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   OLG Braunschweig, 04.02.2002 - 7 U 67/01   

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https://dejure.org/2002,12545
OLG Braunschweig, 04.02.2002 - 7 U 67/01 (https://dejure.org/2002,12545)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.02.2002 - 7 U 67/01 (https://dejure.org/2002,12545)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 7 U 67/01 (https://dejure.org/2002,12545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haftung bei Verkehrsunfall: Nächtliche Kollision mit einem Schneeräumfahrzeug auf der Autobahn

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 1 StVO; § 35 Abs 6 StVO; § 35 Abs 8 StVO
    15 km/h; Auffahrunfall; Autobahn; Dunkelheit; Fahrgeschwindigkeit; Geschwindigkeitsüberschreitung; Haftung; Kfz-Unfall; linker Fahrstreifen; Nachtzeit; Rundumleuchte; Schadenersatzanspruch; Schneeräumfahrzeug; Sicherungsmittel; Sichtfahrgebot; Sonderrechtsfahrzeug; ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Absicherung eines Räumfahrzeugs auf der Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3 Abs. 1 § 35 Abs. 6, 8
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Schneeräumfahrzeug auf der Autobahn; Anforderungen an die Absicherung eines langsam fahrenden Räumfahrzeugs

Verfahrensgang

  • LG Göttingen - 8 O 303/00
  • OLG Braunschweig, 04.02.2002 - 7 U 67/01

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 176
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bamberg, 16.09.1999 - Ws 290/99

    Einhaltung des Sicherheitsabstandes auf Autobahnen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.02.2002 - 7 U 67/01
    Das Sichtfahrgebot gilt auch auf Autobahnen (vgl. OLG Bamberg, NZV 2000, 49; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., Rz. 15 zu § 3 m.w.N.).

    Dazu gehören Fahrzeuge aber gerade nicht, und zwar selbst dann nicht, wenn sie nachts unbeleuchtet auf der Fahrbahn einer Autobahn stehen (vgl. OLG Bamberg, NZV 2000, 49; Hentschel, a.a.O., Rz. 27).

  • OLG Frankfurt, 21.06.1989 - 7 U 190/88

    Grobes Verschulden bei Fahren mit Abblendlicht auf der Bundesautobahn

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.02.2002 - 7 U 67/01
    Nach der Entscheidung des OLG Frankfurt NZV 90, 154, ist bei Fahren mit Abblendlicht eine Geschwindigkeit von 60 km/h und mehr schon als grob fahrlässig anzusehen.
  • BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99

    Einbeziehung eines Dritten in der Berufungsinstanz; Verhaltendes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.02.2002 - 7 U 67/01
    Denn eine Anschließung stellt nicht selbst ein Rechtsmittel, sondern lediglich eine Antragstellung innerhalb einer fremden Berufung dar (BGH MDR 2000, 843).
  • BGH, 10.05.1994 - XI ZB 2/94

    Entscheeidung über unselbständige Anschlußberufung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.02.2002 - 7 U 67/01
    Eine Anschlussberufung ist nur zulässig, wenn sie sich gegen den Berufungskläger richtet (vgl. BGH NJW 94, 2235, 2236; Zöller, ZPO, 22. Aufl., Rz. 11 zu § 521).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.02.2002 - 7 U 67/01
    Denn Nutzungsausfall für das Räumfahrzeug und den Schneepflug kann dem beklagten Land nicht als entgangener Gebrauchsvorteil vergütet werden (vgl. insbesondere BGHZ 98 S. 212, 218 sowie Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rz. 24 vor § 249).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorrades auf einen bei guten

    Auch auf Autobahnen muss mit plötzlichen Hindernissen gerechnet werden, sodass mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit zu fahren ist (OLG Braunschweig NZV 2002, S. 176; Hentschel, a. a. O., § 3 StVO, Rn. 27).
  • OLG Brandenburg, 06.09.2007 - 12 U 70/07

    Haftung bei Blockieren der Überholspur der Autobahn durch liegengebliebenes

    Auch auf Autobahnen muss mit plötzlichen Hindernissen gerechnet werden, sodass mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit zu fahren ist (OLG Braunschweig, NZV 2002, S. 176; Hentschel, a. a. O., § 3 StVO, Rn. 27).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 U 6/07

    Zurechnung der Betriebsgefahr von Kfz bei Erst- und Zweitunfall/Folgeunfall

    Auch auf Autobahnen muss mit plötzlichen Hindernissen gerechnet werden, sodass mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit zu fahren ist (OLG Braunschweig NZV 2002, S. 176; Hentschel, a.a.O., § 3 StVO, Rn. 27).
  • OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10

    Verkehrsunfallhaftung bei einem Auffahren im Rahmen eines Erst- und Zweitunfalls

    Denn bereits ohne das Vorhandensein entsprechender Warnzeichen muss ein Kraftfahrer grundsätzlich mit plötzlichen Hindernissen Tag und Nacht auch auf der Autobahn rechnen (König in Hentschel u.a. a.a.O., § 3 StVO Rn. 27; OLG Braunschweig NZV 2002, 176; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 970) und muss seine Fahrweise so einrichten, dass er auch in der Dunkelheit vor ungesichert und unbeleuchtet liegengebliebenen Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann (BGH NJW-RR 1987, 1235).
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