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   OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98   

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https://dejure.org/2001,2034
OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98 (https://dejure.org/2001,2034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2001 - 9 U 252/98 (https://dejure.org/2001,2034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2001 - 9 U 252/98 (https://dejure.org/2001,2034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch unbeleuchteten Sperrpfosten auf einem Radweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 254 S. 1; ZPO § 301 § 304
    Haftungsverteilung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Radwegen; Mitverschulden des Radfahrers wegen unzureichender Beleuchtung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 643
  • NZV 2002, 129
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.12.2000 - VI ZR 275/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98
    Das Landgericht hat beachtet, dass bei objektiver Klagehäufung von Leistungsbegehren und Feststellungsansprüchen nicht allein durch Grundurteil über das Leistungsbegehren entschieden werden darf (BGH, NJW 2001, 155 ) und dass es ebenso wenig zulässig ist, über einen einheitlichen Anspruch, der seinem Grunde nach streitig ist, allein durch Teilurteil zu entscheiden, solange nicht zugleich ein Grundurteil über den restlichen Anspruch ergeht (BGH, NJW 2001, 760 ), weil sonst die Gefahr besteht, dass das Gericht, möglicherweise auch das Rechtsmittelgericht, bei der späteren Entscheidung über die restlichen Anträge zu einer anderen Erkenntnis gelangt.

    In dieser Form kann aber bereits im Grundurteil die Mitverantwortungsquote als Faktor festgelegt werden (BGH, NJW 2001, 760, 761; VersR 1970, 624; OLG Köln, VersR 1989, 206 ; OLG Düsseldorf, VersR 1975, 1052 ; Berz/Burmann/Born, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 1. Aufl. 1997, 3 B Rdn. 75; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 15. Aufl. 1993, S. 315; Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 21. Aufl. 1998, § 304 Rdn. 23; Thomas/Putzo/Thomas, ZPO , 23. Aufl. 2001, § 304 Rdn. 17).

  • OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers in einer engen, nicht einsehbaren

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98
    Der Sicherungspflichtige muss Benutzer auch vor Fehlern schützen, die häufig vorkommen, nahe liegend sind und mit denen erfahrungsgemäß zu rechnen ist (Senat, VersR 1999, 1416 (Ls) = ZfS 1999, 140).

    e) Weil der Unfall an einer abhilfebedürftigen Gefahrenstelle geschehen ist, greift zugunsten der Klägerin die Kausalitätsvermutung ein (BGH, NJW 1994, 945 ; Senat, VersR 1999, 1416 (Ls) = ZfS 1999, 140).

  • OLG Hamm, 30.04.1996 - 9 U 215/95

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers über ein tiefes Loch in der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98
    Die Klägerin hat nach ihrem eigenen tatsächlichen Vorbringen gegen das Sichtfahrgebot des § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO verstoßen, denn auch Radfahrer dürfen grundsätzlich nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können (Senat, OLGR 1996, 158).

    Ein Mitverschulden des Radfahrers bleibt nur ausnahmsweise unberücksichtigt, wenn etwa auf Seiten der sicherungspflichtigen Stadt eine besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt, wie bei einem tiefen Loch über die ganze Breite einer Unterführung, wobei dieser Zustand unverändert seit Monaten bestand (Senat, OLGR 1996, 158).

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98
    f) Da der objektive Pflichtverstoß und damit die Verletzung der äußeren Sorgfalt feststeht, ist die Verletzung der inneren Sorgfalt indiziert (BGH, VersR 1986, 765 ; Bergmann/Schumacher, aaO., Rdn. 788).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98
    Das Landgericht hat beachtet, dass bei objektiver Klagehäufung von Leistungsbegehren und Feststellungsansprüchen nicht allein durch Grundurteil über das Leistungsbegehren entschieden werden darf (BGH, NJW 2001, 155 ) und dass es ebenso wenig zulässig ist, über einen einheitlichen Anspruch, der seinem Grunde nach streitig ist, allein durch Teilurteil zu entscheiden, solange nicht zugleich ein Grundurteil über den restlichen Anspruch ergeht (BGH, NJW 2001, 760 ), weil sonst die Gefahr besteht, dass das Gericht, möglicherweise auch das Rechtsmittelgericht, bei der späteren Entscheidung über die restlichen Anträge zu einer anderen Erkenntnis gelangt.
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98
    a) Nach einem allgemein anerkannten Grundsatz des Deliktsrechts hat derjenige, der Gefahrenquellen hervorruft oder in seinem Einflussbereich andauern lässt, alle nach Lage der Dinge erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, damit sich die potenziellen Gefahren nicht zum Schaden anderer auswirken können (BGH, VersR 1985, 839, 840).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98
    Weil die Klägerin, wie dargelegt, unfallbedingt Verletzungen erlitten hat, reicht für das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts aus, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht der Klägerin bei verständiger Würdigung kein Grund bestünde, mit dem Eintritt eines weiteren Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, NJW 2001, 1431 = r+s 2001, 147).
  • OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 U 144/99

    Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand zum Schutz des Radfahrverkehrs

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98
    Die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, dass dieses Hindernis unter den damaligen Sicht- und Lichtverhältnissen nur schwer wahrzunehmen, mithin nicht bereits von weitem sichtbar war (so im Fall OLG Rostock, MDR 2001, 1052 ), sondern eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle begründete.
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98
    e) Weil der Unfall an einer abhilfebedürftigen Gefahrenstelle geschehen ist, greift zugunsten der Klägerin die Kausalitätsvermutung ein (BGH, NJW 1994, 945 ; Senat, VersR 1999, 1416 (Ls) = ZfS 1999, 140).
  • OLG Hamm, 19.07.1996 - 9 U 108/96
    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98
    Ist eine Gefahrenstelle nicht durch Naturereignisse oder Eingriffe Dritter entstanden, sondern vom Verkehrssicherungspflichtigen selbst geschaffen worden, ist an die Sicherungspflicht ein besonders strenger Maßstab anzulegen (Senat, NJW 1997, 749 (Ls) = MDR 1996, 1131 = ZfS 1996, 442).
  • OLG Köln, 26.10.1988 - 13 U 123/88

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines knapp acht Jahre alten Kindes

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1975 - 12 U 153/74
  • OLG Hamm, 14.05.1996 - 9 U 218/95

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit auf dem Radweg abgestellten

  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 13/69

    Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit; Bemessung des Schmerzensgeldes

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16

    Deliktische Haftung: Sturzunfall eines Fahrradfahrers über eine auf einem

    Insbesondere auch bei Dunkelheit muss der Radler seine Fahrweise auf den begrenzten, vor ihm erkennbaren Bereich einstellen (OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2001 - 9 U 252/98, NZV 2002, 129; OLG Hamm, Teilgrund- und Teilendurteil vom 29.08.2014 - I-9 U 78/13, NJW-RR 2015, 86).
  • OLG Hamm, 13.04.2016 - 11 U 127/15

    Mit Stöckelschuhen ins Theater

    Dies wiederum ist der Fall, wenn Gefahren bestehen, die auch für einen sorgfältigen Benutzer der jeweiligen Verkehrsfläche bei Beachtung der zu erwartenden Eigensorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar und beherrschbar sind (grundlegend dazu: BGH, VersR 1979, 1055; vgl. im Übrigen: OLG Jena, Beschluss v. 26.02.2015 - 4 U 687/14, BeckRS 2015, 12645, beck-online; OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 33; OLG Hamm, NJW 2004, 255; OLG Hamm, NZV 2002, 129; OLG Dresden NZV 2002, 92; OLG Celle, Urteil v. 07.03.2001, 9 U 218/00 - Rn. 5, juris; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07

    Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad-

    Nach der bisher herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung begründet das Radfahren ohne Schutzhelm - zumindest bei Erwachsenen - nicht oder zumindest nicht ohne weiteres - den Vorwurf des Mitverschuldens (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 86; OLG Hamm NZV 2002, 129, 131; OLG Stuttgart VRS 97 (1999), 15, 18; OLG Nürnberg DAR 1991, 173; OLG Nürnberg DAR 1999, 507; OLG Karlsruhe NZV 1991, 25; OLG Düsseldorf NZV 2007, 619; OLG Saarbrücken NZV 2008, 202, 303).
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