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LG Chemnitz, 03.09.2001 - 9 O 6019/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflichten an Haltestellen des Personennahverkehrs
Papierfundstellen
- NZV 2002, 187
Wird zitiert von ... (3)
- LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10
Haftung von Bahnbetriebsunternehmen; Verkehrssicherungspflichtverletzung: …
Ob hierfür ein Streifen mit einer Breite von insgesamt 1, 5 Metern (ab Bahnsteigkante) ausreichend ist (wie dies das LG Chemnitz in der von den Beklagtenvertretern zitierten Entscheidung vom 03.09.2001, NZV 2002, 187, allerdings für eine Straßenbahn vertreten hat), mithin nach der im Abstand von etwa 1m zur Bahnsteigkante verlaufenden Sicherheitslinie ein Bereich mit einer Breite von etwa 0, 50 m noch zu räumen wäre, oder ob ein größerer Bereich zu räumen wäre (die Kammer neigt zu der Auffassung, dass nach der weißen Linie noch zumindest eingeräumter Bereich mit einer Breite von 0, 80 m erforderlich ist), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden, da hinter der. - LG Bielefeld, 14.02.2020 - 8 O 400/17 Hierzu ist es ausreichend, wenn ein ca. 1,5 m breiter Streifen an den Bahnsteigen und einer quer zu diesen verlaufenden Verbindung, ebenfalls mit einer Breite von ca. 1,5 m, geräumt und/oder gestreut wird (LG Chemnitz, NZV 2002, 187).
- LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2013 - 12 O 8248/12
Beschränkung der Streupflicht eines Anliegers auf satzungsgemäß vorgesehenen …
Ebenso wenig hat die Beklagte selbst einen erheblichen öffentlichen Personenverkehr eröffnet (vgl. hierzu LG Chemnitz , NZV 2002, 187).