in Form einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 10 km/h ungeeignet ist, um eine Verletzung der Halswirbelsäule trotz entgegenstehender konkreter Hinweise auf eine entsprechende Verletzung generell auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 2008 - VI ZR 274/07 - NJW 2008, 2845; OLG Celle, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 14 U 102/00 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 24 U 131/12 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 07. September 2001 - 24 U 22/00 - zitiert nach juris).

    Insofern können für die Unfallursächlichkeit einer HWS-Verletzung nach dem Unfall erstmals aufgetretene, ärztlich festgestellte dauerhafte Beschwerden sprechen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 12 U 159/22 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 07. September 2001 - 24 U 22/00 - zitiert nach juris).

  • LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02

    Erbringen des Vollbeweises für die erlittenen Verletzungen und die Ursächlichkeit

    Gegen eine solche pauschale Betrachtungsweise auf der Grundlage eingeholter Gutachten wenden sich andere Gerichte, vielmehr komme es stets auf die Umstände des Einzelfalles an, die insoweit festgestellt werden müssten, wobei in diesem Bereich aber strenge Voraussetzungen an die Beweisführung und Beweiswürdigung zu stellen sind (vgl. dazu: OLG Frankfurt NZV 2002, 120ff (24.S.); LG Augsburg NJW-RR 2002, 752 ff).

    Was sollte ein Sachverständiger jetzt noch feststellen, zumal auch damals bei der Erstuntersuchung konkret im Bereich der Halswirbelsäule objektivierbare Befunde nicht festgestellt oder gesichert wurden (dies war z. Bsp. im Fall des OLG Frankfurt NZV 2002, 120 ff dort anders und dort wurde auch weitere individuelle Einzelheiten konkret festgestellt).

  • OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 117/03

    Anspruch auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aufgrund eines bei

    Es mehrt sich in Schrifttum und Rechtsprechung die Annahme, dass es auch unterhalb der Harmlosigkeitsgrenze zu unfallbedingten HWS-Verletzungen kommen kann (OLG Frankfurt NZV 2002, 120; vgl. auch OLG Bamberg DAR 2001, 121; LG Landau NZV 2002, 121; Castro-Becker zfs 2002, 365 ff; Mazzotti/Castro NZV 2002, 499, 500; Kuhn DAR 2001, 344 ff).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 23/07

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen anhaltender Beschwerden mit

    Es ist nämlich nicht ohne weiteres - und daher auch hier nicht - nachvollziehbar, weshalb die zunächst unfallbedingten Beschwerden nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums plötzlich und übergangslos alleinige Folgen der vorbestehenden Erkrankung sein sollen, zumal wenn - wie hier - sich an der Vorerkrankung als solcher nichts geändert hat (BGH NJW-RR 2005, 898; OLG Frankfurt NZV 2002, 120; OLG Hamm NZV 2002, 322).
  • AG Rüdesheim, 21.05.2008 - 3 C 394/05

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kausalitätsnachweis für

    Bei der Prüfung, ob ein Unfall eine Halswirbelsäulenverletzung verursacht hat, sind stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (OLG Hamm, NZV 2001, 468, 469; OLG Celle, OLG-Report 2002, 81; OLG Frankfurt, NZV 2002, 120).
  • KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei einem Schleudertrauma

    Liegt die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung im Bereich von 10 bis 15 km/h, so ist eine HWS-Verletzung zwar nicht auszuschließen, aber auch nicht stets als wahrscheinlich zu erwarten (Senat aaO. m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt, NZV 2002, 120; LG Hannover NZV 2002, 270).
  • OLG Hamburg, 03.04.2002 - 14 U 168/01

    Anforderungen an den Nachweis eines HWS-Schleudertraumas

    Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main vom 7. September 2001 (NZV 2002, 120 f.) vermag vorliegend zu keiner abweichenden Beurteilung zu führen.
  • LG Landau/Pfalz, 12.04.2002 - 1 S 224/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Wie die Kammer in ihrer Grundsatzentscheidung vom 25.09.2001 (AZ: 1 S 90/01, NZV 2002, 121; ebenso OLG Frankfurt, NZV 2002, 120), die noch geringfügig geringere Insassenbelastungen als im Streitfall zum Gegenstand hatte, entschieden hat, ist bei Fällen mit einer geringen biomechanischen Belastung der Fahrzeuginsassen eine Verletzung der HWS nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zwar unwahrscheinlich, aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht